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Vorlage - VO/7284/17  

 
 
Betreff: Vorstellung des Bildungs- und Infrastrukturfonds II
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Jutta Bauer
Federführend:02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  Fachbereich 2 - Finanzen
   DEZERNAT III
   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
   Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft
   Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform Entscheidung
03.07.2017 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat mit Beschluss vom 23.07.15 (VO/6245/17) der Umsetzung des Bildungsfonds I zugestimmt, dessen Ziel es ist, die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen energetisch zu sanieren, bedarfsgerecht zu erweitern, Inklusionsstandards sicherzustellen und die räumlichen Voraussetzungen für ein Ganztagsschulangebot zu schaffen. Für den Finanzplanungszeitraum 2016-2020 wurde hierfür ein Investitionsvolumen von knapp 42,0 Mio. € bei einem Kreditrahmen von 33,8 Mio. € vorgesehen. Über den Stand der Maßnahmen des Bildungsfonds I wird halbjährlich im Schul- und Bauausschuss berichtet. Der aktuelle Stand ist auch Gegenstand der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform am 03.07.17.

 

Nachdem im Bildungsfonds I der Schwerpunkt ausschließlich auf die Schul- und Betreuungseinrichtungen gelegt wurde, sieht die Verwaltung nunmehr die Notwendigkeit, ein weiteres Investitionsprogramm „Bildungs- und Infrastrukturfonds II“ aufzulegen, das neben neuen Maßnahmen im Schul- und Kitabereich den Fokus auf folgende dringend notwendige Infrastrukturmaßnahmen legt:

 

  • Brücken, Straßen, Radwege und Hochwasserschutz
  • Stadtteilbezogene Gemeinbedarfseinrichtungen wie z.B. Stadtteilhäuser, Jugend-,  Sportzentren und eine neue Feuerwache im Osten der Stadt

 

Das Erfordernis eines solchen 2. Fonds wurde bereits im Schulausschuss am 03.02.17 (VO/7075/17) angekündigt.

 

In der als Anlage 1 beigefügten Liste sind zusammenfassend alle Maßnahmen mit ihrem Investitionsvolumen, den jeweils zu erwartenden Einzahlungen Dritter (soweit diese bereits belastbar sind) und dem sich daraus ergebenden Nettoinvestitionsvolumen verteilt auf den Planungszeitraum 2018-2023 dargestellt.

 

Die Liste ist zur besseren Übersichtlichkeit und Klarstellung in 3 Kategorien unterteilt:

 

A)     Schulen und Kitas (blau)

B)     Stadtteilhäuser/ Jugendzentren/ Sportzentren/ Feuerwache (grün)

C)    Brücken/ Straßen/ Radwege/ Hochwasserschutz (orange)

 

 

Kategorie A) Schulen und Kitas

 

Bei den Schulen lösen Erweiterungsbedarfe im Wesentlichen bedingt durch Erhöhung der Zügigkeit in einzelnen Schulen aufgrund höherer Schülerzahlen, der Notwendigkeit der Unterbringung der 13. Jahrgangsstufe sowie des GTS-Ausbaus weitere Investitionen aus. Darüber hinaus wird auch das Erfordernis gesehen, die baulich auf den aktuellen Stand gebrachten Schulen für einen fortschrittlichen Unterricht auch mit moderner IT auszustatten. Genauso wichtig ist es, neues und zeitgemäßes Mobiliar (ggf. auch unter Berücksichtigung ergonomischer Gesichtspunkte) bereitzustellen.

 

Bei den Kitas geht es um Sanierungsmaßnahmen bzw. Erweiterungsbedarfe.

 

Schließlich bedürfen auch die übrigen städtischen Liegenschaften, zu denen viele Altbauten gehören, der Sanierung, um die Bausubstanz zu erhalten, aber auch um Energiekosten einzusparen.

 

Die Kategorie A umfasst ein Gesamtvolumen von 43.725.000 €. Davon ist jedoch ein Volumen von 2.160.000 € (für die Sanierung der GTS Hasenburger Berg, der Kita Kreideberg und der Kita Brandheider Weg) dem Ergebnishaushalt zuzuordnen. Das Nettovolumen beläuft sich auf 35.147.000 €. Einzahlungen bei den Schulbaumaßnahmen i.H.v. 8.078.000 € ergeben sich aus Mitteln der Kreisschulbaukasse und als Zuschüsse vom Landkreis für schulbauliche Sondermaßnahmen im Rahmen des § 4 Ziff. 2 des Finanzvertrages.

 

 

Kategorie B) Stadtteilhäuser, Jugendzentren, Sportzentren, Feuerwache

 

In dieser Kategorie ist der bereits länger in der Diskussion stehende Neubau eines Stadtteilhauses für Oedeme erfasst. Ferner geht es um den Umbau des JUZ in Kaltenmoor, um differenziertere Nutzungen zu ermöglichen. Ebenso wurde die Errichtung der bereits in Aussicht gestellten überregionalen Sportanlage, die dann auch durch den LSK genutzt werden könnte, aufgenommen.

 

Als reine Merkposten finden sich in der Liste die Errichtung einer Sporthalle im Hanseviertel und eine neue Feuerwache Ost. Diese Maßnahmen sind jedoch noch nicht konkretisiert. Möglich wäre, diese in einem PPP-Verfahren zu errichten.

 

Die Kategorie B umfasst ein Gesamtinvestitionsvolumen von 3,5 Mio. €. Einzahlungen Dritter sind für diese Maßnahmen nicht zu erwarten, so dass sich das Nettoinvestitionsvolumen ebenfalls auf 3,5 Mio. € beläuft.

 

Kategorie C) Brücken, Straßen, Radwege und Hochwasserschutz

 

Diese Kategorie enthält notwendige Brückenbauarbeiten. Explizit geht es um die bereits mehrfach verschobene Maßnahme zur Erneuerung der Bahnbrücke in der Bleckeder Landstraße sowie den Neubau der Amselbrücke in Wilschenbruch (nicht mehr in Holzbauweise). Die Kosten für diese beiden Brücken sind zu 60 % aus GVFG-Mittel förderfähig.

 

Daneben sind dringend Straßenbaumaßnahmen an wichtigen Haupteinfahrtsstraßen der Stadt erforderlich. Hierbei geht es um die Neugestaltung der Querschnitte in der

-          Hamburger Straße,

-          Dahlenburger Landstraße

-          Bleckeder Landstraße

Bei diesen Grunderneuerungsmaßnahmen werden die Deck-, Binder- und Tragschichten ausgetauscht. Sie sind daher gemäß Ausbaubeitragssatzung der Hansestadt Lüneburg ausbaubeitragsfähige Maßnahmen. Da es sich um Haupteinfahrtsstraßen handelt, schlägt die Verwaltung vor, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten. Entsprechende Einzahlungen sind daher nicht eingeplant worden. Die für einen Verzicht erforderlichen Gremienbeschlüsse sind zu gegebener Zeit noch herbeizuführen.

 

Berücksichtigt sind als Einzahlungen bei der Hamburger Straße und der Dahlenburger Landstraße aber GVFG-Fördermittel (60 % Förderquote).

 

Bei der Bleckeder Landstraße könnten Zuschüsse aus dem Förderprogramm „Klimaschutz durch Radverkehr“ (Förderquote 90 %) beantragt werden.

 

Aufgrund des momentanen Straßenzustandes der Konrad-Adenauer-Straße und Teilen des Stadtringes ist es nicht vorgesehen, diese Maßnahmen ausbaubeitragsfähig zu erneuern. Hier ist eine Instandsetzung der oberen beiden Bereiche des Straßenaufbaus (Deck- und Binderschicht) vorgesehen, die die Lebensdauer um 15 bis 20 Jahre erhöhen wird. Straßenausbauträge können demnach nicht erhoben werden, gleichwohl sind diese Maßnahmen aufgrund der deutlichen Verlängerung der Lebensdauer als investive Maßnahmen zu qualifizieren.

 

Aus Gründen des Hochwasserschutzes ist eine Sanierung des Lösegrabenwehrs erforderlich. Möglicherweise können für diese Maßnahme noch Fördermittel eingeworben werden. Hierzu laufen noch Gespräche.

 

Die Kategorie C umfasst ein Gesamtinvestitionsvolumen von 25.850.000 €. Einzahlungen von Dritten werden derzeit i.H.v. 15.660.000 € erwartet, so dass sich ein Nettoinvestitionsvolumen von 10.190.000 € ergibt.

 

 

Alle Maßnahmen werden in der Sitzung im Rahmen einer Präsentation noch einmal detaillierter vorgestellt. In der Anlage 2 sind die Präsentationsdatenblätter zu den einzelnen Maßnahme beigefügt.

 

 

Zusammenfassung:

 

In der Summe aller 3 Kategorien ergibt sich ein Gesamtinvestitionsvolumen von 72.575.000 €. Abzüglich realistisch zu erwartender Einzahlungen Dritter verbleibt ein Nettoinvestitionsvolumen von rd. 49 Mio. €.

 

Dieses Nettoinvestitionsvolumen könnte sich noch durch Zuschüsse aus weiteren Förderprogrammen verringern. Förderrichtlinien liegen noch nicht vor, so dass die Fördervoraussetzungen zurzeit nicht abschließend beurteilt werden können. Hierbei handelt es sich um folgende Förderprogramme:

 

-          Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II

-          Digitaler Pakt des Bundes – digitale Ausstattung von Schulen (sog. Wanka-Milliarden)

-          weitere Investitionsförderungsprogramme von Bund und Land

 

Nach vorsichtiger Einschätzung könnte sich das Nettoinvestitionsvolumen bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen entsprechend dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes I noch um 5-10 Mio. € verringern

 

Da diese zusätzlichen Zuschüsse und ggf. weitere einzuwerbende Drittmittel jedoch noch nicht konkretisiert werden können, wird für die Beurteilung, welchen Schuldendienst die Hansestadt Lüneburg schultern kann, von einer Kreditaufnahme von rd. 49 Mio. € ausgegangen..

 

Unter Zugrundelegung der jährlichen Finanzierungsbedarfe von 2018 bis 2023,(lt. der beiliegenden Maßnahmendarstellung), wurden die Kreditaufnahmen mit entsprechendem Schuldendienst für eine Laufzeit von 30 Jahren berechnet.

Ziel ist hierbei eine geschlossene und zinsgesicherte Finanzierung über die Gesamtlaufzeit zur planbaren und  verlässlichen Gegenfinanzierung. Demzufolge wurden Zinssätze für eine Bindung über die Laufzeit von 30 Jahren angenommen. Unter Berücksichtigung aktueller Marktprognosen wurde eine vorsichtige Zinseinschätzung im Bereich von 2,2% bis 4,6% angenommen.

 

Durch die Kreditstruktur als Ratendarlehen und den stufenweisen Aufbau der Finanzierung ergeben sich unterschiedliche jährliche Belastungen. Rechnerisch ergibt sich über die Gesamtlaufzeit ein durchschnittlicher Schuldendienst von rd. 2,09 Mio. € pro Jahr. Durch die Zuführung und Auflösung einer zweckgebundenen Rücklage können Finanzierungsüberschüsse während der Laufzeit aufgefangen werden.

 

In dem hier dargestellten Ausschnitt der Berechnung für die Jahre 2018-2024 (die gesamte Berechnung erstreckt sich bis zum Jahr 2052) lässt sich die Entwicklung der Höhe des Schuldendienstes nachvollziehen. Bis zum Jahr 2023 wächst der Schuldendienst in der Spitze bis auf 3.040.941 Mio. € jährlich an und ab dem Jahr 2024 geht er dann kontinuierlich nach unten.

 

 

 

Zur Deckung des Schuldendienstes werden folgende Optionen seitens der Verwaltung verfolgt:

 

-          Senkung der Kreisumlage um 1-2 %-Punkte ab 2018 (1 %-Punkt sind ca. 900.000 €) bzw. „Ausschüttung“ der zu erwartenden Überschüsse beim Landkreis

-          Zusätzliche Landeszuweisungen für besondere Bedarfe

 

Sowohl mit dem Landkreis als auch mit dem Nds. Innenministerium sind hierzu bereits Gespräche angelaufen.

 

Eine erneute Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer schlägt die Verwaltung nicht vor.

 

Um eine erste Einschätzung darüber zu erhalten, ob es der städtische Haushalt hergeben wird, ausreichend Überschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften, um die Tilgungsleistungen unter Berücksichtigung des Bildungs- und Infrastrukturfonds II zu erbringen, hat die Verwaltung für sich eine erste grobe Fortschreibung der Finanzeckdatenprognose bis zum Jahr 2023 vorgenommen. Folgende Parameter wurden dabei insbesondere zugrunde gelegt:

 

  • Steigerung der Erträge um 2 % p.a.
  • Berücksichtigung des berechneten Schuldendienstes aus dem Bildungs- und Infrastrukturfonds II
  • 2 zusätzliche Ingenieurstellen zur Abarbeitung des Bildungs- und Infrastrukturfonds II
  • Steigerung des Personalaufwands um 2,5 % p.a.
  • Steigerung des Bewirtschaftungsaufwandes aufgrund des Zuwachses von zu bewirtschaftenden Gebäuden bzw. Gebäudeteilen
  • Entlastung bei der Kreisumlage (zunächst einmal um 1 %-Punkt = ca. 900.000 €)

 

Fazit dieser überschlägigen Berechnung ist, dass unter Berücksichtigung der o.g. Parameter die Überschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit knapp ausreichen würden, um die Tilgung leisten zu können. Noch nicht berücksichtigt sind Bedarfszuweisungen oder z.B. auch eine Senkung der Kreisumlage um 2 %, so dass die Verwaltung vorschlägt in detaillierte Planungen, Berechnungen und Verhandlungen einzusteigen.

 

Gleichwohl steht die Umsetzung des Bildungs- und Infrastrukturfonds II und der damit verbundene Schuldendienst bei alledem - genauso wie beim Bildungsfonds I - unter der Prämisse der Einhaltung der Vorgaben des Entschuldungsvertrages, die da wären:

 

-          ausgeglichenes Jahresergebnis im Ergebnishaushalt

-          Erwirtschaftung darüber hinausgehender Überschüsse zum Abbau der
a) Altfehlbeträge (Volumen der Altfehlbeträge zum Stand 31.12.16:
kameraler Abschluss: -3.799.182,30 €/ doppischer Abschluss: -41.664.545,20 €)
b) Liquiditätskredite (Volumen der Liquiditätskredite zum 31.12.16: 92.633.704 €)

-          Beschränkung des Volumens der freiwilligen Leistungen auf bis zu 3 % der ordentlichen Aufwendungen

 

Um die Altfehlbeträge (s.o.) abbauen zu können, müssen daher weiterhin alle Bemühungen unternommen werden, Aufwand im Ergebnishaushalt auf das absolut Notwendige zu reduzieren und zusätzliche Erträge zu generieren.

 

Zielführende Maßnahmen sind zum Beispiel:

 

      Weiterführen der Verhandlungen mit dem Landkreis Lüneburg zu
- höheren Erstattungen bei den Betriebskosten der Kindertagesstätten
- Beteiligung an den Integrationskosten

 

      Überprüfung der Zuschussvereinbarungen und Gewinnausschüttungen von städt. Gesellschaften

 

      Prüfung weiterer Kooperationsmöglichkeiten mit Akteuren vor Ort
 

      Reduzierung der Erstattungen an Kindertagesstätten freier Träger durch Angleichung der Betriebsführungsverträge an die städtischen Standards

 

      Überprüfung von Einsparpotenzialen bei den Bewirtschaftungskosten für die zahlreichen städtischen Gebäude

 

      Budgetierung, Haushaltsüberwachung, Zins- und Schuldenmanagement, Liquiditätssteuerung

 

      Eintritt in Verhandlungen mit dem Landkreis zum Finanzvertrag zur neuen Vertragslaufzeit ab 01.01.2020

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

Anlage 1 - Liste der Maßnahmen des Bildungs- und Infrastrukturfonds II

Anlage 2 – Präsentationsdatenblätter der einzelnen Maßnahmen des Bildungs- und Infrastrukturfonds II

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu VO 7284- Liste A (56 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 1 zu VO 7284- Liste B (38 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 1 zu VO 7284- Liste C (58 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 1 zu VO 7284- Zusammenfassung (35 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 2 zu VO 7284- Präsentationsblätter Bildungsfonds I I Stand 23.06.2017 (14577 KB) PDF-Dokument (8377 KB)    

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Nds. Innenministerium (MI) über das Maßnahmenpaket des Bildungs- und Infrastrukturfonds II mit einem Kreditbedarf von zurzeit rd. 50 Mio. € zu verhandeln.

 

Ziel der Verhandlungen ist es, wie beim Bildungsfonds I einen mehrjährigen, flexiblen Kreditrahmen zugebilligt zu bekommen. Darüber hinaus sind mit dem MI die Möglichkeiten von Landeszuweisungen für die dargestellten besonderen Bedarfe zu erörtern. Die Ergebnisse der Verhandlungen sind im Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform vorzustellen.