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Auszug - Beratungen zum Haushalt 2004 EPL 2  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 07.10.2003    
Zeit: 15:35 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/0740/03 Beratungen zum Haushalt 2004 EPL 2
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:40 06 00
Federführend:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Der Ausschussvorsitzende, Beigeordneter Firus, eröffnet die Haushaltsberatung zum Einzelplan 2. Neben dem diesjährigen Haushaltsplanentwurf wurde erstmalig ein Subventionsbericht erstellt. Außerdem wurde ein Konsolidierungsprogramm vorgelegt, dass in den Haushaltsplanentwurf eingearbeitet wurde. Alle Vorlagen wurden vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzsituation der Kommunen erstellt.

 

Stadtdirektor Koch nimmt insgesamt zum Entwurf des Einzelplans 2 Stellung. Bei den Schüler- und Klassenpauschalen seien aufgrund der Finanzsituation seit Jahren keine Anpassungen möglich gewesen. Zudem mussten die Schulen in diesem Jahr eine Ausgabesperre von 20 % hinnehmen, die im laufenden Jahr 2003 festgelegt wurde. Aus diesem Grund konnten sich die Schulen nicht von Beginn des Jahres an darauf einstellen. Für den Haushaltsplanentwurf 2004 ist von vorn herein eine Kürzung der pädagogischen Mittel um 20 % vorgesehen. Ein gewisser Ausgleich für die Schulen sei durch die sehr erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln durch die Schulverwaltung erfolgt, etwa die Projektförderung n-21. Auch die Beteiligung der Schulen an eingesparten Ausgaben für Energie oder Abfallbeseitigung verschaffe diesen eigene Finanzmittel.

 

Stadtdirektor Koch weist zudem darauf hin, dass ein gerechter Ausgleich zwischen den Schulen geschaffen werden muss. Es müssen insbesondere auch die Auswirkungen des Wegfalls der Orientierungsstufen, bezogen auf den Haushalt, diskutiert werden. Wie z.B. die Verteilung der Sekretärinnenstunden, der Haushaltsmittel usw. erfolgen solle, werde mit den betroffenen Schulen gemeinsam erarbeitet und dem Ausschuss zu gegebener Zeit vorgestellt.

 

Hinsichtlich des Subventionsberichtes gibt er zu bedenken, dass es zwar keine unmittelbaren "Subventionen" an Schulen gebe, Leistungen an Sportvereine jedoch zum Teil mittelbar auch die Schulen betreffen (Sportplatzpflege).

 

Da der Haushaltsplan in der gesetzlich vorgegebenen Form zum Teil nicht übersichtlich genug ist, wurden der Vorlage Einzelübersichten zur Verdeutlichung beigefügt. Diese Übersichten bilden schon eine Art des künftig geplanten Haushaltes ab, dieser soll zu einem produktorientierten Haushalt weiterentwickelt werden.

 

Beigeordneter Dr. Scharf dankt der Verwaltung zunächst für die lesbare und verständliche Vorlage zum Haushalt. Er unterstreicht, dass die Schule zur Pflichtaufgabe einer Kommune gehöre und gibt folgendes Grundstatement bekannt:

 

Die Kürzung um 20 % sei für ihn nicht machbar. Gleichgebliebene Schülerpauschalen zusätzlich zur 20%igen Kürzung stellen einen erheblichen Rückschritt in den Sachausgaben für die Schulen dar. Außerdem bittet er um Klärung folgender Punkte:

  • Sportplatzpflege: Können die Haushaltsansätze den Schulen bzw. die Arbeiten den Hausmeistern übertragen werden?
  • Bewirtschaftungskosten: Diese Ansätze sind im Vergleich zu den Vorjahren gekürzt worden; sind diese Mittel auskömmlich?
  • Schülertransport zu Sportstätten: Diese Ansätze sind erhöht worden. Ist das notwendig? Können Schüler nicht auch zu Fuß zu den Sportstätten gehen?

 

Ratsherr Maeck unterstreicht, dass ihm die desolate Lage der Stadt und der daraus resultierende Sparzwang durchaus bewusst sei. Im Rahmen des Bildungshaushaltes dürfte sich das jedoch nicht in dieser Art und Weise niederschlagen. Schließlich investiere die Stadt trotz der schwierigen Finanzsituation auch in anderen Bereichen, wie z.B. im Straßenbau. Aus seiner Sicht ist die Bildung ebenfalls eine Investition. Grundsätzlich sei die Kürzung um 20 % schwer nachzuvollziehen und in diesem Umfang nicht hinnehmbar.

 

Ratsherr Nowak führt aus, dass Bildung das zentrale Thema der Landesregierung sei. Im städtischen Schulhaushalt gebe es seit Jahren eingefrorene Zahlen - trotz des Zuwachses an Aufgaben, insbesondere der Grundschulen. Bei einer derartigen Kürzung sei die allseits geforderte bessere Bildung nicht möglich. Für ausreichende Sachmittel und Materialien im Unterricht müssten eigentlich sogar Erhöhungen vorgenommen werden.

 

Bürgermeisterin Schellmann betont, dass zwar Kürzungen im Rahmen des Gesamthaushaltes vorgenommen werden müssten, 10 % für sie jedoch ausreichend erscheinen.

 

Beigeordneter Firus fasst zusammen, dass sich in der Diskussion schon jetzt die Einigkeit ergebe, dass keine 20 % Kürzung der Haushaltmittel für die Schulen erfolgen sollte.

 

Stadtdirektor Koch möchte den Ausdruck der Pflichtaufgabe Schule relativieren:

Gesetzliche Aufgabe sei es, die notwendige Ausstattung für Schulen und deren ordnungsgemäße Unterhaltung bereitzustellen. Es gebe jedoch Unterschiede in der Einschätzung, was im einzelnen erforderlich ist. Unter anderem nennt das Schulgesetz in § 115 auch Landeszuwendungen zur Errichtung von Schulen, diese gebe es schon seit vielen Jahren nicht mehr. Er weist nochmals darauf hin, dass den Schulen neben den regulären Haushaltsmitteln andere Einnahmequellen eröffnet wurden. Insbesondere die Beteiligung an Einsparungen im Energie-, Reinigungs- und Müllbeseitigungsbereich, die durch entsprechende Vereinbarungen festgelegt wurden, stelle jährlich eine erhebliche Ausschüttung von zusätzlichen Mitteln dar. Außerdem wurden im beträchtlichen Umfang Zuschüsse für Schulen eingeworben. Hier wurde bereits vor einiger Zeit eine Zusammenstellung dieser Drittmittel vorgelegt, angefangen von Zuschüssen im Energiebereich (NESSI), bis hin zu den n-21-Zuschüssen für die PC-Ausstattung haben die Schulen in erheblichen Maße zusätzliche Ausstattungsmittel erhalten. Auch im Rahmen von Neubaumaßnahmen wurde die Ausstattung stets verbessert.

 

Zur Kostensteigerung der Schülertransportkosten merkt er an, dass durch den Ausfall der Nordlandhalle für den Schulsport Schülerinnen und Schüler der Orientierungsstufe und Hauptschule Stadtmitte mit beträchtlichen Schüler- und Stundenzahlen zum Schulsport in die Schlieffenkaserne transportiert werden müssen. Im Rahmen der Stundeplangestaltung sei der Fußweg zu dieser Sportstätte nicht zumutbar.

Insgesamt handelt es sich bei den hier angesetzten Kosten um Kosten für die Fahrten zu den Sportstätten für Schulen, die keine eigene Sportstätte haben, erläutert der Bereichsleiter der Schulverwaltung, Herr Wiebe. Eine gewisse Kostensteigerung habe sich auch durch die Preissteigerung der KVG ergeben. Eine Übersicht mit dem Vergleich zum Vorjahr wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Auf Nachfrage des Beigeordneten Dr. Scharf bestätigt Herr Wiebe, dass die optimale Belegung aller Sportstätten am Vormittag im Zusammenhang mit der Suche nach einem Ersatz für die Nordlandhalle aktuell überprüft wurde. Die Kosten für den Schülertransport zum Schwimmunterricht für die Grundschulen wird ebenfalls aus städtischen Mitteln bestritten, da es sich hier um Pflichtunterricht handelt. Dem Vorschlag einer Schülerbeförderung mit Elternbeteiligung können sich Herr Wiebe und Stadtdirektor Koch nicht anschließen, da dann nur für Kinder, deren Eltern über entsprechende Mittel verfügen, die Teilnahme am Unterricht möglich sei.

 

Herr Wiebe führt außerdem zum Haushalt aus, dass Ausnahmen von der 20%igen Kürzung für die Ausgaben für Mieten und Pachten, Mitgliedsbeiträge und Betriebskosten bestehen. Hier handelt es sich um feststehende Beträge, die der Höhe nach nicht beeinflussbar sind. Der Ansatz für Bewirtschaftungskosten wurde vorher jährlich in gleicher Summe übertragen. In diesem Jahr wurde erstmalig ein Schnitt gemacht und festgestellt, wie die tatsächlichen Ausgaben in den Vorjahren ausfielen. Danach ist die Anmeldung zum Haushalt mit realistischen Ansätzen erfolgt. Bei diesen Mitteln sei die 20%ige Kürzung nicht erfolgt.

 

Auf kritische Nachfrage, ob denn nicht doch eine Beeinflussbarkeit der Betriebskosten bestehe, führt Stadtdirektor Koch aus, dass bereits in den letzten Jahren die langjährige Entwicklung der Betriebskosteneinsparungen aufgezeigt wurde. Durch die seit mehreren Jahren bestehenden Vereinbarungen haben die Schulen Einsparungen im Bereich des Möglichen erreicht. Weitere Einsparungen reduzieren sich auf minimale Beträge oder radikale Maßnahmen, wie z.B. eine weitere Reduzierung der Reinigung, die jedoch seitens der Stadt derzeit nicht erwogen werden.

 

Ratsherr Maeck unterstützt die Aussage, dass es sich bei den Betriebskosten um notwendige, unabdingbare Kosten handele. Die Notwendigkeit einer 20%igen Kürzung bei Lehr- und Lernmitteln kann er jedoch nicht sehen. Die Entwicklung im Bildungswesen fordere andere Methoden und damit andere Lehr- und Lernmittel. Betrachtet man beispielsweise die Ansätze für Lehr- und Lernmittel der Grundschulen, so sind diese von 55.000,-- € auf 29.200,-- € gesunken. Das kann dem notwendigen Standard nicht mehr gerecht werden. Bei einer derartigen Kürzung müssen mit Sicherheit Qualitätseinbußen hingenommen werden. Er unterstreicht, dass auch der Schulbereich sich nicht verschließen dürfe, einen Konsolidierungsbeitrag zu leisten. Dieser dürfe sich aber nur auf 10 % belaufen.

 

Beigeordneter Dr. Scharf erkundigt sich, ob aus den Mitteln des Schuletats eine Deckung erfolgen müsse, wenn beispielsweise der Ansatz für die Betriebskosten nicht auskömmlich sei. Dazu erklärt Stadtdirektor Koch, dass in diesem Fall Mittel für die Betriebskosten überplanmäßig bereitgestellt werden müssten. Die Deckung dazu müsste aus dem Gesamtbudget des Fachbereiches 4 oder ggf. des Dezernats V erfolgen. In der Regel dienen Mittel, die zentral im Schulbereich bewirtschaftet werden, zur Deckung einer solchen überplanmäßigen Ausgabe. Der Etat einzelner Schulen wird dazu nicht herangezogen.

 

Beigeordneter Dr. Scharf fragt nochmals nach, ob es nicht möglich sei, die Ansätze für Sportplatzpflege insgesamt zu kürzen und diese Aufgabe den Vereinen bzw. den Schulhausmeistern zu übertragen. Dazu erklärt Stadtdirektor Koch, dass die Pflege der Vereinssportanlagen eingestellt wird. Dies ist eine Maßnahme im Rahmen des Konsolidierungsprogramms. Eine Übertragung der Pflege der Schulsportplätze auf die Schulen, bzw. die Hausmeister, stellt einen Konflikt zu den derzeit ebenfalls überprüften Kosten der Hausmeister dar. Die Kosten der Hausmeister sollen reduziert werden, d.h. Überstunden vermindert werden. Außerdem unterstreicht Herr Wiebe, dass es Prinzip in der Stadt sei, offene Schulanlagen als Grünanlagen für die öffentliche Nutzung zur Verfügung zu stellen, so dass auch die Pflege nicht allein Schulaufgabe ist. Stadtdirektor Koch sagt aber zu, die Anregung des Beigeordneten Dr. Scharf aufzunehmen und weiter zu überprüfen.

 

Beigeordneter Firus erkundigt sich nach den Kosten für die Verpflegung in der hortähnlichen Einrichtung in der Hermann-Löns-Schule. Dazu wird ausgeführt, dass diese Kosten durch die Elternbeiträge gedeckt seien. Beigeordneter Firus bezieht sich auf einen umfangreichen Schriftwechsel mit der Elternvertreterin der Hermann-Löns-Schule. Die Elternvertreterin hatte angeblich unrichtige Angaben der Verwaltung gegenüber der Politik gerügt. Dies habe Beigeordneter Firus in einem letzten Brief an die Elternvertreterin zurückgewiesen. Außerdem habe er mitgeteilt, dass aufgrund der derzeitigen Haushaltslage eine Senkung der Elternbeiträge in absehbarer Zeit nicht möglich sei.

 

Beigeordneter Firus erkundigt sich nach den eingestellten Mitteln für die Hausaufgabenhilfe. Dieser Ansatz für Mittel, die vom Land bereit gestellt wurden, kann zukünftig nicht mehr bereit gestellt werden, da das Land die Förderung eingestellt hat.

Es handelt sich hierbei jedoch nicht um die Mittel für den Einsatz zweier Lehrkräfte für den Sprachförderunterricht in der Anne-Frank-Schule und in der OS Kaltenmoor/Kopernikusschule. Hier wurde vor Jahren eine ergänzende Personalbeschäftigung durch den Schulausschuss für die Grundschule, Orientierungsstufe und Realschule Kaltenmoor möglich gemacht. Bei der vorgeschlagenen Beendigung dieser Maßnahme handelt es sich ebenfalls um einen Konsolidierungsvorschlag. Diese Personalkosten sollen eingespart werden, wobei jedoch kein ersatzloses Beenden der jetzigen Verträge beabsichtigt sei. Ggf. seien im Rahmen der Schulreform bzw. der Einrichtung von Ganztagsschulen zusätzliche Lehrerstunden für diesen Unterricht und eine Übernahme der Betroffenen in den Landesdienst möglich.

Dazu führt Regierungsschuldirektor Bodenstedt aus, dass für die Ganztagsschulen zusätzliche Lehrerstunden bereits zugewiesen seien. Diese gelten jedoch nicht für derartige Fördermaßnahmen (Sprachförderung). Diese Aufgabe, die an der Anne-Frank-Schule von Frau Arnold wahrgenommen wird, habe sich im Rahmen der Reform und der Neuinstallation der Sprachfrühförderung auch nicht unbedingt reduziert, denn es gebe immer noch ältere Kinder von Zuwanderern, die ohne jede Deutschkenntnisse ankämen und hier schulpflichtig sind. Vom Land sei es nicht vorgesehen, für diesen Bereich zusätzliche Lehrerstunden zur Verfügung zu stellen. Nur die Sprachfrühförderung, nicht aber die spätere Förderung bei Sprachproblemen sei mit Lehrerstunden versorgt. Für die Sprachfrühförderung wurden jetzt ca. 80 Stunden (drei Lehrerstellen) vom Land zur Verfügung gestellt. Außerdem gibt es für Eingliederungsmaßnahmen weiterhin die Förderklassen, in denen ältere Schüler sprachlich gefördert werden (z.B. auch an der Hauptschule Stadtmitte).

 

Beigeordneter Firus fragt nach, wieso aus Sicht von Herrn Bodenstedt dennoch gerade die Arbeit von Frau Arnold an der Anne-Frank-Schule notwendig sei. Regierungsschuldirektor Bodenstedt erklärt dazu, dass Frau Arnold aus dem Lebensraum der betroffenen Schülerinnen und Schüler komme. Dadurch habe sie den entsprechenden Hintergrund und den entsprechenden Zugang zu den Schülern und könne diese besonders gut bei der Sprachförderung unterstützen. Leider erfüllt Frau Arnold die formellen Ausbildungsvoraussetzungen für eine Unterrichtstätigkeit nicht, sonst hätte er sie gerne als Lehrerin eingestellt. Eine Beschäftigung als Quereinsteigerin ist ebenfalls nicht möglich. Dies wäre nur im Rahmen der Verlässlichen Grundschule als Vertretungskraft möglich; die Anne-Frank-Schule ist aber eine volle Halbtagsschule und nicht eine Verlässliche Grundschule, so dass dieser Weg ausscheidet.

 

Stadtdirektor Koch erläutert auf Nachfrage die Beschlusslage des Schulausschusses aus früheren Sitzungen. Danach sollte Frau Arnold ihre Tätigkeit bis Ende 2004 fortsetzen. Auch eine Fortsetzung der Tätigkeit der Frau Schwerin in der OS und Realschule Kaltenmoor war beschlossen worden. Beigeordneter Dr. Scharf richtet an Herrn Bodenstedt die Frage, ob es irgendeine Möglichkeit gebe, dass das Land helfen könne, die als so wichtig eingeschätzte Stelle zu halten. Dann müsste auch eine Gegenfinanzierung durch die Stadt möglich sein. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Ergebnisse der Bemühungen von Herrn Bodenstedt abzuwarten und zu prüfen, wie die Aufgabe sichergestellt werden kann, ohne den Haushalt der Stadt allein zu belasten.

 

Beigeordneter Firus erkundigt sich nach dem Ansatz für die PC- und Netzwerkadministration in Höhe von 30.000,-- €. Es handelt sich hier um einen Ansatz in der Höhe der pauschal vom Land für diese Aufgabe zur Verfügung gestellten Mittel. Da kein höherer Zuschuss zur Verfügung gestellt wird, muss die Verwaltung mit diesem Betrag auskommen. Im Zusammenhang mit den Aufgaben, die in der Schulverwaltung durch den hierfür eingestellten EDV-Fachmann Herrn Haase wahrgenommen werden, wird in einer der nächsten Sitzungen eine Bilanz zu dem Thema und insbesondere der Aufgaben von Herrn Haase vorgestellt.

 

Beigeordneter Dr. Scharf schlägt zum Verfahren vor, nur noch über besondere auffallende Punkte im Haushalt zu sprechen und nicht alle Haushaltsstellen durchzugehen. Die Grundsatzposition aller Schulausschussmitglieder sei deutlich geworden, dass eine 20%ige Kürzung der Haushaltsmittel von keiner Fraktion unterstützt werde.

 

Bürgermeisterin Schellmann erkundigt sich nach der Erhöhung bei den Personalkosten. Ihrer Erinnerung nach sei doch Herr Koplin nicht mehr dem Schulbereich zugeordnet, dennoch sei dieser Ansatz erhöht worden. Dazu erläutert Stadtdirektor Koch, dass bei den Personalkosten neu zu berücksichtigen sei, dass Herr Landmann Fachbereichsleiter des Fachbereiches 4 geworden sei, und diese Personalausgaben richtigerweise hier angesetzt wurden. Die Personalkosten für Herrn Landmann waren vorher der Stabstelle 05 zugeordnet, jetzt fließen diese in den Schulhaushalt ein. Auf weitere Nachfrage von Frau Schellmann wird erläutert, dass vor dem Wechsel von Herrn Koplin in die Gebäudewirtschaft dieser sowohl die Aufgabe der Fachbereichsleitung 4 als auch der Bereichsleitung 41 wahrgenommen hat. Nun sei die Bereichsleitung an Herrn Wiebe übergegangen, die Fachbereichsleitung wurde an Herrn Landmann übertragen. Frau Schellmann hat für die Stellenbesetzung keine entsprechende Ausschreibung in Erinnerung. Daraufhin bestätigt Stadtdirektor Koch, dass es sich bei der Besetzung der Fachbereichsleitungsstelle um eine verwaltungsinterne Besetzungsentscheidung gehandelt habe; seiner Meinung nach sei dazu aber im Personalausschuss berichtet worden.

 

Stadtdirektor Koch nimmt Bezug auf die gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg betriebene Einrichtung des Schulbiologie- und Umweltbildungszentrums (Schubz). Die Inanspruchnahme dieser Einrichtung verteile sich nahezu hälftig auf Stadt und Landkreis Lüneburg. 164 Klassen des Landkreises und 173 Klassen der Stadt haben die Einrichtung im vergangenen Jahr in Anspruch genommen. Die Kostenaufteilung ist laut Vertrag 50:50 geregelt. Die Stadt Lüneburg bemühe sich auch schon seit längerer Zeit, diese Kosten niedrig zu halten, z.B. durch den Einsatz von BSHG-Kräften. Der Landkreis zahle nun nicht mehr die volle Hälfte – konkret wird die Notwendigkeit der dort installierten Sekretärinnenstelle angezweifelt.

Ratsherr Maeck kann dies überhaupt nicht nachvollziehen, insbesondere im Hinblick auf die über Jahre ausgebuchten Angebote des Schubz. Es wird vorgeschlagen, diese Thematik im Schulgrundsatzausschuss am 30.10.03 mit dem Landkreis zu diskutieren.

 

Im Rahmen einer Tischvorlage wird eine zusätzliche Mittelbereitstellung für den Betrieb der Sporthallen in der Schlieffenkaserne bei der Haushaltsstelle 56000.54000 erforderlich. Die Betriebskosten der Nordlandhalle wurden im Haushaltsvoranschlag herabgesetzt, da für diese durch die Nichtnutzung nur Grundbetriebskosten entstehen würden. Da nun die Schlieffenkaserne für den Schulsport in Betrieb genommen wird, sind dafür neue Betriebskosten anzusetzen. Diese sollen auf den vorigen Ansatz der Nordlandhalle heraufgesetzt werden.

 

Nachdem es keine weiteren Anmerkungen zu einzelnen Punkten gibt, formuliert der Ausschussvorsitzende, Beigeordneter Firus, folgenden geänderten Beschlussvorschlag:

Beschluss:

Beschluss:

 

 

Der Schulausschuss nimmt die Ansätze für den Haushalt im Einzelplan 2 zur Kenntnis und empfiehlt darüber hinaus, den Konsolidierungsbeitrag im Einzelplan 2 von 20 % auf 10 % zu reduzieren. (Konsolidierungsvorschlag Nr. 41/01/2003).

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Der Schulausschuss folgt dieser Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Der Schulausschuss folgt dem Beschlussvorschlag der Tischvorlage einstimmig.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kosten der Schülerbeförderung (56 KB) PDF-Dokument (4 KB)