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Beratungsinhalt: Der
Ausschussvorsitzende, Beigeordneter Firus, eröffnet die Haushaltsberatung zum
Einzelplan 2. Neben dem diesjährigen Haushaltsplanentwurf wurde erstmalig ein
Subventionsbericht erstellt. Außerdem wurde ein Konsolidierungsprogramm
vorgelegt, dass in den Haushaltsplanentwurf eingearbeitet wurde. Alle Vorlagen
wurden vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzsituation der Kommunen
erstellt. Stadtdirektor
Koch nimmt insgesamt zum Entwurf des Einzelplans 2 Stellung. Bei den Schüler-
und Klassenpauschalen seien aufgrund der Finanzsituation seit Jahren keine
Anpassungen möglich gewesen. Zudem mussten die Schulen in diesem Jahr eine
Ausgabesperre von 20 % hinnehmen, die im laufenden Jahr 2003 festgelegt wurde.
Aus diesem Grund konnten sich die Schulen nicht von Beginn des Jahres an darauf
einstellen. Für den Haushaltsplanentwurf 2004 ist von vorn herein eine Kürzung
der pädagogischen Mittel um 20 % vorgesehen. Ein gewisser Ausgleich für die
Schulen sei durch die sehr erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln durch die
Schulverwaltung erfolgt, etwa die Projektförderung n-21. Auch die Beteiligung
der Schulen an eingesparten Ausgaben für Energie oder Abfallbeseitigung
verschaffe diesen eigene Finanzmittel. Stadtdirektor
Koch weist zudem darauf hin, dass ein gerechter Ausgleich zwischen den Schulen
geschaffen werden muss. Es müssen insbesondere auch die Auswirkungen des
Wegfalls der Orientierungsstufen, bezogen auf den Haushalt, diskutiert werden.
Wie z.B. die Verteilung der Sekretärinnenstunden, der Haushaltsmittel usw.
erfolgen solle, werde mit den betroffenen Schulen gemeinsam erarbeitet und dem
Ausschuss zu gegebener Zeit vorgestellt. Hinsichtlich
des Subventionsberichtes gibt er zu bedenken, dass es zwar keine unmittelbaren
"Subventionen" an Schulen gebe, Leistungen an Sportvereine jedoch zum
Teil mittelbar auch die Schulen betreffen (Sportplatzpflege). Da
der Haushaltsplan in der gesetzlich vorgegebenen Form zum Teil nicht
übersichtlich genug ist, wurden der Vorlage Einzelübersichten zur
Verdeutlichung beigefügt. Diese Übersichten bilden schon eine Art des künftig
geplanten Haushaltes ab, dieser soll zu einem produktorientierten Haushalt
weiterentwickelt werden. Beigeordneter
Dr. Scharf dankt der Verwaltung zunächst für die lesbare und verständliche
Vorlage zum Haushalt. Er unterstreicht, dass die Schule zur Pflichtaufgabe
einer Kommune gehöre und gibt folgendes Grundstatement bekannt: Die
Kürzung um 20 % sei für ihn nicht machbar. Gleichgebliebene Schülerpauschalen
zusätzlich zur 20%igen Kürzung stellen einen erheblichen Rückschritt in den
Sachausgaben für die Schulen dar. Außerdem bittet er um Klärung folgender
Punkte:
Ratsherr
Maeck unterstreicht, dass ihm die desolate Lage der Stadt und der daraus
resultierende Sparzwang durchaus bewusst sei. Im Rahmen des Bildungshaushaltes
dürfte sich das jedoch nicht in dieser Art und Weise niederschlagen.
Schließlich investiere die Stadt trotz der schwierigen Finanzsituation auch in
anderen Bereichen, wie z.B. im Straßenbau. Aus seiner Sicht ist die Bildung
ebenfalls eine Investition. Grundsätzlich sei die Kürzung um 20 % schwer
nachzuvollziehen und in diesem Umfang nicht hinnehmbar. Ratsherr
Nowak führt aus, dass Bildung das zentrale Thema der Landesregierung sei. Im
städtischen Schulhaushalt gebe es seit Jahren eingefrorene Zahlen - trotz des
Zuwachses an Aufgaben, insbesondere der Grundschulen. Bei einer derartigen Kürzung
sei die allseits geforderte bessere Bildung nicht möglich. Für ausreichende
Sachmittel und Materialien im Unterricht müssten eigentlich sogar Erhöhungen
vorgenommen werden. Bürgermeisterin
Schellmann betont, dass zwar Kürzungen im Rahmen des Gesamthaushaltes
vorgenommen werden müssten, 10 % für sie jedoch ausreichend erscheinen. Beigeordneter
Firus fasst zusammen, dass sich in der Diskussion schon jetzt die Einigkeit
ergebe, dass keine 20 % Kürzung der Haushaltmittel für die Schulen erfolgen
sollte. Stadtdirektor
Koch möchte den Ausdruck der Pflichtaufgabe Schule relativieren: Gesetzliche
Aufgabe sei es, die notwendige Ausstattung für Schulen und deren
ordnungsgemäße Unterhaltung bereitzustellen. Es gebe jedoch Unterschiede in der
Einschätzung, was im einzelnen erforderlich ist. Unter anderem nennt das
Schulgesetz in § 115 auch Landeszuwendungen zur Errichtung von Schulen, diese
gebe es schon seit vielen Jahren nicht mehr. Er weist nochmals darauf hin, dass
den Schulen neben den regulären Haushaltsmitteln andere Einnahmequellen
eröffnet wurden. Insbesondere die Beteiligung an Einsparungen im Energie-,
Reinigungs- und Müllbeseitigungsbereich, die durch entsprechende Vereinbarungen
festgelegt wurden, stelle jährlich eine erhebliche Ausschüttung von
zusätzlichen Mitteln dar. Außerdem wurden im beträchtlichen Umfang Zuschüsse
für Schulen eingeworben. Hier wurde bereits vor einiger Zeit eine
Zusammenstellung dieser Drittmittel vorgelegt, angefangen von Zuschüssen im
Energiebereich (NESSI), bis hin zu den n-21-Zuschüssen für die PC-Ausstattung
haben die Schulen in erheblichen Maße zusätzliche Ausstattungsmittel erhalten.
Auch im Rahmen von Neubaumaßnahmen wurde die Ausstattung stets verbessert. Zur
Kostensteigerung der Schülertransportkosten merkt er an, dass durch den Ausfall
der Nordlandhalle für den Schulsport Schülerinnen und Schüler der
Orientierungsstufe und Hauptschule Stadtmitte mit beträchtlichen Schüler- und
Stundenzahlen zum Schulsport in die Schlieffenkaserne transportiert werden
müssen. Im Rahmen der Stundeplangestaltung sei der Fußweg zu dieser Sportstätte
nicht zumutbar. Insgesamt
handelt es sich bei den hier angesetzten Kosten um Kosten für die Fahrten zu
den Sportstätten für Schulen, die keine eigene Sportstätte haben, erläutert der
Bereichsleiter der Schulverwaltung, Herr Wiebe. Eine gewisse Kostensteigerung
habe sich auch durch die Preissteigerung der KVG ergeben. Eine Übersicht mit
dem Vergleich zum Vorjahr wird dem Protokoll als Anlage beigefügt. Auf
Nachfrage des Beigeordneten Dr. Scharf bestätigt Herr Wiebe, dass die optimale
Belegung aller Sportstätten am Vormittag im Zusammenhang mit der Suche nach
einem Ersatz für die Nordlandhalle aktuell überprüft wurde. Die Kosten für den
Schülertransport zum Schwimmunterricht für die Grundschulen wird ebenfalls aus
städtischen Mitteln bestritten, da es sich hier um Pflichtunterricht handelt.
Dem Vorschlag einer Schülerbeförderung mit Elternbeteiligung können sich Herr
Wiebe und Stadtdirektor Koch nicht anschließen, da dann nur für Kinder, deren
Eltern über entsprechende Mittel verfügen, die Teilnahme am Unterricht möglich
sei. Herr
Wiebe führt außerdem zum Haushalt aus, dass Ausnahmen von der 20%igen Kürzung
für die Ausgaben für Mieten und Pachten, Mitgliedsbeiträge und Betriebskosten
bestehen. Hier handelt es sich um feststehende Beträge, die der Höhe nach nicht
beeinflussbar sind. Der Ansatz für Bewirtschaftungskosten wurde vorher jährlich
in gleicher Summe übertragen. In diesem Jahr wurde erstmalig ein Schnitt gemacht
und festgestellt, wie die tatsächlichen Ausgaben in den Vorjahren ausfielen.
Danach ist die Anmeldung zum Haushalt mit realistischen Ansätzen erfolgt. Bei
diesen Mitteln sei die 20%ige Kürzung nicht erfolgt. Auf
kritische Nachfrage, ob denn nicht doch eine Beeinflussbarkeit der
Betriebskosten bestehe, führt Stadtdirektor Koch aus, dass bereits in den
letzten Jahren die langjährige Entwicklung der Betriebskosteneinsparungen
aufgezeigt wurde. Durch die seit mehreren Jahren bestehenden Vereinbarungen
haben die Schulen Einsparungen im Bereich des Möglichen erreicht. Weitere
Einsparungen reduzieren sich auf minimale Beträge oder radikale Maßnahmen, wie
z.B. eine weitere Reduzierung der Reinigung, die jedoch seitens der Stadt
derzeit nicht erwogen werden. Ratsherr
Maeck unterstützt die Aussage, dass es sich bei den Betriebskosten um
notwendige, unabdingbare Kosten handele. Die Notwendigkeit einer 20%igen
Kürzung bei Lehr- und Lernmitteln kann er jedoch nicht sehen. Die Entwicklung
im Bildungswesen fordere andere Methoden und damit andere Lehr- und Lernmittel.
Betrachtet man beispielsweise die Ansätze für Lehr- und Lernmittel der
Grundschulen, so sind diese von 55.000,-- € auf 29.200,-- € gesunken. Das kann
dem notwendigen Standard nicht mehr gerecht werden. Bei einer derartigen
Kürzung müssen mit Sicherheit Qualitätseinbußen hingenommen werden. Er
unterstreicht, dass auch der Schulbereich sich nicht verschließen dürfe, einen
Konsolidierungsbeitrag zu leisten. Dieser dürfe sich aber nur auf 10 %
belaufen. Beigeordneter
Dr. Scharf erkundigt sich, ob aus den Mitteln des Schuletats eine Deckung
erfolgen müsse, wenn beispielsweise der Ansatz für die Betriebskosten nicht
auskömmlich sei. Dazu erklärt Stadtdirektor Koch, dass in diesem Fall Mittel
für die Betriebskosten überplanmäßig bereitgestellt werden müssten. Die Deckung
dazu müsste aus dem Gesamtbudget des Fachbereiches 4 oder ggf. des Dezernats V
erfolgen. In der Regel dienen Mittel, die zentral im Schulbereich
bewirtschaftet werden, zur Deckung einer solchen überplanmäßigen Ausgabe. Der
Etat einzelner Schulen wird dazu nicht herangezogen. Beigeordneter
Dr. Scharf fragt nochmals nach, ob es nicht möglich sei, die Ansätze für
Sportplatzpflege insgesamt zu kürzen und diese Aufgabe den Vereinen bzw. den
Schulhausmeistern zu übertragen. Dazu erklärt Stadtdirektor Koch, dass die
Pflege der Vereinssportanlagen eingestellt wird. Dies ist eine Maßnahme
im Rahmen des Konsolidierungsprogramms. Eine Übertragung der Pflege der
Schulsportplätze auf die Schulen, bzw. die Hausmeister, stellt einen Konflikt
zu den derzeit ebenfalls überprüften Kosten der Hausmeister dar. Die Kosten der
Hausmeister sollen reduziert werden, d.h. Überstunden vermindert werden.
Außerdem unterstreicht Herr Wiebe, dass es Prinzip in der Stadt sei, offene
Schulanlagen als Grünanlagen für die öffentliche Nutzung zur Verfügung zu
stellen, so dass auch die Pflege nicht allein Schulaufgabe ist. Stadtdirektor
Koch sagt aber zu, die Anregung des Beigeordneten Dr. Scharf aufzunehmen und
weiter zu überprüfen. Beigeordneter
Firus erkundigt sich nach den Kosten für die Verpflegung in der hortähnlichen
Einrichtung in der Hermann-Löns-Schule. Dazu wird ausgeführt, dass diese Kosten
durch die Elternbeiträge gedeckt seien. Beigeordneter Firus bezieht sich auf
einen umfangreichen Schriftwechsel mit der Elternvertreterin der
Hermann-Löns-Schule. Die Elternvertreterin hatte angeblich unrichtige Angaben
der Verwaltung gegenüber der Politik gerügt. Dies habe Beigeordneter Firus in
einem letzten Brief an die Elternvertreterin zurückgewiesen. Außerdem habe er
mitgeteilt, dass aufgrund der derzeitigen Haushaltslage eine Senkung der
Elternbeiträge in absehbarer Zeit nicht möglich sei. Beigeordneter
Firus erkundigt sich nach den eingestellten Mitteln für die Hausaufgabenhilfe.
Dieser Ansatz für Mittel, die vom Land bereit gestellt wurden, kann zukünftig
nicht mehr bereit gestellt werden, da das Land die Förderung eingestellt hat. Es
handelt sich hierbei jedoch nicht um die Mittel für den Einsatz zweier
Lehrkräfte für den Sprachförderunterricht in der Anne-Frank-Schule und in der
OS Kaltenmoor/Kopernikusschule. Hier wurde vor Jahren eine ergänzende
Personalbeschäftigung durch den Schulausschuss für die Grundschule,
Orientierungsstufe und Realschule Kaltenmoor möglich gemacht. Bei der
vorgeschlagenen Beendigung dieser Maßnahme handelt es sich ebenfalls um einen
Konsolidierungsvorschlag. Diese Personalkosten sollen eingespart werden, wobei
jedoch kein ersatzloses Beenden der jetzigen Verträge beabsichtigt sei. Ggf.
seien im Rahmen der Schulreform bzw. der Einrichtung von Ganztagsschulen
zusätzliche Lehrerstunden für diesen Unterricht und eine Übernahme der
Betroffenen in den Landesdienst möglich. Dazu
führt Regierungsschuldirektor Bodenstedt aus, dass für die Ganztagsschulen
zusätzliche Lehrerstunden bereits zugewiesen seien. Diese gelten jedoch nicht
für derartige Fördermaßnahmen (Sprachförderung). Diese Aufgabe, die an der
Anne-Frank-Schule von Frau Arnold wahrgenommen wird, habe sich im Rahmen der
Reform und der Neuinstallation der Sprachfrühförderung auch nicht unbedingt
reduziert, denn es gebe immer noch ältere Kinder von Zuwanderern, die ohne jede
Deutschkenntnisse ankämen und hier schulpflichtig sind. Vom Land sei es nicht
vorgesehen, für diesen Bereich zusätzliche Lehrerstunden zur Verfügung zu
stellen. Nur die Sprachfrühförderung, nicht aber die spätere Förderung bei
Sprachproblemen sei mit Lehrerstunden versorgt. Für die Sprachfrühförderung
wurden jetzt ca. 80 Stunden (drei Lehrerstellen) vom Land zur Verfügung
gestellt. Außerdem gibt es für Eingliederungsmaßnahmen weiterhin die
Förderklassen, in denen ältere Schüler sprachlich gefördert werden (z.B. auch
an der Hauptschule Stadtmitte). Beigeordneter
Firus fragt nach, wieso aus Sicht von Herrn Bodenstedt dennoch gerade die
Arbeit von Frau Arnold an der Anne-Frank-Schule notwendig sei.
Regierungsschuldirektor Bodenstedt erklärt dazu, dass Frau Arnold aus dem
Lebensraum der betroffenen Schülerinnen und Schüler komme. Dadurch habe sie den
entsprechenden Hintergrund und den entsprechenden Zugang zu den Schülern und
könne diese besonders gut bei der Sprachförderung unterstützen. Leider erfüllt
Frau Arnold die formellen Ausbildungsvoraussetzungen für eine
Unterrichtstätigkeit nicht, sonst hätte er sie gerne als Lehrerin eingestellt.
Eine Beschäftigung als Quereinsteigerin ist ebenfalls nicht möglich. Dies wäre
nur im Rahmen der Verlässlichen Grundschule als Vertretungskraft möglich; die
Anne-Frank-Schule ist aber eine volle Halbtagsschule und nicht eine
Verlässliche Grundschule, so dass dieser Weg ausscheidet. Stadtdirektor
Koch erläutert auf Nachfrage die Beschlusslage des Schulausschusses aus
früheren Sitzungen. Danach sollte Frau Arnold ihre Tätigkeit bis Ende 2004
fortsetzen. Auch eine Fortsetzung der Tätigkeit der Frau Schwerin in der OS und
Realschule Kaltenmoor war beschlossen worden. Beigeordneter Dr. Scharf richtet
an Herrn Bodenstedt die Frage, ob es irgendeine Möglichkeit gebe, dass das Land
helfen könne, die als so wichtig eingeschätzte Stelle zu halten. Dann müsste
auch eine Gegenfinanzierung durch die Stadt möglich sein. Die Verwaltung erhält
den Auftrag, die Ergebnisse der Bemühungen von Herrn Bodenstedt abzuwarten und
zu prüfen, wie die Aufgabe sichergestellt werden kann, ohne den Haushalt der
Stadt allein zu belasten. Beigeordneter
Firus erkundigt sich nach dem Ansatz für die PC- und Netzwerkadministration in
Höhe von 30.000,-- €. Es handelt sich hier um einen Ansatz in der Höhe der
pauschal vom Land für diese Aufgabe zur Verfügung gestellten Mittel. Da kein
höherer Zuschuss zur Verfügung gestellt wird, muss die Verwaltung mit diesem
Betrag auskommen. Im Zusammenhang mit den Aufgaben, die in der Schulverwaltung
durch den hierfür eingestellten EDV-Fachmann Herrn Haase wahrgenommen werden,
wird in einer der nächsten Sitzungen eine Bilanz zu dem Thema und insbesondere
der Aufgaben von Herrn Haase vorgestellt. Beigeordneter
Dr. Scharf schlägt zum Verfahren vor, nur noch über besondere auffallende
Punkte im Haushalt zu sprechen und nicht alle Haushaltsstellen durchzugehen. Die
Grundsatzposition aller Schulausschussmitglieder sei deutlich geworden, dass
eine 20%ige Kürzung der Haushaltsmittel von keiner Fraktion unterstützt werde. Bürgermeisterin
Schellmann erkundigt sich nach der Erhöhung bei den Personalkosten. Ihrer
Erinnerung nach sei doch Herr Koplin nicht mehr dem Schulbereich zugeordnet,
dennoch sei dieser Ansatz erhöht worden. Dazu erläutert Stadtdirektor Koch,
dass bei den Personalkosten neu zu berücksichtigen sei, dass Herr Landmann
Fachbereichsleiter des Fachbereiches 4 geworden sei, und diese Personalausgaben
richtigerweise hier angesetzt wurden. Die Personalkosten für Herrn Landmann
waren vorher der Stabstelle 05 zugeordnet, jetzt fließen diese in den
Schulhaushalt ein. Auf weitere Nachfrage von Frau Schellmann wird erläutert,
dass vor dem Wechsel von Herrn Koplin in die Gebäudewirtschaft dieser sowohl
die Aufgabe der Fachbereichsleitung 4 als auch der Bereichsleitung 41
wahrgenommen hat. Nun sei die Bereichsleitung an Herrn Wiebe übergegangen, die
Fachbereichsleitung wurde an Herrn Landmann übertragen. Frau Schellmann hat für
die Stellenbesetzung keine entsprechende Ausschreibung in Erinnerung. Daraufhin
bestätigt Stadtdirektor Koch, dass es sich bei der Besetzung der
Fachbereichsleitungsstelle um eine verwaltungsinterne Besetzungsentscheidung
gehandelt habe; seiner Meinung nach sei dazu aber im Personalausschuss
berichtet worden. Stadtdirektor
Koch nimmt Bezug auf die gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg betriebene
Einrichtung des Schulbiologie- und Umweltbildungszentrums (Schubz). Die
Inanspruchnahme dieser Einrichtung verteile sich nahezu hälftig auf Stadt und
Landkreis Lüneburg. 164 Klassen des Landkreises und 173 Klassen der Stadt haben
die Einrichtung im vergangenen Jahr in Anspruch genommen. Die Kostenaufteilung
ist laut Vertrag 50:50 geregelt. Die Stadt Lüneburg bemühe sich auch schon seit
längerer Zeit, diese Kosten niedrig zu halten, z.B. durch den Einsatz von
BSHG-Kräften. Der Landkreis zahle nun nicht mehr die volle Hälfte – konkret
wird die Notwendigkeit der dort installierten Sekretärinnenstelle angezweifelt. Ratsherr
Maeck kann dies überhaupt nicht nachvollziehen, insbesondere im Hinblick auf
die über Jahre ausgebuchten Angebote des Schubz. Es wird vorgeschlagen, diese
Thematik im Schulgrundsatzausschuss am 30.10.03 mit dem Landkreis zu
diskutieren. Im
Rahmen einer Tischvorlage wird eine zusätzliche Mittelbereitstellung für den
Betrieb der Sporthallen in der Schlieffenkaserne bei der Haushaltsstelle
56000.54000 erforderlich. Die Betriebskosten der Nordlandhalle wurden im
Haushaltsvoranschlag herabgesetzt, da für diese durch die Nichtnutzung nur
Grundbetriebskosten entstehen würden. Da nun die Schlieffenkaserne für den
Schulsport in Betrieb genommen wird, sind dafür neue Betriebskosten anzusetzen.
Diese sollen auf den vorigen Ansatz der Nordlandhalle heraufgesetzt werden. Nachdem
es keine weiteren Anmerkungen zu einzelnen Punkten gibt, formuliert der
Ausschussvorsitzende, Beigeordneter Firus, folgenden geänderten
Beschlussvorschlag: Beschluss: Der Schulausschuss nimmt die Ansätze für den Haushalt im Einzelplan 2 zur Kenntnis und empfiehlt darüber hinaus, den Konsolidierungsbeitrag im Einzelplan 2 von 20 % auf 10 % zu reduzieren. (Konsolidierungsvorschlag Nr. 41/01/2003). Abstimmungsergebnis: Der
Schulausschuss folgt dieser Beschlussempfehlung einstimmig. Der
Schulausschuss folgt dem Beschlussvorschlag der Tischvorlage einstimmig.
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