Bürgerinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Ebensberg Nr. 2 "Am Ebensberg", 14. Änderung Auslegungsbeschluss Beschluss über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 03.04.2017    
Zeit: 15:00 - 16:50 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/7163/17 Bebauungsplan Ebensberg Nr. 2 "Am Ebensberg", 14. Änderung
Auslegungsbeschluss
Beschluss über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hölter, Hanne
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass der Wunsch, die Nachverdichtung am Ebensberg zu regeln, von Seiten der Bürgerschaft gekommen sei. Man habe hierzu eine vorzeitige Auslegung mit zwei Varianten durchgeführt und die Ergebnisse in einer Bürgerversammlung erörtert. Herrn Constien habe man zugesichert, dass er auch außerhalb der Auslegung seine Vorstellungen vortragen könne, diese habe man in die Überlegungen einfließen lassen. Das Meinungsbild der Bürgerschaft sei nicht eindeutig gewesen, so dass man jetzt die Präsentation der Bürgerversammlung einschließlich der beabsichtigten Veränderungen vorstellen wolle.

 

Herr Eberhard, Leiter des Bereiches Stadtplanung, trägt anhand einer Präsentation, die im Ratsinformationssystem als Anlage hinterlegt ist, zum ursprünglichen Planungsstand, den in der Auslegung vorgestellten Varianten und den beabsichtigten Änderungen vor. Er geht insbesondere darauf ein, dass durch die Begrenzung der Traufhöhe eine optische Eingeschossigkeit erreicht werden soll und Gauben maximal auf der Hälfte der Dachflächen zulässig wären. Der Gebietscharakter solle bewahrt werden.

 

Zur Anfrage von Herrn Constien bezüglich der Verkehrsführung teilt Herr Eberhard mit, dass er dieses Thema an den Bereich Ordnung und Verkehr weitergeben werde, dieses Problem lasse sich nicht über die Bauleitplanung lösen. Der durch die Nachverdichtung prognostizierte zusätzliche Verkehr werde die Straße „Am Ebensberg“ nur geringfügig mehr belasten.

 

Die Anfrage zur Geschossigkeit beantwortet Herr Eberhard dahingehend, dass die Erfahrungen der Bauaufsicht gezeigt habe, dass der Wunsch nach mehr Wohnraum bestehe und bereits durch die Festsetzung der Traufhöhe eine optische Eingeschossigkeit gewährt wäre auch wenn der Baukörper rechnerisch zweigeschossig wäre. Den Einwand von Herrn Constien, dass man darauf achten möge, dass die Traufhöhe in Gefällelagen nicht von der Straßenoberkante gemessen würde, nimmt Herr Eberhard auf und sagt eine Prüfung zu.

 

Zur Anfrage von Herrn Constien zur hinteren Baugrenze erläutert Herr Eberhard, dass man den Bauherren hinsichtlich der Ausrichtung ihrer Gebäude mehr Freiraum einräumen wollte, die Mindestabstände würden eingehalten.

 

Herr Constien gibt zu bedenken, dass die Ausnutzung aller Möglichkeiten zu Gebäuden führen könnte, die die jeweiligen Nachbarn störten.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass mit den heutigen Festsetzungen bereits 40 weitere Gebäude genehmigt werden könnten und der Bebauungsplan lediglich zusätzlich 20 weitere Gebäude ermögliche. In der Bürgerversammlung hätten sich die Bürgerinnen und Bürger sowohl für Festsetzungen ausgesprochen, die ein größeres Maß an Bebauung zuließen als auch für ein geringeres Maß.

 

Ortsvorsteher Dörbaum ergänzt, dass schon 13 Einzeländerungen des Bebauungsplanes erfolgt seien und man über die jetzige Änderung des Bebauungsplans eine geordnete effektive Nachverdichtung erreichen wolle, bei der das Ortsbild erhalten bliebe. Nach der kommenden Auslegung wolle er die Ergebnisse erneut im Ortsteil präsentieren. Die Anregungen zum Verkehr werde er ebenfalls für die Bürgerversammlung mitnehmen.

 

Damit ist die Einwohneranfrage beantwortet. Die Nachfragen der Ausschussmitglieder werden seitens der Verwaltung beantwortet.

 

Die Anfrage von Ratsherrn Petroll, ob Einliegerwohnungen als Sozialwohnungen seitens der Stadt gefördert werden können, soll zu Protokoll beantwortet werden.

 

Antwort: Gemäß des Wohnungsbauförderprogramms Zwo21 der Hansestadt Lüneburg sind förderfähig nur Bauvorhaben mit mehr als vier Mietwohnungen. Die Förderung einer Einliegerwohnung scheidet somit aus.

 

Prüfergebnis (für den Prüfauftrag Bezugspunkt Trauf- und Firsthöhen):

Die Begründung zum Entwurf der 14. Änderung des Bebauungsplans Nr.2 „Am Ebensberg“ wird auf S. 3 wie folgt geändert:

Als Bezugspunkt gilt die gewachsene Geländeoberfläche i.S. v. § 5 (9) NBauO. Damit wird gesichert, dass auch auf abschüssigem Gelände keine höhere Trauf- oder Firsthöhe entstehen kann. Analog der Bestimmungen der NBauO sind Abgrabungen bei der Vermessung zu berücksichtigen, Aufschüttungen hingegen nicht.“

statt zuvor „Als Bezugspunkt gilt die Oberkante der öffentlichen Straße, über die die verkehrliche Erschließung des Grundstücks erfolgt.“

In den örtlichen Bauvorschriften wird geändert formuliert:

Als Bezugspunkt für die festgesetzten Höhen gilt die gewachsene Geländeoberfläche. Maßgeblich ist der Schnittpunkt der Außenwände mit der gewachsenen Geländeoberfläche.“

statt zuvor: „Als Bezugspunkt für die festgesetzten Höhen gilt die Oberkante der fertig hergestellten öffentlichen Straßenverkehrsfläche, über die die verkehrliche Erschließung des Grundstücks erfolgt. Maßgeblich ist der Mittelpunkt jener Grundstücksseite.“

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst folgenden Beschluss:

 

1.Der Entwurf zur 14. Änderung des Bebauungsplans Ebensberg Nr. 2 „Am Ebens-

           berg“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.

 

2.Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Aus-

           legung wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

          werden parallel förmlich beteiligt.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.