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Vorlage - VO/7163/17  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Ebensberg Nr. 2 "Am Ebensberg", 14. Änderung
Auslegungsbeschluss
Beschluss über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hölter, Hanne
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
03.04.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.06.2016 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, die 14. Änderung zum Bebauungsplan Ebensberg Nr. 2 „Am Ebensberg“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen.

 

Östlich der Breslauer Straße bis westlich der Gumbinner Straße (zwischen dem Waldweg im Süden und Am Ebensberg im Norden) soll eine Nachverdichtung der bestehenden Wohnbebauung am Ebensberg erleichtert werden.

 

Derzeit sind die Baumöglichkeiten in zweiter Reihe durch vergleichsweise kleine Baufenster eingeschränkt. Die Baugrenzen sollen daher so vereinfacht werden, dass die vorderen Baugrenzen entlang der Straßen weitgehend erhalten bleiben, während die hinteren aufgelöst werden. Zudem wurde geprüft, wie weit das Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl (GRZ)) erhöht werden kann und örtliche Bauvorschriften formuliert.

 

Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt.

 

Im bisherigen Verfahren wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 01.08.2016 und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 15.08.2016 bis einschließlich 09.09.2016 durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben in der Zeit vom 15.08.2016 bis 15.09.2016 ebenfalls Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen.

 

 

Am 01.06.2016 und 07.03.2017 haben Bürgerversammlungen zur Vorstellung der Planungen stattgefunden.

Als nächster Verfahrensschritt kann über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.

 

Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 13,8 ha. Weiterhin sind der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung als Anlagen beigefügt und Bestandteile der Beschlussvorlage.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:

 


Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Entwurf des Bebauungsplans, Entwurf der Begründung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (307 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht (14 KB)      
Anlage 4 3 Planentwurf BP 2 Am Ebensberg 14Ä (1154 KB)      
Anlage 3 4 Entwurf Begründung (210 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst folgenden Beschluss:

 

1.Der Entwurf zur 14. Änderung des Bebauungsplans Ebensberg Nr. 2 „Am Ebens-

           berg“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.

 

2.Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Aus-

           legung wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

          werden parallel förmlich beteiligt.