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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt den außer- und überplanmäßigen Aufwendungen gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 43 GemHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2016 für folgende Sachverhalte zu: Rückstellung für Kampfmittelbeseitigung EUR 40.000 Rückstellung für die steuerrechtliche Abrechnung der „Hansetage“ EUR 150.000 Rückstellungen im Bereich der Straßen- und Brückenunterhaltung EUR 300.000
Der Rat nimmt die Fälle von unerheblicher Bedeutung in Bezug auf außer- und überplanmäßige Auszahlungen zur Kenntnis.
(20, 01, II, FB 2) |
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