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Vorlage - VO/7157/17  

 
 
Betreff: Jahresabschlussarbeiten 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Beteiligt:01 - Büro der Oberbürgermeisterin
Bearbeiter/-in: Seidel, Daniela  DEZERNAT II
   Fachbereich 2 - Finanzen
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
23.03.2017 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Im Rahmen des Jahresabschlusses sind diverse Abschlussbuchungen, Abgrenzungen und bilanzielle Anpassungen durchzuführen, welche in der Jahresrechnung zu berücksichtigen sind.

 

Der Haushaltsplan für das Jahr 2016 hat im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von ca. 159 TEUR ausgewiesen. Gegenwärtig ist unter Einbeziehung der noch durchzuführenden Abrechnungen und Schlussbuchungen absehbar, dass in Übereinstimmung mit der Planung ein positives ordentliches Ergebnis erreicht werden kann. Die genaue Höhe wird nach Abschluss aller Buchungen am 31.03.2017 feststehen.

 

Seit Einführung der Doppik sind jährlich wiederkehrende Sachverhalte im Rahmen des Jahresabschlusses zu prüfen und bilanziell zu berücksichtigen. So sind im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten auch Rückstellungen gemäß § 43 GemHKVO für unterlassene Instandhaltungen bzw. sonstige Rückstellungen zu bilden, deren Deckung nicht mehr aus den entsprechenden Budgets erfolgen kann, sondern als über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen im Rahmen der Gesamtdeckung bereit zu stellen sind.

 

 

Rückstellung für Kampfmittelbeseitigung (Sondierung von Blindgängern) EUR 40.000

Im Jahr 2016 wurde das durch die Hansestadt Lüneburg beauftragte Gutachten über die Erstellung einer Kampfmittelbelastungskarte für das Stadtgebiet fertig gestellt, aus welchem Verdachtspunkte ersichtlich sind, an denen mit einer höheren Wahrscheinlichkeit Blindgänger erwartet werden können.

Aus dem Niedersächsischen Gesetz über die Sicherheit und Ordnung ergibt sich eine Verpflichtung, die Verdachtspunkte, welche eine Gefahr für Leib und Leben darstellen, durch eine zugelassene Fachfirma durch ein spezielles Verfahren ausräumen bzw. bei Fund eines Blindgängers diesen räumen zu lassen.

Im Jahr 2017 stehen 13-15 weitere Verdachtspunkte, nach den bisher durchgeführten Untersuchungen im Umfeld der Grundschule Rotes Feld und IGS Lüneburg, zur Sondierung an, für die auf Grundlage der bereits entstandene Kosten mit einem Gesamtbedarf von 140.000 € für die Sondierung der verbleibenden Verdachtspunkte gerechnet werden. Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2017 wurde bereits ein Ansatz in Höhe von EUR 100.000 berücksichtigt.

Zur Gewährleistung der Bombensondierungen ist eine Rückstellung in Höhe von EUR 40.000 zu bilden.

 

Rückstellung für aktuelle Steuerprüfung „Hansetage“ EUR 150.000

Bei den Hansetagen handelte es sich steuerrechtlich sowohl um einen hoheitlichen kulturellen Bereich als auch um einen Betrieb gewerblicher Art. Für den Betrieb gewerblicher Art war die Hansestadt Lüneburg im Rahmen der Hansetage vorsteuerabzugsberechtigt. Diese Regelung betrifft nicht den hoheitlichen kulturellen Bereich der Hansetage, für den insbesondere die nicht umsatzsteuerpflichtigen Zuwendungen Dritter eingesetzt wurden. Bei Aufwendungen in diesem Bereich kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft derzeit die steuerrechtliche Umsetzung der Hansetage und hat in einer ersten Stellungnahme bereits angemerkt, dass nicht in jeder Hinsicht die steuerlichen Einschätzungen der Hansestadt Lüneburg geteilt werden und noch Abstimmungsbedarf besteht.

 Da der Ausgang der Steuerprüfung zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden kann ist vorsorglich eine Rückstellung in Höhe von EUR 150.000 zu bilden.

 

Rückstellungen im Bereich der Straßen- und Brückenunterhaltung EUR 300.000

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 wurde anhand einer Ermittlung der Straßenzustände der Umfang der in den letzten Jahren unterlassenen Instandhaltung festgestellt und eine entsprechende Rückstellung gebildet. Der Maßnahmenkatalog notwendiger Unterhaltungsarbeiten und die Zustandsfeststellung der Bauwerke wird durch den Fachbereich 7, flankiert durch eine Straßendatenbank unter Berücksichtigung der Dringlichkeit anhand der Verkehrsbedeutung und der Nutzung durch den ÖPNV, fortlaufend aktualisiert und mit Prioritäten belegt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist bei den folgenden Straßenzügen und/oder Bauwerken eine dringende Instandhaltungsnotwendigkeit festzustellen:

 

Gesamtvolumen Straßenzüge: rd. 240.000 EUR

  • Soltauer Straße
  • Vor dem Neuen Tore
  • Lüner Rennbahn

 

Für die Friedrich-Ebert-Brücke ist nach den umfangreichen Instandsetzungen die Brückenprüfung nach DIN 1076 durchzuführen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die Prüfung konnte im Jahr 2016 nicht erfolgen, da dies aufgrund der verkehrlichen Lage, verursacht durch die Sperrung der Wandrahmbrücke, nicht möglich war.

 

Es ist daher eine Rückstellung über EUR 300.000 für die benannten Sachverhalte im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 zu bilden um die vorhandenen Rückstände aufzuholen und das städtische Vermögen zu erhalten.

 

 

Deckungsvorschläge

Die Deckung für die o.g. Sachverhalte kann nach Durchführung aller Buchungen und der Jahresabschlussarbeiten noch im Jahresergebnis 2016 bereitgestellt werden. In Höhe der benötigten Haushaltsmittel konnten in verschiedenen Teilhaushalten Minderaufwendungen erzielt werden, bzw. haben die Budgets aufgrund von Mehrerträgen oder Minderaufwendungen ein besseres Ergebnis erzielt als es die Haushaltsplanung vorsah, welche nun als Gesamt-Deckungsmittel herangezogen werden. Für die o.g. überplanmäßigen Aufwendungen werden Minderaufwendungen bei Gebäudebewirtschaftungskosten (EUR 160.000), anteilig Personalaufwendungen (EUR 240.000) und anteilig Zinsaufwendungen (EUR 90.000) als Deckung herangezogen, die teilhaushaltsübergreifend veranschlagt und gebucht werden.

 

 

Unerhebliche über- und außerplanmäßige Bereitstellungen im Jahr 2016

Gemäß § 117 Abs. 1 S.2 NKomVG entscheidet der Oberbürgermeister über die Bereitstellung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen von unerheblicher Bedeutung. Als Wertgrenze zur Unerheblichkeit wurden in § 6 der Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg 25.000 EUR festgesetzt. Über die Fälle von unerheblicher Bedeutung ist der Rat spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses zu unterrichten. Im Jahr 2016 wurden vier über- bzw. außerplanmäßige Auszahlungen für die Hansestadt Lüneburg mit einem Gesamtvolumen von 59.900,00 EUR, für das Hospital St. Nikolaihof über 5.750 EUR und für das Hospital zum Großen Heiligen Geist über 15.000 EUR bereitgestellt. Eine detaillierte Übersicht ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: EUR 100,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Anlage 1: Zusammenstellung_APL_ÜPL_HH16

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zusammenstellung_APL_ÜPL_HH 16 (15 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt den außer- und überplanmäßigen Aufwendungen gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 43 GemHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2016 für folgende Sachverhalte zu:

Rückstellung für Kampfmittelbeseitigung EUR 40.000

Rückstellung für die steuerrechtliche Abrechnung der „Hansetage“ EUR 150.000

Rückstellungen im Bereich der Straßen- und Brückenunterhaltung EUR 300.000

 

Der Rat nimmt die Fälle von unerheblicher Bedeutung in Bezug auf außer- und überplanmäßige Auszahlungen zur Kenntnis.