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Auszug - Förderung des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen, Region Lüneburg (SPN), und der seniorenbezogenen Stadtteilarbeit aus Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist für das Jahr 2016 sowie für 2017 ff.  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 15
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.03.2017    
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/6843/16 Förderung des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen, Region Lüneburg (SPN), und der seniorenbezogenen Stadtteilarbeit aus Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist für das Jahr 2016 sowie für 2017 ff.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:03 S - Stiftungsangelegenheiten Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Gerber, Kerstin  Fachbereich 5a - Soziales und Integration
   Bereich 52 - Soziale Dienste
   DEZERNAT III
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

a) Die Förderung folgender Einrichtungen/Dienste aus finanziellen Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist im Jahr 2016 wird wie folgt beschlossen:

 

1.) der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen, Region Lüneburg (SPN) mit 125.000,- EUR (unter Berücksichtigung der erwarteten Zuschüsse Dritter in Höhe von 155.684,- EUR),

2.) die Senioren-Stadtteilarbeit mit 63.000,- EUR und

3.) das Mehrgenerationenhaus im Geschwister-Scholl-Haus mit 20.000,- EUR.

 

b) Die Förderung folgender Einrichtungen/Dienste aus finanziellen Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist im Jahr 2017 wird wie folgt beschlossen:

 

1.) der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen, Region Lüneburg (SPN) mit 132.000,- EUR (unter Berücksichtigung der erwarteten Zuschüsse Dritter in Höhe von 155.684,- EUR),

2.) die Senioren-Stadtteilarbeit mit 228.000,- EUR und

3.) das Mehrgenerationenhaus im Geschwister-Scholl-Haus mit 20.000,- EUR.

 

Der genaue Förderbetrag ergibt sich dabei nach Abrechnung der tatsächlichen Personal- und Sachkostenaufwendungen am Ende des Haushaltsjahres. Die Zuschüsse des Landes, der Pflegekasse und des Landkreises Lüneburg werden hierbei in Abzug gebracht, soweit sie sich auf die gleichen Fördergegenstände beziehen.

 

(03S, V, FB 5, 52, III)