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Sachverhalt: Mit Schreiben vom 08.09.2016 beantragt die Hansestadt Lüneburg, Fachbereich 5 – Soziales und Bildung –, für das Jahr 2016 sowie für 2017 die Gewährung von Fördermitteln für den Senioren- und Pflegestützpunkt (SPN), die Stadtteil-Seniorenarbeit sowie das Mehrgenerationenhaus im Geschwister-Scholl-Haus wie folgt:
Die voraussichtlichen Zuschüsse des Landes (40.000,- EUR), der Pflegekassen (40.684,- EUR) sowie der Zuschuss des Landkreises Lüneburg zur Beteiligung an den Kosten des Senioren- und Pflegestützpunktes (insgesamt 75.000,- EUR p. a.) sind von der beantragten Fördersumme abzusetzen, soweit sich diese Zuschüsse auf die gleichen Fördergegenstände beziehen. Eine endgültige Abrechnung der Förderung kann erst zum Jahresende erfolgen, wenn die tatsächlich angefallenen Kosten und Zuschusshöhen bekannt sind.
Im Antrag werden die mit der Förderung verfolgten Ziele, Maßnahmen und Tätigkeiten umfänglich dargestellt. Sie sind dem Stiftungszweck „Errichtung und Betrieb von mildtätigen und sonstigen Einrichtungen sowie Diensten für sozial Bedürftige und Benachteiligte, besonders im Bereich der Altenhilfe“ gemäß § 2 Abs. 1 der Stiftungssatzungen zuzuordnen. Die Förderung des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen, Region Lüneburg (SPN), zuvor Seniorenservicebüro, und der Senioren-Stadtteilarbeit ist auch bereits in den Vorjahren erfolgt und wird durch die Stiftungsaufsicht mitgetragen.
Über eine Förderung für das Jahr 2016 wurde bisher noch nicht entschieden. Eine Abwägung der finanziellen Situation der Hospitäler unter Berücksichtigung der zu finanzierenden eigenen Projekte – Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der Elisabeth-Maske-Straße durch das Hospital zum Großen Heiligen Geist bzw. Sanierung weiterer Gebäude auf dem Nikolaihof durch das Hospital St. Nikolaihof - hat ergeben, dass die Förderung 2016 am sinnvollsten aus Mitteln des Hospitals zum Großen Heiligen Geist erfolgen sollte. Die entsprechenden Mittel wurden vorsorglich dort bereits im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 eingeplant.
Für das Jahr 2017 können die Mittel bei einem positiven Beschluss im Stiftungshaushalt entsprechend vorgesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:50,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x (2016 wurde entsprechend der Vorjahresförderung im Haushalt eingeplant; 2017 wird in den Hospital-Haushalt aufgenommen) Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 1001 Produkt / Kostenträger: 315011 Haushaltsjahr:2016
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: a) Die Förderung folgender Einrichtungen/Dienste aus finanziellen Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist im Jahr 2016 wird wie folgt beschlossen:
1.) der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen, Region Lüneburg (SPN) mit 125.000,- EUR (unter Berücksichtigung der erwarteten Zuschüsse Dritter in Höhe von 155.684,- EUR), 2.) die Senioren-Stadtteilarbeit mit 63.000,- EUR und 3.) das Mehrgenerationenhaus im Geschwister-Scholl-Haus mit 20.000,- EUR.
b) Die Förderung folgender Einrichtungen/Dienste aus finanziellen Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist im Jahr 2017 wird wie folgt beschlossen:
1.) der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen, Region Lüneburg (SPN) mit 132.000,- EUR (unter Berücksichtigung der erwarteten Zuschüsse Dritter in Höhe von 155.684,- EUR), 2.) die Senioren-Stadtteilarbeit mit 228.000,- EUR und 3.) das Mehrgenerationenhaus im Geschwister-Scholl-Haus mit 20.000,- EUR.
Der genaue Förderbetrag ergibt sich dabei nach Abrechnung der tatsächlichen Personal- und Sachkostenaufwendungen am Ende des Haushaltsjahres. Die Zuschüsse des Landes, der Pflegekasse und des Landkreises Lüneburg werden hierbei in Abzug gebracht, soweit sie sich auf die gleichen Fördergegenstände beziehen.
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