Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Erste Stadträtin Lukoschek erläutert im Wechsel mit Bereichsleiter Kipke (Bereich Kämmerei und Stadtkasse) die wichtigsten Eckdaten des Haushaltsplanentwurfes 2017 der Hansestadt Lüneburg anhand einer Präsentation. Zusätzlich wird insbesondere auf die die Ortschaft Oedeme betreffenden Maßnahmen näher eingegangen. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt (s. Anlage 2).
Erste Stadträtin Lukoschek teilt mit, dass sich das geplante ordentliche Ergebnis 2017 leider noch negativ ändern werde, da erst im Januar 2017 bekannt wurde, dass die Stadt eine Gewerbesteuerrückzahlung an eine Firma zu leisten habe, was zu einem Defizit von rd. 700.000 EUR führen wird. Erfreulich seien dagegen Änderungen beim Solidaritätszuschlag, deren Auswirkungen den Haushalt ab Januar 2020 betreffen und ein Plus von rd. 3 Mio. EUR ausmachen werden.
Ortsbürgermeisterin John fragt, wann mit der Bereitstellung von Mitteln im Haushaltsplan für das geplante Dorfgemeinschaftshaus in Oedeme gerechnet werden kann. Des Weiteren halte sie die Fußgängerwege und Platten in den alten Bereichen, nicht nur in Oedeme, für sanierungsbedürftig. Erste Stadträtin Lukoschek erwidert, dass die diesbezügliche Mittelbereitstellung eine politische Entscheidung sei und daher in den entsprechenden Gremien (Ortsrat Oedeme, Verwaltungsausschuss, Rat) zu beraten sei. Es müssten Prioritäten gesetzt werden. Für das Dorfgemeinschaftshaus Oedeme wäre eine Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2019 ff denkbar, wenn entsprechende Abstimmungsgespräche erfolgen und entsprechende Gremienbeschlüsse vorliegen.
Ortsratsmitglied Dr. Mahncke ist erfreut, dass in diesem Jahr nunmehr die Herrichtung bzw. Verlängerung der Sabalithdecke im Bereich der Schnellenberger Allee erfolge. In diesem Zusammenhang verweist sie auf eine ähnliche Pfützenlandschaft beim Verbindungsweg zwischen dem Wohngebiet Schaperdrift und dem Schulzentrum Oedeme hin und bittet darum, in den kommenden Jahren auch hier tätig zu werden. Ergebnis:
Der Ortsrat Oedeme wurde nach § 93 Absatz 2 Satz 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) angehört.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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