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Da die Vorlage, bereits mit der Einladung zum Ausschuss vom 14. Dezember 2016 verschickt wurde, erfolgte kein erneuter Versand.
Zu a) Der Entschuldungsvertrag der Hansestadt Lüneburg wird durch Frau Erste Stadträtin Lukoschek anhand einer Präsentation vorgestellt. Die Präsentation ist als ANLAGE 1 dem Protokoll beigefügt. Im Anschluss an die Präsentation wurde im Ausschuss über verschiedene Sachverhalte des Vertrages diskutiert, Frau Lukoschek beantwortet diverse Fragen zu u.a. dem Aussetzen des Vertrages im Falle einer erneuten Wirtschaftskrise, den freiwilligen Leistungen und der Zinsentwicklung.
Zu b)Frau Erste Stadträtin Lukoschek erläutert, das nach Aufstellung und Vorstellung des Haushaltsentwurfes durch die Beratung und durch neu bekannt gewordene Sachverhalte Änderungen im Haushaltsentwurf notwendig wurden, welche in der als ANLAGE 2 dem Protokoll beigefügten Veränderungsliste zusammen gefasst wurden.
Die Veränderungsliste wird im Ausschuss vorgestellt. Fragen und Meldungen während dessen erfolgen unter anderem zu der stadteilorientierten Arbeit (Seniorenstützpunkt), dem Ansatz von Mitteln für Lehr- und Unterrichtsmaterial und in diesem Zusammenhang zur besonderen Aufgabe der Integration.
Als Fazit zum Ergebnishaushalt wird erläutert, dass der Haushalt durch eine unvorhersehbare hohe Zahlung von Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer belastet und dadurch defizitär wurde.
Eine Anfrage zur Berücksichtigung des geänderten Glücksspielstaatsvertrages wird bejaht, die entsprechenden Ansätze wurden um rund 25% gekürzt. Grundsätzlich soll hier die weitere Entwicklung (z.B. aufgrund der Möglichkeit einzulegender Rechtsmittel) abgewartet werden.
Bei den Erläuterungen zur Veränderungsliste zum Finanzhaushalt wird die Frage nach konkreten Projekten zum Punkt „Veräußerung von Grundvermögen“ gestellt, auf die aufgrund des öffentlichen Status des Tagesordnungspunktes nicht weiter eingegangen wird. Die Ansätze beinhalten lediglich die absehbaren Kaufpreiszahlungen. Auf die Auswirkungen im außerordentlichen Ergebnis aufgrund der Veräußerung über den Buchwerten wird im Rahmen von Aufschlüsselungen des außerordentlichen Ergebnisses in der nächsten Sitzung des Ausschusses eingegangen.
Beschluss:
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