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Auszug - Abschluss eines Rahmenvertrages zwischen der Leuphana Universität Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg über die Nutzung von Räumen und Flächen des Zentralgebäudes (Audimax) der Universität Lüneburg - bereits versandt am 12.01.2017 -  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.01.2017    
Zeit: 17:07 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/6996/16 Abschluss eines Rahmenvertrages zwischen der Leuphana Universität Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg über die Nutzung von Räumen und Flächen des Zentralgebäudes (Audimax) der Universität Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Jutta Bauer
Federführend:02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Beteiligt:Bereich 41 - Kultur
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  30 - Rechtsamt
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Prof. TEHECHTE stellt sich als Vizepräsident der Leuphana Universität vor. Er zeigt die betreffenden Räume des Audimax in einem kurzen Film und lädt die Anwesenden zu dem Konzert zum Eröffnungstermin ein. Er stellt Herrn BREI vor, der die Bedeutung des Gebäudes für die Universität wie auch für die Stadt betont.

 

Diskussionsthemen sind die Fragestellung, ob die Rahmenvereinbarung der Stadt genügend Rechte zur Nutzung des Gebäudes einräumt, inwieweit Veranstaltungen als kommerziell angesehen werden könnten und welche Pflichten die Stadt als Mitveranstalter neben Vereinen übernehme. Dabei wird auch über die Vertragsklausel gesprochen, die eine Revision nach 2 Jahren einräumt.

 

Prof. TEHECHTE erläutert, dass die Stadt nicht durch die Durchführung kommerzieller Veranstaltungen von den Fördermitteln der EU profitieren dürfe, da dies andernfalls eine Quersubventionierung bedeute. Die Universität selber könne kommerzielle Veranstaltungen durchführen. Anstelle einer Rahmenvereinbarung hätte die Universität auch eine Satzung erlassen und die Nutzungsbedingungen alleine festlegen können. Es sei jedoch eine Zusammenarbeit zwischen Stadt und Universität gewollt. Am 20. Mai werde ein Bürgerfest organisiert.

Unerwartet erzielte Gewinne bei Veranstaltungen durch die Stadt stellen kein Problem dar, solange die Veranstaltung als solche gemeinwohldienlich sei. Es dürfe nicht im Vornherein versucht werden, Einnahmen zu erzielen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE betont, dass es nicht Aufgabe der Stadtverwaltung sei, kommerzielle Veranstaltungen zu organisieren.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst bei fünf Gegenstimmen der AfD-Fraktion und der Fraktion die Linke sowie einer Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

Dem Abschluss des als Anlage vorgelegten Rahmenvertrages über die Nutzung von Räumen und Flächen des Zentralgebäudes der Leuphana Universität Lüneburg wird zugestimmt, mit der Ergänzung um eine Protokollnotiz zum der Zwecke der Klarstellung zu zwei Formulieren des § 1 des Rahmenvertrages.

Der Rahmenvertrag löst die vorläufige Vereinbarung über die Grundsätze zur Nutzung des Zentralgebäudes ab.

 

(02, 401, 30)