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Auszug - Anfrage zu Investitionen in die Feuerwehr (Anfrage der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/CDU/FDP vom 01.12.2016, eingegangen am 01.12.2016 um 09:45 Uhr)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 26.01.2017    
Zeit: 17:07 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/6985/16 Anfrage zu Investitionen in die Feuerwehr (Anfrage der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/CDU/FDP vom 01.12.2016, eingegangen am 01.12.2016 um 09:45 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Frau Doll
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat MOßMANN stellt Herrn Stadtbrandmeister Diesterhöft vor und beantwortet mit ihm gemeinsam und Frau Erster Stadträtin LUKOSCHEK o.g. Anfrage der Gruppe wie folgt:

 

Zu 1a):

Der Verwaltungsausschuss habe am 16.08.2016 einen Beschluss zu Beschaffungen im Fahrzeugbereich für die Feuerwehr für die Jahre 2017 bis 2021 gefasst und sei darüber informiert worden, dass eine Arbeitsgruppe auf Feuerwehrführungsebene eingerichtet worden sei, die die Notwendigkeit einer dritten Feuerwache im östlichen Stadtgebiet sowie einen möglichen Standort hierfür untersuchen solle.

 

Derzeit bestehe eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Verwaltung, der Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg und der Abwasser Grün und Lüneburger Service GmbH (AGL), um Überlegungen zur Errichtung bzw. Realisierung eines weiteren Feuerwehrhauses im Gebiet der Hansestadt zu tätigen. An diese Arbeitsgruppe sei durch Herrn Oberbürgermeister Mädge am 27.06.2016 der Auftrag erteilt worden, die örtlichen Gegebenheiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu untersuchen und ein Ergebnis bis Ende des Jahres 2017 vorzulegen.

Es seien daher bis zur Vorlage des Ergebnisses keine investiven Mittel für die Planungen eines Feuerwehrhauses im östlichen Bereich der Hansestadt Lüneburg vorgesehen und notwendig.

 

Zu 1b):

Die belastbare Grundlage zur investiven Planung von Neubeschaffungen von Fahrzeugen für die Feuerwehr Lüneburg ergebe sich aus § 20 Niedersächsisches Gesetzt über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG). Die Freiwillige Feuerwehr einer Gemeinde werde vom Gemeindebrandmeister geleitet (vgl. § 20 Absatz 1 Satz 1 NBrandSchG). In Städten führe der Gemeindebrandmeister die Bezeichnung Stadtbrandmeister (vgl. § 20 Absatz 9 NBrandSchG und § 2 Absatz 1 der Feuerwehrsatzung der Hansestadt Lüneburg).

Die Leitungsaufgabe des Stadtbrandmeisters umfasse die Gesamtverantwortung für die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg. Er sei für die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren verantwortlich. Im Wesentlichen habe der Stadtbrandmeister im Rahmen seiner Leitungsfunktion auf eine ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausrüstung hinzuwirken und die Instandhaltung der Geräte, Fahrzeuge, Gebäude und Ausrüstungen sicherzustellen. Ebenso wirke der Stadtbrandmeister bei der Feststellung des Bedarfs an Fahrzeugen, Geräten und technischen Einrichtungen mit und berate die Stadtverwaltung in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten.

Gemäß § 5 Absatz 1 der Feuerwehrsatzung unterstütze das Stadtkommando den Stadtbrandmeister. Entsprechend § 5 Absatz 1 Nr. 1b der Feuerwehrsatzung erfolge diese Unterstützung durch Mitbestimmung bei der Feststellung des Bedarfs an Geräten und technischen Einrichtungen für die Brandbekämpfung und die Durchführung von Hilfeleistungen.

Bei der Feuerwehr sei des Weiteren im November 2013 neben dem Stadtkommando eine Arbeitsgruppe aus technisch versierten Führungskräften gebildet worden, um eine möglichst breite Fachlichkeit in komplexe Beschaffungsvorgänge von Geräten und insbesondere Fahrzeugen einzubringen. Die Berufe der Mitglieder dieser Arbeitsgruppe würden sich unter anderem aus einem Diplom-Ingenieur, einem KFZ-Meister, einem erfahrenen Berufsfeuerwehrmann, sowie einem ausgebildetem Elektriker zusammensetzen. Ferner wirken die Hauptamtlichen Gerätewarte mit zum Teil langjährigen Führungsaufgaben aus allen Einheiten der Feuerwehr Lüneburg mit. Diese Arbeitsgruppe arbeite für das Stadtkommando Vorschläge für die notwendigen Ersatz- und Neubeschaffungen von Fahrzeugen und Gerätschaften aus und trage diese Ergebnisse im Stadtkommando vor, wo sie diskutiert und zur Abstimmung gebracht werden würden. Der Stadtbrandmeister vertrete und verantworte die jeweils anstehende Beschaffung gegenüber der Verwaltung.

 

Stadtbrandmeister DIESTERHÖFT ergänzt , dass für die konkreten Beschaffungen von Fahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg eine Aufstellung erarbeitet worden sei, die durch das Stadtkommando unter vorheriger Vorbereitung durch die Arbeitsgruppe beschlossen worden sei und regelmäßig bei eventuellen Veränderungen angepasst werde. Diese Tabelle stelle konkrete Beschaffungen bzw. Aussonderungen von Fahrzeugen aus Sicht der Feuerwehr Lüneburg dar.

Bei der Erstellung der Haushaltsplanung für die Folgejahre durch den Bereich 32/ Ordnung werde auf diese Übersicht zurückgegriffen und zudem durch den Stadtbrandmeister bei der Feuerwehrausschusssitzung vor Haushaltsbeschluss eingehend erläutert. Hier hätten Fragen zur Beschaffung wie z. B. Notwendigkeit und Planung, den Ausschussmitgliedern durch den Stadtbrandmeister verständlich beantwortet werden können. Nach Beschluss des Haushaltsentwurfes durch den Rat der Hansestadt Lüneburg und Genehmigung durch das Ministerium für Inneres und Sport hätte mit den konkreten Neubeschaffungen begonnen werden können.

Diese Vorgehensweise stehe in Einklang mit dem geltenden Gesetz und überträfe diese Anforderungen sogar. Eine Trennung zwischen Stadtkommando als beschließendes Gremium, der Arbeitsgruppe Beschaffungen als fachliche Beratung und dem Stadtbrandmeister als Ansprechpartner für die Stadtverwaltung als Leiter der Feuerwehren, stelle eine kompetente belastbare Grundlage für die Neubeschaffungen von Fahrzeugen für die Feuerwehr Lüneburg dar.

 

Zu 2):

Stadtbrandmeister DIESTERHÖFT führt aus, dass die Feuerwehr Lüneburg habe im Jahr 2014 in Zusammenarbeit mit einem Studenten der Hochschule für Angewandte Wissenschaft im Studiengang Gefahrenabwehr/ Hazard Control eine interne Analyse der Leistungshigkeit der Feuerwehr Lüneburg erarbeitet. Diese Analyse sei angelehnt an die Grundzüge eines Feuerwehrbedarfsplanes. Die daraus ersichtlichen Schwachpunkte würden bereits seit 01.01.2015 in Abstimmung mit dem Stadtkommando erfolgreich umgesetzt.

Zuvor hätten der Stadtbrandmeister und der stellvertretende Stadtbrandmeister am 28. Juli 2014 an einem umfassenden Seminar für die Brandschutzbedarfsplanung in Niedersachsen teilgenommen und hätten dort ausreichende Kenntnisse zur Beurteilung der Anforderungen an eine städtische Feuerwehr, wie eine Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg, erlangen können. Somit sei zum derzeitigen Zeitpunkt keine wissenschaftliche Beurteilung notwendig.

 

Zu 3):

Wie bereits dargestellt, werde die Arbeitsgruppe bis Ende 2017 einen Vorschlag erarbeiten. Dieser werde allerdings noch keine Aussage zu notwendigen Investitionen treffen können, sondern im Schwerpunkt eine feuerwehrtaktische Sichtweise darstellen. Danach werde der Vorschlag in den Gremien der Feuerwehr und des Rates beraten. Nach Abschluss der Beratungen werde es Empfehlungen für notwendige Investitionen unter Berücksichtigung der feuerwehrtaktischen Bewertung geben.

 

r die Neubeschaffung von Fahrzeugen würden abhängig von der Fahrzeuggröße und den damit einhergehenden unterschiedlichen Kosten auch unterschiedliche Beschaffungszeitume angesetzt werden. Im Falle eines Großfahrzeuges würde die Stadt von den ersten konkreten Planungen bis zur Auslieferung inklusive der vorangehenden europaweiten Ausschreibung bis zu drei Jahre kalkulieren. Deswegen würde man in diesem Fahrzeugsegment auch mit Verpflichtungsermächtigungen arbeiten. Bei Kleinfahrzeugen sei der Beschaffungszeitraum mit einem halben Jahr deutlich kürzer, weil hier nur ein deutschlandweites Beschaffungsverfahren durchgeführt werden müsse.

 

Zu 4):

Stadtbrandmeister DIESTERHÖFT teilt mit, dass für die Finanzplanung der Folgejahre für Neubeschaffungen von Fahrzeugen für die Feuerwehr Lüneburg folgende Kosten im Haushaltsplan der Hansestadt Lüneburg veranschlagt seien:

2017

Lieferung Rüstwagen (aus 2015)500.000 €

Lieferung Einsatzleitwagen (aus 2016)150.000 €

Lieferung Kleinalarmfahrzeug (Fahrgestell) 51.000 €

Lieferung Kommandowagen (aus 2016) 51.000 €

2018

Lieferung Tanklöschfahrzeug400.000 €

Ausbau Kleinalarmfahrzeug 51.000 €

2019

Lieferung Drehleiter750.000 €

Lieferung Mannschaftstransporter 51.000 €

2020

Lieferung Mannschaftstransporter 51.000 €

2021

Lieferung Mannschaftstransporter 51.000 €

Lieferung Hilfeleistungslöschfahrzeug400.000 €

 

Bezüglich der fünften Frage nimmt Stadträtin LUKOSCHEK wie folgt Stellung. Sie betont den Unterschied von Rückstellungen und Rücklagen. Die Bildung von Rückstellungen sei in § 123 NKomVG i.V.m. § 43 GemHKVO geregelt. Danach würden Rückstellungen für Sachverhalte des Ergebnishaushaltes und damit für Aufwendungen ermöglicht. Bei den angesprochenen Sachverhalten handele es sich um Investitionen, die Bildung von Rückstellungen sei somit nicht möglich. Rücklagen dürftenr investive Zwecke eingesetzt werden, es wären gesetzlich oder freiwillig für bestimmte Zwecke separierte Überschüsse aus der Ergebnisrechnung. Sofern solche Überschüsse aus der Ergebnisrechnung überhaupt erzielt würden, wären diese zunächst zur Deckung der Altfehlbeträge einzusetzen. Da die Hansestadt keine nennenswerten Überschüsse habe, jedoch noch hohe Altfehlbeträge, sei eine Rücklagenbildung nicht möglich.

Es sei ohnehin nicht ersichtlich, warum diese für Zwecke der Feuerwehr durchgeführt werden solle. Die Stadt investiere in diversen Bereichen, etwa Schulen oder Brücken, die abgewogen und priorisiert werden müssten. Darüber hinaus wäre ein wesentlich konkreterer Planungsstand erforderlich. Im Haushalt 2017 würden noch keine Mittel für ein eventuelles drittes Feuerwehrhaus in der Hansestadt Lüneburg benötigt. Ein erster Vorschlag der Arbeitsgruppe werde erst Ende 2017 vorliegen und noch keine Aussagen zu notwendigen Investitionen enthalten. Danach erst fänden Beratungen in den städtischen Gremien statt, die im Ergebnis zu konkreten Veranschlagungen in kommenden Haushaltsplänen der Hansestadt führen könnten. Erst zu diesem Zeitpunkt sei auf Basis eines abgestimmten und beschlossenen Planungskonzeptes die Erstellung eines Finanzierungskonzeptes möglich, in dem u.a. geregelt würde, in welcher Höhe und in welcher zeitlichen Abfolge Investitionen erforderlich würden, ob und wann die Stadt dafür Fördermittel/Feuerwehrpauschalen erhalten werde, ob Zuschüsse eingeworben werden könnten, ob Synergien mit Kooperationspartnern zu verhandeln wären und wie der verbleibende Eigenanteil finanziert werde.

Sie weist hinsichtlich der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen darauf hin, dass durch die Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von derzeit 1,2 Mio. eine vorausschauende und mit der Feuerwehr abgestimmte Beschaffung ermöglicht werde.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(01, III)