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Beratungsinhalt:
Es wird von RATSHERRN MINKS beantragt, den Antrag als gegenstandslos von der Tagesordnung zu nehmen, da in das laufende Verfahren nicht mehr politisch eingegriffen werden könne. Zudem wird darüber gesprochen, ob bezahlbarer Wohnraum unter den gegebenen Bedingungen des Denkmalschutzes und der Sanierungsbedürftigkeit von Gebäude und Kaimauer realisierbar sei, inwieweit die Stadt auf Einnahmen durch Verkäufe achten müsse, ob sie regelmäßig nach dem Höchstbieterprinzip verkaufe und ob für die Zukunft feste Kriterien aufgestellt werden sollten, um soziale Aspekte künftig stärker zu gewichten.
Auf die Aussage, die Stadt vergebe regelmäßig nach dem Höchstbieterprinzip, weist Stadträtin GUNDERMANN auf erfolgte Vergaben der letzten Jahre hin, die nach sozialen Kriterien erfolgt wären. So hätte die Stadt etwa das ehemalige Naturmuseum an eine Baugruppe, ein Haus am Moorweg an eine junge Familie, Erbbaurechtsfläche an der ehemaligen Standortsverwaltung dem Baugruppenprojekt am Speicherbogen sowie die ehemalige Musikschule an ein Baugruppenprojekt vergeben. Bei der Papenstraße hätte das beste Konzept gezählt. Bei der Nordlandhalle hätte es eine Punktebewertung gegeben, in die der Kaufpreis lediglich mit 200 von 1000 Punkten eingegangen wäre. Diese Bewertung wäre im Ausschuss vorgetragen worden. Für das Objekt an der Altenbrückertorstraße hätten knapp 30 Besichtigungen stattgefunden, es wären keine zehn Angebote eingegangen. Dies verdeutliche die Komplexität und Schwierigkeit des Projektes, da nicht nur ein Sanierungsrückstau vorliege, sondern auch eine Sanierung der Kaimauer erfolgen müsse. Daher werde vom Käufer eine Finanzierungsbestätigung erwartet. Vertraglich würden Zeitvorgaben für die Sanierungsarbeiten in der Regel über drei Jahre einschließlich einer Rückfallklausel vereinbart. Die Ausschreibungsfrist hätte Anfang Dezember geendet. Sie hätte öffentlich vorgetragen, dass sich Baugruppenprojekte bei ihr melden mögen und mit Unterstützung rechnen könnten. In neuen Baugebieten im Hanseviertel sowie am Wienebüttler Weg wolle die Stadt Grundstücke für Baugruppen reservieren, falls Bedarf bestehe. Im vorliegenden Fall hätte es genügt, innerhalb der Ausschreibungszeit Interesse anzumelden und um eine Verlängerung der Ausschreibungszeit zu bitten.
Oberbürgermeister MÄDGE ergänzt, dass die Stadt nach §125 NKomVG zur Veräußerung zum vollen Wert in Abwägung mit einer Nachfolgenutzung und der Denkmalspflege verpflichtet sei. Beschluss:
Der Antrag des Ratsherrn Stefan Minks auf Nichtbehandlung des TOP 5.1 wird bei 16 Ja-Stimmen der AfD-Fraktion und der SPD-Fraktion abgelehnt.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst bei zwei Ja-Stimmen der Fraktion Die Linke und zwei Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:
Der Antrag der Fraktion Die Linke wird abgelehnt.
(01R)
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