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Auszug - Bebauungsplan Nr. 63 "Laubengrößen in Dauerkleingärten" Teilaufhebung zur Teilfläche 6 "Hopfengarten"  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 19.12.2016    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/6978/16 Bebauungsplan Nr. 63 "Laubengrößen in Dauerkleingärten"
Beschluss zur Aufhebung der Teilfläche 6 "Hopfengarten"
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tödter, Jens-Rüdiger
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Webersinn verliest den Antrag, den Ratsherr von Nordheim zu diesem Tagesordnungspunkt eingereicht hat, der da lautet:

 

  1. Die Vorlage VO/6978/16 (Teilaufhebung Teilfläche 6 B-Plan 63 Hopfengarten) wird dem Umwelt- und Grünflächenausschuss zur Mitberatung überwiesen mit der Bitte, die Durchführung einer UVP zu erörtern und ggf. zu beschließen.

 

  1. Jede weitere die Restfläche Hopfengarten“ betreffende Kauf- oder Bauanfrage sowie Bauplanung seitens der Verwaltung ist unverzüglich dem ABS zur Beratung vorzulegen.

 

Beigeordneter Webersinn begrüßt zu diesen TOP Vertreter des Vereins Gemeinschaft.Sinn und schlägt vor, dass diese ihr Bauvorhaben selber vorstellen mögen.

 

Stadtbaurätin Gundermann hrt nochmals aus, dass der Bebauungsplan Nr. 63 in 1982 zunächst die Laubengrößen festgesetzt habe und durch die Ergänzung 1988 die Kleingärten zusammenfassend festgesetzt worden seien. Sie stellt die Situation des Kleingartens „Hopfengarten“ im Zusammenhang mit den Neubaugebieten „Hanseviertel“ und „Ehemalige Standortverwaltung“ vor und erläutert, dass in unmittelbarer Umgebung neue Bauvorhaben der Lüneburger Wohnungsbau GmbH und der städt. Stiftungen im Bau seien. Im Zusammenhang mit der Konversion der ehemaligen Schlieffen-Kaserne sei mit dem Kleingärtnerbezirksverband abgestimmt worden, dass die Nutzung im Bereich der heutigen Hansestraße aufgegeben werde und auslaufende Pachtverträge entlang des Meisterweges nicht neu vergeben würden. Das Gebiet des Kleingartens „Hopfengarten“ sei in Teilen durch die Bebauungspläne überplant worden. Damit ergäbe sich eine Unterteilung der noch vorhandenen Kleingartenflächen. Die Flächen im Bereich „Hopfengarten“ habe man als Vorratsflächen erworben, um einen geordneten Übergang von der Kleingartennutzung zu einer baulichen Entwicklung sicher zu stellen. Man habe jedoch durchgängig kommuniziert, dass die bestehen Parzellen Bestandsschutz genießen und lediglich Neuverpachtungen ausgeschlossen seien. Auf geräumten Kleingartenflächen sei Rasen eingesät und junge Obstbäume angepflanzt worden. Der Grunderwerb stehe unter der Bedingung, dass ein glicher Wertzuwachs bei einem Weiterverkauf vor Ablauf von 20 Jahren an das Land auszukehren sei. Der Verein Gemeinschaft.Sinn hätte sich zunächst für ein Gebäude an der Bleckeder Landstraße interessiert und für ihr Baukonzept einenrderzuschuss erhalten. Dieser Zuschuss sei daran gebunden, ein Konzept mit Benennung des Grundstückes bis zum Jahresende vorzulegen. Das Grundstück an der Bleckeder Landstraßennte jedoch bis zum Jahresende nicht erworben werden. Aus diesem Grunde habe man versucht einen alternativen Vorschlag zu entwickeln und beim Zuschussgeber die Zustimmung zu einem Neubau abgefragt. Ein Neubau sei ebenfalls förderfähig, so dass die Stadt zur Unterstützung des Vereins Gemeinschaft.Sinn nach einem städt. Grundstück von 1.600 m² Größe gesucht hätte. Dieses Grundstück sei im den des Kleingartengebietes „Hopfengarten“ gefunden worden. Der Verein Gemeinschaft.Sinn habe sichr einen Neubau an dieser Stelle entschieden, so dass zur Einhaltung aller Fristen die Veräerung bereits im Verwaltungsausschuss vorgestellt worden sei. Nunmehr müsse auch die planungsrechtliche Grundlage schaffen werden, in dem die Aufhebung des Bebauungsplans für die Teilfläche durchgeführt werde. Auch im Aufhebungsverfahren gäbe es eine Auslegung und rgerbeteiligung. All dies würde im Zeitplan des Vereins machbar sein. Sie hätte sich gewünscht, die Kleingartenanlage Hopfengarten noch länger zu belassen. Ein anderes Grundstück sei jedoch nicht in Frage gekommen.

 

Ratsherr von Nordheim begründet seinen Antrag dahingehend, dass dieser sich nicht auf das Projekt des Vereins Gemeinschaft.Sinn beziehe, sondern auf die verbleibende Restfläche, die vom Fachausschuss begutachtet werden solle. Ihm ginge es um die weitere Entwicklung dieser Flächen.

 

Beigeordnete Schellmann weist darauf hin, dass der frühere Grünflächen-Ausschuss in diese Belange einbezogen gewesen sei und die Sachlage insofern nicht neu wäre. Sofern sich der Antrag nur auf die weitere Entwicklung bezöge, könne sie diesen mittragen. Im Übrigen habe man keine Streuobstwiesen anlegen, sondern lediglich durch die Gestaltung der Entwicklung einesllabladeplatzes entgegenwirken wollen.

 

Ratsherr Petroll begrüßt das Vorhaben des Vereins Gemeinschaft.Sinn. Er halte diese neue Wohnkultur mit einer sozialen und altersmäßigen Durchmischung für wünschenswert. In diesem Zusammenhang habe man einen Vortrag des Tübinger Bauamtsleiters gehört. Dort seien solche Projekteufiger anzutreffen. Dieses wünsche er sich auch für Lüneburg.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass hier zwischen Wohnprojekten und Baugruppen unterschieden werden müsse. Der Verein Gemeinschaft.Sinn verfolge ein Konzept des gemeinsamen Wohnens. Von diesen Wohnkonzepten seien in Tübingen auch nicht mehr vorhanden. In Tübingen gäbe es lediglich mehr Baugruppen, die auf ein gemeinschaftliches Bauprojekt ausgerichtet seien aber nicht auf ein gemeinschaftliches Wohnen. Sie hoffe hier auf weitere Entwicklung.

 

Beigeordneter Salewski stellt heraus, dass er das Projekt Gemeinschaft.Sinn mittrage und bittet Ratsherrn von Nordheim seinen Antrag zu Ziffer 1 zu präzisieren.

Hinsichtlich Ziffer 2 halte er den Vorschlag von Ratsherrn von Nordheim r nicht umsetzbar auch wenn der Grundgedanke durchaus nachvollziehbar wäre.

 

Ratsherr von Nordheim erläutert, dass er sich lediglich eine Rückäerung des Fachausschusses noch vor der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses wünschen würde. Man solle den Fachausschuss nicht übergehen.

Hinsichtlich Ziffer 2 seines Antrages sei er bereit, eine andere Formulierung zu finden. Er wolle bei künftigen Entscheidungen nur nicht unter Zeitdruck geraten. Hier solle rechtzeitig vorgetragen werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass viele Grundstücksanfragen bei ihr eingingen. Hier befände man sich in der einmaligen Situation, dass man Grundstückseigentümer sei. Damit sei ohnehin für die Veräerung ein Beschluss des Verwaltungsausschusses erforderlich. Derartige Beschlüsse würden in mehreren Schritten vorbereitet, in dem zunächst entschieden würde, ob ein Grundstück verkauft wird. Danach würde ein Exposé erstellt, später die Angebote ausgewertet und ein Vergabevorschlag erstellt. Sie schlägt vor, den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung in dieses Verfahren einzubeziehen.

 

Ratsfrau John begrüßt, dass die Verwaltung sich um die Unterstützung des Vereins bemüht habe.

 

Beigeordnete Schellmann ergänzt, dass man bereits bei der Entwicklung des Schlieffen-Parks diskutiert habe, Baugruppen zu beteiligen. Sie zeigt sich erfreut, dass nunmehr die Möglichkeit hierfür gegeben ist. Die Entwicklung des Teilbereiches "Hopfengarten" sei absehbar gewesen, man habe jedoch die Kleingärtner nicht verteiben wollen.

 

rgermeister Löb bittet darum, dass vormals von Gemeinschaft.Sinn angedachte Gebäude auch künftig für eine Baugruppe zu reservieren.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, das man Baugruppen unterstützen wolle, in dem man weitere Flächen im Hanseviertel und im Bereich Wienebüttel reservieren wolle.

 

Frau Kurwan erläutert für den Verein Gemeinschaft.Sinn, dass sie derzeit aus 20 Personen im Alter von 0 50 Jahren bestünden, das Wohnprojekt je nach Gebäude aber für 30 45 Menschen vorgesehen sei. Ihnen ginge es um ein gemeinschaftliches, selbstbestimmtes Zusammenleben mit Wirkung in den Stadtteil hinein. Ihr ökologischer Neubau werde unter der Rechtskonstruktion eines Mietshaussyndikats errichtet. Diese Rechtskonstruktionnne gerne in persönlichen Gesprächen ertert werden. Ihr Konzept sei eines von 29 Modellprojekten bundesweit, das eine Förderung erhalten habe. Um sozialverträgliche Mieten gewährleisten zu können, sei man auf diese Förderung angewiesen. Die rderung erhielten sie jedoch nur bei einer Fertigstellung bis 2019, so dass sie sich sehr über den Zuspruch und die Unterstützung der Stadt freuenrden.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1. Gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB wird das Verfahren zur Aufhebung der Teilfläche 6 Hopfengarten“ des Bebauungsplans Nr. 63 „Laubengrößen in Dauerkleingärten eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

  1. Ziel der Planung ist die Aufhebung der Festsetzungen des oben angegebenen Bebauungsplans für die bezeichnete Teilfläche.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang durchgeführt.

 

 

 

Beschluss:

Der vorgelegte Änderungsantrag des Ratsherrn von Nordheim zu Ziffer 1

Die Vorlage VO/6978/16 (Teilaufhebung Teilfläche 6 B-Plan 63 Hopfengarten) wird dem Umwelt- und Grünflächenausschuss zur Mitberatung überwiesen mit der Bitte, die Durchführung einer UVP zu erörtern und ggf. zu beschließen.“ wird mit 7 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen angenommen.

 

Der Änderungsantrag zu Ziffer 2 „Jede weitere die Restfläche „Hopfengarten“ betreffende Kauf- oder Bauanfrage sowie Bauplanung seitens der Verwaltung ist unverzüglich dem ABS zur Beratung vorzulegen“ wird mit der Änderung, dass der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung bzw. der Verwaltungsausschuss in das jeweilige Ausschreibungs- und Vergabeverfahren von Grundstücken im „Hopfengarten“ eingebunden wird, einstimmig angenommen.

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.