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Vorlage - VO/6978/16  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 63 "Laubengrößen in Dauerkleingärten"
Beschluss zur Aufhebung der Teilfläche 6 "Hopfengarten"
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tödter, Jens-Rüdiger
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
19.12.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Für die Restfläche der Kleingartenkolonie „Hopfengarten“ gilt der Bebauungsplan Nr. 63 „Laubengrößen in Dauerkleingärten“, der die Teilfläche als „Private Grünfläche“ mit Vorgaben zu den Laubenabmessungen festsetzt.

 

Bisherige Entwicklung:

Die Hauptfläche der Kleingartenkolonie „Hopfengarten“ lag seinerzeit östlich des Meisterweges und wurde – nach Überplanung durch den Bebauungsplan Nr. 129 „Schlieffenpark“ – aufgegeben und vorwiegend baulich genutzt.

 

Auch von der verbleibenden Kleingartenfläche westseitig des Meisterweges wurden durch den Bebauungsplan Nr. 135 „Ehemalige Standortverwaltung bereits zwei weitere kleine Teilflächen überplant.

 

Die verbliebene westliche Teilfläche der Kleingartenanlage „Hopfengarten“ wies ursprünglich 21 Parzellen auf. Schon seit Jahren wurden nicht mehr alle Parzellen bewirtschaftet. Andere Parzellen wurden nicht mehr ordnungsgemäß bewirtschaftet, so dass diese zunehmend zuwucherten und auch vermüllten. Neuvermietungen erfolgten, in Abstimmung mit dem Kleingärtner-Bezirksverband Lüneburg e.V., nicht mehr.

 

Bereits 2010 wurde die verbliebene Kleingartenanlage dann in das Sanierungsgebiet „Ehemaliges StoV-Gelände“ aufgenommen und die Fläche von der Hansestadt erworben. Der Rahmenplan legt die übergeordneten Ziele der Sanierungsmaßnahme fest indem er die zukünftigen städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsmöglichkeiten  darstellt.

Bereits  mit der Beschlussfassung über den Rahmenplan ist ein Neuordnungsplan für den Bereich der Kleingärten beschlossen worden, um hier eine geordnete und den Sanierungszielen entsprechende Entwicklung des Areals voranzubringen.

Der Neuordnungsplan für das Sanierungsgebiet sieht vorerst die Aufgabe der Kleingartennutzung und eine Entwicklung zur Grünfläche vor.

 

Ende 2016 läuft nun die sanierungsrechtliche Bindung für die Fläche aus.

 

 

Der Randstreifen zum Meisterweg soll sich zukünftig als Bindeglied zwischen der Fläche der ehem. Standortverwaltung, dem sog. „Speicher-Quartier“ und dem Hanseviertel baulich entwickeln können. Daher soll für die noch nicht überplanten Bereiche der Teilfläche 6 der Bebauungsplan Nr. 63 aufgehoben werden, um die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die Fläche nach § 34 BauGB zu entwickeln. Folglich müssen sich in diesem Bereich zukünftige bauliche Entwicklungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. Damit liegt kein Regelungsbedarf vor, der die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfordert.

 

Aus förderrechtlichen Gründen erfolgte bereits frühzeitig mit Vorlage VO/6931/16 die Zusicherung einer Kaufoption für das Wohnprojekt von Gemeinschaft.Sinn e.V.. Zu einer diesbezüglichen Anfrage wird im VA am 13.12.2016 vorgetragen.

 

 

Die Aufhebung von Bebauungsplänen erfolgt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB nach den gleichen Vorschriften wie die Aufstellung.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist im Rahmen des Aufhebungsverfahrens eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

 

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 137/188 der Flur 41 der Gemarkung 1516 (Lüneburg) entsprechend beigefügter Anlage.

 

Das Verfahren zur Teilaufhebung wird von der Verwaltung mit eigenem Personal durchgeführt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich Teilaufhebung BP 63 TF 6 West (184 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht (14 KB)      
Anlage 3 3 Anlage zu TOP 5 (1) (249 KB)      
Anlage 4 4 Anlage zu TOP 5 (2) (121 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1. Gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB wird das Verfahren zur Aufhebung der Teilfläche 6 „Hopfengarten“ des Bebauungsplans Nr. 63 „Laubengrößen in Dauerkleingärten eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

  1. Ziel der Planung ist die Aufhebung der Festsetzungen des oben angegebenen Bebauungsplans für die bezeichnete Teilfläche.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang durchgeführt.