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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die Anwendung des § 2 Abs. 3 UStG über den 31.12.2016 hinaus und ermächtigt den Oberbürgermeister, die hierfür nach § 27 Abs. 22 UStG erforderliche Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt Lüneburg für die Stiftung Hospital zum Graal, Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist und die Stiftung Hospital St. Nikolaihof abzugeben.
(22, III, 03 S) |
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