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Ratsvorsitzender VON NORDHEIM erklärt, dass die Geschäftsordnung des alten Rates mit dessen Auflösung außer Kraft getreten wäre und daher ein Beschlusses über eine neue Geschäftsordnung gefasst werden müsse. Ratsherr WEBERSINN beantragt im Namen seiner Gruppe eine Fortsetzung der Geschäftsordnung des alten Rates als Fortbestehungsbeschluss bis zur Erarbeitung einer neuen Geschäftsordnung. Dabei sollten jedoch die Redezeiten aus der neuen Geschäftsordnung aufgenommen werden. Zudem habe ihm Stadtrat Moßmann einen Entwurf des § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung zur Einberufung des Rates zukommen lassen. Aufgrund der Gesetzeslage bestehe kein fester Rhythmus zur Einberufung des Rates. Vielmehr werde dieser einberufen, wenn die Geschäftslage es erfordere. Zudem habe ihm Stadtrat Moßmann § 3 zugesandt. Dieser betreffe die Bildung von Fraktion und Gruppen. Stadtrat MOßMANN erläutert, dass die Verwaltung für den Fall, dass der Rat eine vorläufige Fortbestehung der alten Geschäftsordnung beschließen wolle, eine Übernahme des § 6 Abs. 1 des Verwaltungsvorschlages sowie des § 3 des Verwaltungsvorschlages für erforderlich halte. § 6 Abs. 1 (Einberufung des Rates) hätte in der alten Fassung eine rechtlich bedenkliche Regelung enthalten. Dem Hauptverwaltungsbeamten dürfe kein regelmäßiger Sitzungsturnus zur Einberufung des Rates vorgegeben werden. § 3 (Fraktionen und Gruppen) hätte eine in Gesetz und Rechtsprechung nicht vorgesehene Differenzierung zwischen Fraktionen und Gruppen enthalten. Zu den Redezeiten aus dem Vorschlag der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen / FDP / CDU könne er keine Stellung beziehen. Ratsvorsitzender VON NORDHEIM fasst die Beschlussvorlage zusammen. Es solle demzufolge die alte Geschäftsordnung unter Einbeziehung der genannten Modifikationen fortbestehen. Zum beschluss über die Geschäftsordnung entwickelt sich eine Diskussion, in deren Verlauf sich Ratsherr Salewski, Ratsherr Webersinn, Ratsvorsitzender von Nordheim, Oberbürgermeister Mäde, Ratsherr Pauly, Ratsherr Blanck sowie Stadtrat Moßmann äußern. Oberbürgermeister MÄDGE bittet um schriftliche Vorlage des Änderungsantrages. Die Sitzung wird unterbrochen, damit die Gruppe Bündnis 90/Die Grünen / FDP / CDU ihren Vorschlag schriftlich verfassen kann. Ratsvorsitzender VON NORDHEIM verliest den schriftlichen Antrag (siehe Anlage). Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig, die bis 31.10.2016 gültige Geschäftsordnung mit der Maßgabe weiterhin anzuwenden, dass die §§ 3 (Fraktionen und Gruppen), 6 Abs. 1 (Einberufung des Rates) und 15 (Redeordnung) durch die entsprechenden Paragraphen aus dem mit der Vorlage verschickten Vorschlag der Verwaltung ersetzt werden.
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