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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung folgenden Beschluss:
Die Hansestadt Lüneburg wird von ihrem Kündigungsrecht gegenüber der Wachstumsinitiative Süderelbe AG bis zum 31.12.2016 mit Wirkung zum 31.12.2018 keinen Gebrauch machen. Zur Sicherung des Leistungsangebots der Wachstumsinitiative Süderelbe AG in den definierten Handlungsfeldern erwirbt die Hansestadt Lüneburg in den Jahren 2017 und 2018 jeweils sieben weitere Gesellschaftsanteile in Form von Stammaktien. Die an die Süderelbe AG zu zahlenden Aktionärsbeiträge erhöhen sich in den Folgejahren entsprechend des Kapitalanteils. Die Zeichnung der Aktien erfolgt nur, soweit alle Hauptaktionäre einen entsprechend höheren Beitrag an die Süderelbe AG leisten.
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