Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Ratsherr LÖB spricht sich gegen die Tagesordnungspunkte 13 bis 18 aus. In den Aufsichtsräten würden die durch den Rat vorgeschlagenen Politiker zusammen mit externen Personen auf das gleiche Stimmgewicht wie die Mitarbeiter der Verwaltung kommen. Die Politik müsse in den Gremien über eine Mehrheit an Stimmen verfügen. Die kleine Größe der Gremien schade zudem der Transparenz. Bei den kleinsten Gremien hätten die politischen Vertreter nicht genug Beratungsmöglichkeiten miteinander. Die Kompetenz werde zu stark auf einzelne Personen der Fraktionen übertragen. Die kleineren Fraktionen würden aus den Gremien systematisch ausgegrenzt. Ratsherr SRUGIS erwidert, dass der Rat den Public-Corporate-Gouvernement-Kodex einstimmig beschlossen hätte. Dieser begrenze die Größe des Aufsichtsrates auf sieben Mitglieder und fordere die Berücksichtigung in der Regel zweier externer Fachkräfte. Arbeitnehmervertreter seien nicht eingerechnet. Die Verwaltung habe zweimal versucht, möglichst einheitliche Regelungen für die Aufsichtsräte zu finden. Er befürworte die gefundene Lösung. Die Aufsichtsräte hätten sich ebenfalls damit befasst und seien damit einverstanden gewesen. Es käme auf eine gute Unternehmungsführung und nicht auf die Schaffung vieler Posten für Ratsmitglieder an.
Ratsherr BARTELS stimmt den Ausführungen von Herrn Löb zu. Seine Fraktion werde gegen die Beschlussvorschläge stimmen. Bürgermeister MEIHSIES entgegnet, dass in den Aufsichtsräten keine intensive Parteipolitik erforderlich sei. Es käme auf Vertrauen, Verlässlichkeit und Verbindlichkeit miteinander an. Damit habe es in der Vergangenheit keine Schwierigkeiten gegeben. Beigeordneter PAULY kündigt an, dass seine Fraktion bei den besonders kleinen Gremien gegen die Beschlussvorschläge stimmen und sich in den anderen Fällen enthalten werde. Das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz schreibe eine Repräsentation der Parteien vor. Damit sei grundsätzlich etwas vorgesehen, was durch eine Verkleinerung auf zwei Ratsmitglieder ausgehebelt werde. Bei den beisitzenden Experten sei zumindest die Einflussnahme der Verwaltung zu befürchten, während Aufsichtsratsmitglieder grundsätzlich nicht an Weisungen gebunden seien. Erste Stadträtin LUKOSCHEK spricht den Public-Corporate-Gouvernement-Kodex an. Dieser fasse gesetzliche Grundlagen zusammen und binde bisherige Erfahrungen ein. Relevante Sachverhalte beschließe der Rat. Den Ratsmitgliedern außerhalb der Gremien, wie beispielsweise dem Wirtschaftsausschuss oder den Aufsichtsräten, werde regelmäßig berichtet, was dort besprochen worden sei. Aufgabe des Aufsichtsrates sei es, die Geschäftsführung bei der Führung des Unternehmens regelmäßig zu beraten und zu überwachen. Er sei in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen einzubinden. Daher sei die Regelung getroffen worden, bestimmte Fachleute wie Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte in die Räte zu entsenden, um das im Rat vorhandene Wissen zu ergänzen. Bei der Größe der Aufsichtsräte sei auf ein ausreichendes Gleichgewicht zwischen politischen Vertretern und anderen Vertretern geachtet worden. Die entsandten Fachleute würden nicht vom Hauptverwaltungsbeamten oder der Verwaltung festgelegt, sondern lediglich von Seiten der Stadt vorgeschlagen. Dabei greife die Verwaltung auf umfangreiche Erfahrungen zurück. Falls es im Rat einen Bedarf nach mehr Informationen geben sollte, könne dies im nichtöffentlichen Teil künftig aufgegriffen werden. Hierzu müsste der Verwaltung jedoch im Vorwege der Sitzungen mitgeteilt werden, zu welchen Punkten bzw. Themen es Gesprächs- oder Erklärungsbedarf gebe. Beigeordneter BLANCK erläutert, dass ein Aufsichtsrat lediglich Empfehlungen an die Gesellschafterversammlung gebe und keine Entscheidungen treffe. Im Wirtschaftsausschuss würden die Interessen der Politik berücksichtigt und ausreichend Transparenz für alle Parteien geboten werden. Daher spreche er sich für eine Zustimmung aus. Falls sich im Nachhinein zeigen sollte, dass der Einfluss der Politik zu gering ausfalle, müsse der Public-Corporate-Gouvernement-Kodex grundsätzlich geändert werden. Beigeordneter SALEWSKI ergänzt, dass in den kleinsten Gremien nicht nur zwei, sondern insgesamt vier Politiker säßen, jeweils zwei der Stadt und des Landkreises. Zudem habe sich Die Linke bei der Beschlussfassung am 18.07.2012 ebenfalls für diese Vorgehensweise ausgesprochen. Alle Aufsichtsräte hätten intensiv über das Thema diskutiert und der Lösung schließlich einvernehmlich zugestimmt. Daher werde seine Fraktion den Vorlagen zustimmen. Ratsherr KUHN erklärt, dass am Vortag eine Aufsichtsratssitzung der AGL stattgefunden hätte, in welcher der Geschäftsführer die Teilnehmer transparent und umfassend informiert habe. Er werde den Beschlussvorlagen zustimmen. Beigeordneter PAULY betont die Bedeutung der Aufsichtsratsposten, um von der Geschäftsführung Informationen zu erhalten, wie Herr Kuhn es beschrieben habe. Dies sei mit einer Verkleinerung der Aufsichtsräte nicht mehr möglich. Eine andere Zusammenstellung der Aufsichtsräte wäre ohne Verletzung des Public-Corporate-Gouvernement-Kodex jedoch auch möglich. So könnte die Festlegung dahingehend getroffen werden, dass bei maximal 7 Mitgliedern eine der externen Fachkräfte durch eine Verwaltungskraft ersetzt werden könnte, um mehr Sitze für Politiker zu schaffen. Oberbürgermeister MÄDGE erwidert, dass Die Linke dem Kodex sowie dessen Anwendung zugestimmt habe. Der Bereich Controlling der Hansestadt Lüneburg sei personell nicht darauf ausgerichtet, an allen Aufsichtsratssitzungen teilnehmen zu können. Alle Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse und besonderen Vorkommnisse, bis hin zur Bestellung des Wirtschaftsprüfers, würden im Wirtschaftsausschuss thematisiert. In anderen Städten werde weniger transparent verfahren. Bezüglich der externen Fachkräfte sei die Diskussion nicht nachvollziehbar. Diese Personen würden den Sachverstand der Aufsichtsräte stärken, da naturgemäß nicht alle Ratsmitglieder, aufgrund unterschiedlichster beruflicher Hintergründe, in jeder Gesellschaftsthematik ausreichend vorgebildet sein können. Mit der Expertise dieser zusätzlichen Fachleute könne ein Aufsichtsrat sicher und kompetent gegenüber einer Geschäftsführung auftreten. Die geringere Zahl von 4 Politikern in den kleinen Aufsichtsräten sei angemessen.
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen folgenden Beschluss:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, den Änderungen des Gesellschaftsvertrages sowie der Genehmigung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat zuzustimmen.
(22)
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