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 Beschluss: 
 Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: 
 Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gem. § 6 Niedersächsisches Straßengesetz die Widmung folgender Verkehrsflächen: Am Alten WerkGemarkung Rettmer, Flur 2, Flurstücke 33/12 und 33/18 StichwegeDie Widmung wird auf den Anliegerverkehr ausgeweitet 
 Clamartpark/GrünanlageGemarkung Lüneburg, Flur 26, Flurstücke 3/13 tlw., 3/16 tlw., Wohnpark am Wasserturm127/11 (Ilmenau) tlw. sowie Gemarkung Lüneburg, Flur 25, Flurstück 2/17 tlw. Die Widmung ändert sich entsprechend der neuen Lage der Wege und der Ilmenaubrücke 
 (06)  | 
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