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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich, bei 5 Gegenstimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:
Die Veränderungssperre Nr. 03-2016 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 171 „Altenbrücker Damm/Lüner Damm“ wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung der Hansestadt Lüneburg erlassen.
(61)
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