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Auszug - Anpassung der Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO)  

 
 
Sitzung des Verkehrsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Verkehrsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 11.04.2016    
Zeit: 16:00 - 18:58 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
VO/6601/16 Anpassung der Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO) und Förderung von Elektromobilität
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt

Stadtrat MOßMANN stellt die grundsätzlichen Überlegungen anhand der Anlage der Parkgebührenordnung vor. Aus Sicht der Verwaltung liege in den Straßen Hinter der Bardowicker Mauer, Reitende-Diener-Straße und Marienplatz ein extrem hoher Parkdruck vor, insbesondere an den Markttagen als auch durch die Lage zu den Behörden. Insofern sei die Überlegung, den genannten Bereich gebührenrechtlich durch zwei Maßnahmen (Gebührenerhöhung auf 1,80 € und Reduzierung der Parkdauer auf eine Stunde) von den übrigen Bereichen abzusetzen. Durch diese Maßnahmen erhoffe man eine höhere Fluktuation und kurze Behörden- und Einkaufsnge sollen ermöglicht werden. Solle es sich um einen langen Einkauf oder Behördengang handeln, so biete die Hansestadt Lüneburg zahlreiche gebührenpflichtige Parkmöglichkeiten, wie die an der Bardowicker Straße, Lüner Straße oder Reichenbachplatz-Nord sowie -Süd und die Parkplätze am Kreidebergsee an. Mit dieser Änderung werde es künftig 4 Gebührenzonen geben. Die hinzugefügte, lila gekennzeichnete Fläche (Hinter der Bardowicker Mauer, Reitende-Diener-Straße und Marienplatz) sei die neue Gebührenzone 1.

 

Beigeordneter BLANCK erklärt, dass die zeitliche Beschränkung nicht sinnvoll sei, da Termine bei Behörden oder Gerichten oftmals länger dauern als eine Stunde. Die Fraktion SPD/Bündnis 90/Die Grünen sehe durch die Maßnahme die Gefahr, dass mehr Parkverkehr induziert werde und damit eine höhere Verkehrsbelastung entstehe. Zudem würde die Lärmbelästigung, die ohnehin schon aufgrund der Fahrbahnoberfläche existiert, durch eine häufigere Fluktuation verstärkt werden. Die Gebührenanpassung trage die Fraktion SPD/Bündnis 90/Die Grünen mit.

 

Ratsherr MEIßNER knüpft an die Aussage vom Beigeordneten BLANCK an und weist auf den Verkehrsentwicklungsplan 1991 hin. Der Verkehrsentwicklungsplan verfolge das Hauptziel, die Reduzierung des Parksuchverkehrs umzusetzen. Mit der Reduzierung der Parkdauer wirkt man entgegen der Zielsetzung, da durch die höhere Fluktuation das Verkehrsaufkommen verdoppelt werde. Beschwerden über ein hohes Verkehrsaufkommen kamen bereits bei den bisherigen zwei Stunden Parkzeit auf, so dass eine Reduzierung zu weiteren Problemen führen werde. Daher sei auch er gegen eine Reduzierung der Parkdauer, spreche sich jedoch für die Gebührenerhöhung aus.

 

Ratsherr Dr. SCHARF bedankt sich bei Stadtrat MOßMANN für die umfassende Sachverhaltsdarstellung. Er weist dennoch darauf hin, dass Rücksicht auf ältere Personen mit Gehbehinderungen genommen werden solle. Diese bräuchten länger, um sich ein Parkticket zu holen und ihre Erledigungen zu machen. Die CDU-Fraktion sei ebenso der Meinung, die Parkdauer bei zwei Stunden zu belassen, wobei die minimale Gebührenerhebung mitgetragen werde.

 

Herr SCHNABEL sieht die Gebührenerhöhung für die Geschäfte in Lüneburg nicht als schön an. Dies begründet er mit der Konkurrenz des Internets. Er stimmt den Vorrednern zu, dass eine Reduzierung der Parkdauer nicht umgesetzt werden solle.

 

Ratsherr KUHN stellt fest, dass es sich hierbei um 120 Stellplätze handele. Er habe sich die Situation in diesem Bereich her angeschaut und Parkende gefragt, weshalb sie dort parken und nicht im Parkhaus. Eine Frau mit Kind habe mitgeteilt, dass sie lieber am Straßenrand parke und mehr zahle, als in einem Parkhaus zu parken. Auch er bittet, die Reduzierung auf eine Stunde nicht umzusetzen, da ein Stadtbesuch jeglicher Art mehr Zeit beanspruche. Der Gebührenerhebung stimme auch er zu.

 

Beigeordneter PAULY erklärt, dass er nicht genau wisse, ob eine Reduzierung der Parkdauer zu Mehrverkehren führe. Insgesamt sehe er die Maßnahme als sehr kritisch an, da auch er nachvollziehen könne, dass Behördengänge länger dauern und Menschen mit Gehbehinderungen durch eine Reduzierung der Parkdauer benachteiligt werden würden. Grundsätzlich habe er nichts gegen eine Gebührenerhöhung, jedoch sehe er dies in diesem Fall kritischer, da keine Alternative geschaffen werde, wie beispielsweise die Optimierung des ÖPNV, der auch an Randzeiten fahre. Daher könne er unter den jetzigen Bedingungen und dem schlecht ausgebauten ÖPNV weder der Reduzierung der Parkdauer noch der Gebührenerhöhung zustimmen. Zudem sehe er die Kritik der Kaufleute als sehr berechtigt an.

 

Herr PAUL erklärt, dass sowohl der Seniorenbeirat als auch der Behindertenbeirat die Reduzierung der Parkdauer kritisch sehe. Diese erhoffen sich einen Beschluss, der die Parkdauer von zwei Stunden beibehalte. Einkäufe seien in einer Stunde nicht möglich und für Gehbehinderte allemal nicht abzuwickeln. Der Gebührenerhöhung stimme er zu, denn diese solle bereits einen Ausgleich geben, wodurch Parkende eventuell kürzer parken werden.

 

Beigeordneter BRÜGGE schließt sich der Aussage vom Beigeordneten BLANCK an. Er könne die Gebührenerhöhung mittragen. Er könne jedoch die Argumentation mit den Behördengängen und den schnellen Einkäufen in der Stadt nicht nachvollziehen. Er stellt die Wichtigkeit der betroffenen Straßen in Frage. Parkdecks und Parkpaletten seien in nicht allzu weiter Entfernung, die zudem barrierefrei gestaltet seien. Bei Arztterminen parke man eher in Parkpaletten, da man weiß, dass es länger dauern könne.

 

Ratsherr MEIßNER gibt dem Beigeordneten BRÜGGE Recht, dass genügend Parkplätze vorhanden seien, so dass der Stadtkern in wenigen Fußminuten zu erreichen sei. Er ist zudem der Meinung, dass leicht Gehbehinderte, wie er es zurzeit sei, die zusätzlichen 50 Meter verkraften.

 

Ausschussvorsitzender LÖB stellt fest, dass die Reduzierung der Parkdauer auf eine Stunde nicht erwünscht sei und schlägt vor, in der Beschlussfassung lediglich über die Gebührenerhöhung auf 1,60 € abzustimmen.

 

Stadtrat MOßMANN nimmt zu der geäerten Kritik Stellung und wiederholt, dass er die genannten Straßen für Behördengänge als wichtig ansehe und Beobachtungen gezeigt haben, dass die Hochborde der Neuen Sülze gerne kurz genutzt werden, um einen schnellen Besuch beim Bauamt abzuwickeln. Hinsichtlich der Gerichtstermine weist Stadtrat MOßMANN darauf hin, dass es Termine gibt, die in 5 Minuten zu erledigen sind, wobei dann die Parkdauer von einer Stunde ausreiche. Bei Gerichtsterminen, die über mehrere Stunden dauern, seien genügend anderweitige Parkmöglichkeiten vorhanden. Die Stadtverwaltung habe diese Maßnahmen als guten Schritt angesehen. Da die Politik dies anders sehe, werde die Stadtverwaltung dies so akzeptieren. In Bezug auf den ÖPNV und die Randzeiten erklärt Stadtrat MOßMANN, dass die Maßnahme Zeiten betreffe, in denen der ÖPNV gut ausgestattet sei. Insofern trage die Argumentation des Beigeordneten Pauly aus seiner Sicht nicht. Der Beschlussvorschlag werde nun dahingehend abgeändert, dass die Reduzierung der Parkdauer herausgenommen werde.

 

 

rderung von Elektromobilität

Stadtrat MOßMANN leitet kurz zur Förderung von Elektromobilität ein und verweist auf die ausführliche Vorlage. Durch das Elektromobilitätsgesetz sowie durch die Änderung der Straßenverkehrsordnung sind Bevorrechtigungen, wie das gebührenfreie Parken auf öffentlichen Straßen, für elektrisch betriebene Fahrzeuge möglich.

 

Ausschussvorsitzender LÖB stellt fest, dass die Verkehrsbelastung der Innenstadt bereits hoch genug sei. Durch eine derartige Maßnahme würde man die höhere Verkehrsbelastung fördern. Verständnis zeigte der Ausschussvorsitzende bei der Förderung von Car-Sharing oder Elektrobussen. Sobald die Attraktivität an Elektrofahrzeugen steigen werde, würde die Stadt zu klein werden und andere Fahrzeuge würden seltener Parkptze finden. Daher spricht er sich gegen die kostenlose Abgabe der Parkplätze für Elektrofahrzeuge aus.

 

Herr SCHNABEL erklärt, dass aus Sicht der LCM es erst dann Sinn mache, wenn überall im Stadtgebiet die Freigabe der Parkplätze für Elektrofahrzeuge gelte und diese nicht auf die drei Straßen begrenzt würde.

 

Beigeordneter PAULY teilt die Bedenken des Ausschussvorsitzenden LÖB, was den motorisierten Individualverkehr angehe. Gleichwohl sei er dafür, weil es sich bei dieser Maßnahme um eine befristete Übergangsphase bis zum Jahr 2021 handele. Die Stadt leide unter der Belastung des Verbrennungsmotorverkehrs sowie an der Lärm- und Schadstoffbelastung. Er verstehe daher das Anreizsystem, um Lüneburg attraktiver für Elektrofahrzeuge zu machen. Dadurch könne eine Reduzierung der Schadstoffbelastung verursacht werden. Sollte sich allerdings der Bestand an Elektrofahrzeugen bis 2021 stark erhöhen, so solle die kostenlose Freigabe wieder zurückgenommen werden.

 

Ratsfrau SCHMIDT sieht den Vorteil in der Elektromobilität, weil dadurch weniger Lärm und Feinstaub produziert werde und befürwortet dieses zeitlich befristete Anreizprogramm.

 

Ratsherr Dr. SCHARF spricht sich ebenfalls für die Maßnahme aus und versteht dies als Gedanken, einen gewissen Anreiz und Aufmerksamkeit zu schaffen.

 

Ratsherr SALEWSKI weist auf den § 3 Absatz 4 Ziffer 4 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) hin, wonach auch viele weitere Möglichkeiten bestehen, um die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges attraktiver zu gestalten. In Zukunft werde zusätzlich über weitere Ladestationen und eventuelle Spuren/Fahrbahnen für Elektrofahrzeuge gesprochen. Er nehme an, aufgrund der Preis-/Leistungsverhältnisse werde dies noch viele Jahre zu keiner Problematik führen. Er werde daher der Beschlussvorlage zustimmen.

 

Beigeordneter BLANCK erklärt, dass es sich hierbei um eine moralisch-ethische Fragestellung handele. Aufgrund des nicht vorhandenen entsprechenden Massenmarktes seien die Preise hoch. Um jedoch im Endeffekt das Produkt bezahlbarer zu gestalten, biete dieses Instrument einen guten Anreiz und sei ein guter erster Schritt.

 

Ratsherr MEIßNER stellt fest, dass bisher 22.000 E-Fahrzeuge in der ganzen Bundesrepublik verkauft worden wären und Ziel der Bundesrepublik sei, bis zum Jahr 2020 300.000 Elektrofahrzeuge auf die Fahrbahn zu bringen. Um dieses Ziel zu erreichen,ssten viele Maßnahmen eingeleitet werden. Daher solle seiner Meinung nach die Bundesregierung bei dem Ausbau der Infrastruktur aushelfen, so wie es bei der Abwrackprämie geschehen sei.

 

Beigeordneter PAULY folge der Anregung von Herrn SCHNABEL, dass der Geltungsbereich auf sämtliche Innenstadtbereiche ausgeweitet werden solle, um noch mehr Attraktivität zu schaffen. Solle es dabei Schwierigkeiten, wie z.B. zu hohe Kosten für die Beschilderung der Parkplätze geben, so solle der komplette Bereich der alten Parkgebührenzone 1 als kostenlose Parkplätze für Elektrofahrzeuge ausgewiesen werden.

 

Beigeordneter PAULY beantragt, die Befreiung von der Parkgebühr für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf die Gebührenzone 2 auszuweiten.

 

Stadtrat MOßMANN nimmt den Vorschlag der Verwaltung, die Höchstparkdauer auf eine Stunde in den Straßen Hinter der Bardowicker Mauer und Reitende-Diener-Straße sowie den Parkplatz Marienplatz zu reduzieren, zurück.


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Für die Straßen Hinter der Bardowicker Mauer und Reitende-Diener-Straße sowie den Parkplatz Marienplatz wird die Parkgebühr auf 1,60 /h erhöht.

 

Der Antrag des Beigeordneten PAULY, die Befreiung von der Parkgebühr für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf die Gebührenzone 2 auszuweiten, wird mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung abgelehnt.

 

Der Verkehrsausschuss empfiehlt mehrheitlich bei einer Gegenstimme aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass für elektrisch betriebene Fahrzeuge eine Befreiung von der Parkgebühr in den Straßen Hinter der Bardowicker Mauer und Reitende-Diener-Straße sowie den Parkplatz Marienplatz eingeführt wird. Dies gilt befristet bis zum 31.12.2021.

 

Die Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO) wird entsprechend angepasst.