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Auszug - Wohnungsbauförderprogramm Zwo21  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 09.03.2016    
Zeit: 16:03 - 18:23 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/6562/16 Wohnungsbauförderprogramm Zwo21
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Müller, Rainer
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge hrt in das Thema ein und informiert, dass die Eckdaten zur Wohnungsbauförderung bereits im Rat am 26.11.2015 beschlossen und die Verwaltung beauftragt wurde, bis zum Frühjahr 2016 ein Wohnungsbauförderprogramm für die Hansestadt Lüneburg zu erarbeiten. Dieses Programm wurde u.a. am 03.03.2016 bei der Bürgerversammlung im Museum Lüneburg vorgestellt und solle die Bundes- und Landesförderprogramme ergänzen. In der heutigen Ausschusssitzung sollen die Rahmenbedingungen des Wohnungsbauförderprogrammes insb. die finanziellen Bausteine beraten und beschlossen werden. Eine Beratung und Beschlussfassung über die Flächen erfolge heute nicht, sondern im zuständigen Bauausschuss. Der Landkreis hat ein ähnliches Programm in Arbeit.

 

Frau Schäfke, Geschäftsführerin der Lüneburger Wohnungsbau GmbH, stellt die Fördermöglichkeiten des Bundes und Landes sowie die Voraussetzungen anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation vor.

 

Ratsherr Srugis fragt nach, ob auch eine Förderung von Bauvorhaben unter 3.000 /m²glich sei.

 

Frau Schäfke bejaht dies.

 

Beigeordneter Webersinn erkundigt sich, ob die Möglichkeit bestehe, den Ausschussmitgliedern vorab des Protokolls die Unterlagen für die anstehenden Sitzungen zukommen zu lassen.

 

Oberbürgermeister Mädge sichert die kurzfristige Zusendung der Unterlagen zu.

 

Beigeordneter Pauly fragt nach, ob SGB-Empfänger über die Kosten der Unterkunft (KDU) auch einen Anspruch auf diese Wohnungen haben.

 

Frau Schäfke antwortet, dass die KDU durch die Mietstufe V für neburg angehoben wurden und somit entsprechende Ansprüche gestiegen sind.

 

Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass mit dem vorgestellten Förderprogramm der generelle Anspruch auf Wohnraum geregelt werde, d.h. mit Wohnberechtigungsschein können diese Wohneinheiten gemietet werden. Ob ein Anspruch auf Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB bestehe, werde dann geprüft und entschieden.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Kuhn bestätigt Frau Schäfke, dass das Landesförderprogramm nur für Gebäude mit mindestens 2 Wohneinheiten und das städtische Wohnungsbauförderprogramm für Gebäude mit mindestens 4 Wohneinheiten Anwendung findet.

 

Erste Stadträtin Lukoschek weist auf den angespannten Lüneburger Wohnungsmarkt und den vorhandenen Mietbedarf hin. Aus diesem Grund habe sich die Hansestadt Lüneburg entschieden, zusätzlich zur Bundes- und Landesförderung das kommunale Wohnungsbauförderprogramm Zwo21 aufzulegen, um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum decken zu können. Der ermittelte Bedarf an 2.100 Wohneinheiten bis 2021 soll zu einem Drittel im geförderten Mietwohnungsbau, zu einem Drittel im frei finanzierten Wohnraum sowie zu einem Drittel durch Einfamilien- und Reihenhäusern gedeckt werden. Sie stellt das städtische Wohnungsbauförderprogramm Zwo21 anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation vor und erörtert dabei die Eckpunkte des Programms.

 

Ratsfrau Schmidt interessiert inwieweit der Ausbau eines Dachgeschosses in das Wohnungsbauförderprogramm fällt.

 

Oberbürgermeister Mädge antwortet, dass der Ausbau über das städtische Wohnungsbauförderprogramm förderfähig sei, wenn mehr als vier Mietwohnungen neu geschaffen werden. Bei mindestens zwei Mietwohnungen kann eine Landesförderung beantragt werden.

 

Beigeordneter Pauly fragt nach, ob es auch eine Mindestgröße für Mietwohnungen gäbe.

 

Frau Schäfke antwortet, dass dies von der Landesförderung abhängig sei und es spezielle Voraussetzungen gäbe.

 

Erste Stadträtin Lukoschek ergänzt, dass es keinen Bedarf an sehr kleinen (ca. 30m²) gäbe sondern eher an größeren Wohnungen laut der Studie der GEWOS-Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH. Insgesamt steht bis 2021 ein Gesamtbudget von rund 9 Mio. € zur Verfügung, welches zu einem Drittel als direkte Zuschüsse, zu einem Drittel für energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeleitet an die LüWoBau und  zu einem Drittel als Baulandpreisermäßigung investiert werden soll.

 

Beigeordnete Schellmann ist der Ansicht, dass es seinerzeit schon mal ein Förderprogramm für Baulandpreisermäßigung geben sollte, welches jedoch untersagt wurde.

 

Oberbürgermeister Mädge bestätigt dies, jedoch bezog sich dies auf gewerbliche Flächen und nicht auf den Mietwohnungsbau. Für den sozialen Mietwohnungsbau ist solche eine Förderung in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht möglich. 

 

Beigeordneter Webersinn erkundigt sich danach, inwieweit eine Kontrolle darüber erfolgen soll, dass diese Wohnungen nur mit Mietern belegt sind, die auch einen Anspruch darauf haben.

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass es in den 90er Jahren eine sogenannte Fehlbelegungsabgabe gab, um Zweckentfremdung des Wohnraums zu vermeiden. Diese wurde jedoch abgeschafft. Eine Überprüfung erfolge jährlich über die Geltungsdauer des Wohnberechtigungsscheines.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Srugis erläutert Erste Stadträtin Lukoschek, dass ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung nicht bestehe. Die Hansestadt Lüneburg entscheide nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Sind die geplanten Finanzmittel in Höhe von jährlich 400.000 € erschöpft, besteht kein Anspruch auf eine Förderung.  Im Zweifel sei dann eine Aufstockung des Finanzmittelbedarfes zu prüfen.

 

Herr Müller, Fachbereichsleiter „Finanzen“ ergänzt, dass diese Regelung auch im Programm enthalten ist.

 

Ratsfrau Schmidt findet das Förderprogramm grundsätzlich richtig, gibt jedoch zu bedenken, auch den Klimaschutz zu berücksichtigen und den Flächenverbrauch zu begrenzen. Zudem hätte Sie sich gewünscht auch die Personen mit einzubeziehen, die nur eine Wohneinheit schaffen.

 

Oberbürgermeister Mädgehrt dazu aus, dass man sich zunächst auf die vorliegenderderung konzentriert habe, weil dort gemäß dem Gutachten der GEWOS-Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH ein Bedarf besteht. Daneben gibt es auch andere Fördermöglichkeiten unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten z.B. durch die KfW.

 

Ratsherr Srugis bezeichnet das Förderprogramm als schlüssig und gut.

 

Beigeordneter Pauly fragt nach, wer Ansprechpartner für die Bau- und Fördermittelanträge sei.

 

Erste Stadträtin Lukoschek antwortet, dass Förderanträge bei der Wohngeldstelle zu stellen sind. Es wird eine koordinierende Stelle im Fachbereich 2 geben, denn auch Absprachen mit dem Baubereich sind zu treffen.

 

Inhaltlich erfüllt das Wohnungsbauförderprogramm das, was wir wollten betont Beigeordneter Pauly. Es sind wirksame Kriterien für die Fördermöglichkeiten aufgestellt worden, die mit der Zeit allerdings überprüft werden müssten.

 

Oberbürgermeister Mädge hrt dazu an, dass ein Antragsteller nur eine Förderung erhält, der die Voraussetzungen erfülle. Nach zwei Jahren könne man das Verfahren überprüfen um gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen.

 

Beigeordneter Webersinn dankt für die gute Ausarbeitung seitens der Verwaltung und blickt gespannt in die Zukunft und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit.

 

Beigeordnete Schellmann beurteilt das Wohnungsbauförderungsprogram ebenfalls als gut, da es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten biete, die ineinander greifen und sich ergänzen. Zudem seien Förderungen kleinerer Investoren möglich.

 

Der Ausschussvorsitzende, Beigeordneter Blanck, bedankt sich ebenfalls bei der Verwaltungr die Ausarbeitung. Er stimme der Vorlage zu, da es in der Vorlage nicht um die Flächen geht, sondern nur um die Rahmenbedingungen insbesondere die Förderinstrumente. Bedenken hinsichtlich der Flächenbebauung können dann im Bauausschuss geäert werden.


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen beschließt einstimmig:

 

Das von der Verwaltung vorgelegte Wohnungsbauförderprogramm Zwo21 wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung des Wohnungsbauförderprogramms zum 01.04.2016 einzuleiten.