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Auszug - Resolution des Rates der Stadt Lüneburg  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 6.3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.08.2003    
Zeit: 17:00 - 19:37 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/0699/03 Resolution des Rates der Stadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Tischvorlage
Verfasser:Herr Stadtkämmerer Sauer
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter FIRUS geht auf die desolate Haushaltslage der Stadt Lüneburg ein, deren prognostiziertes Defizit für das Jahr 2004 bei 52,5 Mio. € liege. Noch in diesem Jahrzehnt werde das Defizit im Verwaltungshaushalt voraussichtlich auf 100 Mio. € ansteigen. Und es stehe um die meisten Städte in Deutschland so schlecht. Daher bedürfe es einer gemeinsamen Anstrengung aller politischen Kräfte in den Landesparlamenten und im Bundestag sowie auf kommunaler Ebene in den Räten und Kreistagen, um die kommunale Finanzausstattung wesentlich zu verbessern. Daher bitte er den Rat der Stadt Lüneburg, einstimmig die vorliegende Resolution zu verabschieden.

 

Beigeordneter ALTHUSMANN ergänzt, diese Resolution sei ein Hilferuf der Kommunen an Bund und Land. Sie zeige aber auch den Bürgern deutlich, dass die Kommunen bestimmte Leistungen, die sie bisher selbstverständlich erbracht hätten, jetzt hinterfragen und eventuell einschränken müssten. 20% aller Kassenkredite, die von deutschen Kommunen derzeit aufgenommen würden, gingen nach Niedersachsen. Die Gesamtverschuldung der deutschen Kommunen betrage z.Zt. rd. 10 Milliarden €. Hauptursache sei das Fehlen eines grundgesetzlichen Anspruches auf Konnexität, also auf eine entsprechende finanzielle Abgeltung von auf die Kommunen übertragenen Aufgaben. Es sei bedauerlich, dass die Gemeindefinanzreform nach über einem Jahr gescheitert sei. Eigentlich wäre jetzt eine sofortige Absenkung der 1999 eingeführten Gewerbesteuerumlage von 28% auf 20 % notwendig, weil der prognostizierte Anstieg der Konjunktur um 3% nicht eingetreten sei. Durch eine solche Absenkung hätten die Kommunen rd. 2 Milliarden € mehr in den Kassen. Zusätzlich wäre eine Erhöhung des Anteils der Kommunen an der Umsatzsteuer auf mindestens 3,3 % nötig. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sei eine wesentliche Voraussetzung für Steuereinnahmen auch auf kommunaler Ebene und dies sei nur durch kommunale Investitionen zu erreichen. Das Investitionsvolumen aller deutschen Kommunen könnte bis 2009 zusammen 650 Milliarden € betragen, wenn die Gelder vorhanden wären. Damit könnten eine Menge Arbeitsplätze in der Bauindustrie geschaffen werden. Leider seien die Räte zur Zeit eher eine Art Insolvenzverwalter. Er hoffe, dass Bund und Länder das Signal, das mit dieser Resolution gesetzt werden solle, entsprechend aufnehmen würden.

 

Bürgermeisterin SCHELLMANN verdeutlicht, dass die Kommunen ihren verfassungsrechtlichen Aufgaben bald nicht mehr nachkommen könnten, weil ihnen die dazu notwendigen Mittel verweigert würden. Daher sei eine gemeinsame Resolution so wichtig.

 

Oberbürgermeister MÄDGE macht die Position des Deutschen Städtetages deutlich. Durch die ständigen Eingriffe in die Gewerbesteuer in den letzten 20 Jahren sei diese immer mehr zu einer Randsteuer geworden, die sehr anfällig auf konjunkturelle Schwankungen reagiere. Die Gewerbesteuer sei aber eigentlich das Bindeglied zwischen Betrieben und Gemeinde. Wenn die Gemeinden keinen Gewinn mehr daraus ziehen könnten, stünden sie vor der Entscheidung, statt Gewerbeflächen eher Wohnbauflächen auszuweisen, was zur Zeit lukrativer sei. Darum sollte die Gewerbesteuer wieder wie früher ausgestattet werden und vor allem müssten auch die Großbetriebe wieder konsequent dazu herangezogen werden. Wenn die Kommunen statt dessen aber einen Anteil an der Mehrwertsteuer bekommen sollten, müssten das mindestens 3 Prozentpunkte sein. Es habe dazu bereits Gespräche auf vielen Ebenen gegeben und auch CDU-regierte Länder hätten ihre Unterstützung zu dem Modell zugesagt. Man hoffe jetzt auf eine Mehrheit im Bundesrat, um eine vernünftige Gemeindefinanzreform auf den Weg bringen zu können. Es müsse aber in jedem Fall mit einer Übergangsfrist von 3 – 5 Jahren gerechnet werden, bis der positive Effekt eintrete. Die Kommunen müssten endlich ein Mitspracherecht erhalten, um sich besser für ihre Belange einsetzen zu können. Es sollte noch in diesem Jahr eine praktikable, langfristig wirkende Lösung gefunden werden, damit die Kommunen wieder gestärkt würden und durch vermehrte Investitionen ihre Rolle als Motor der Konjunktur wahrnehmen könnten.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg verabschiedet einstimmig folgende Resolution:

 

Resolution

 

Die deutschen Städte und Gemeinden befinden sich in der tiefsten Finanzkrise seit Bestehen der Bundesrepublik. Ursache hierfür ist einerseits das beispiellose Wegbrechen der kommunalen Einnahmen und andererseits die fortwährende Verlagerung kostenträchtiger Aufgaben auf die Kommune, ohne dass Bund und Länder dafür eine entsprechende finanzielle Kompensation leisten.

 

Die städtische Finanzkrise hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch zugespitzt, obwohl die deutschen Städte seit Anfang der 90er Jahre einen strikten Konsolidierungskurs verfolgen. Im Jahr 2002 lagen die städtischen Ausgaben kaum höher als im Jahr 1992 - dies wurde vor allem durch drastische Einschnitte in das kommunale Leistungsangebot sowie eine Reduzierung der kommunalen Investitionen um rund ein Drittel ermöglicht. Dieser herbe Konsolidierungskurs hatte in vielen Städten ausgesprochen schmerzhafte Auswirkungen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die kommunale Wirtschaft.

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fordert Bund und Länder dazu auf, entsprechend ihren wiederholten Zusagen eine Gemeindefinanzreform zu beschließen, die die Einnahmen der Städte dauerhaft stärkt und verstetigt und die Städte von den Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit entlastet. Nur so kann verhindert werden, dass den Städten der letzte Rest an kommunaler Gestaltungsfähigkeit genommen wird und die im Grundgesetz verankerte Idee der kommunalen Selbstverwaltung zur Leerformel verkommt.

 

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