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Auszug - Sandabbau Häcklingen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 24.02.2016    
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/5605/14-4 Sandabbau Häcklingen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
  Bezüglich:
VO/5605/14
Federführend:DEZERNAT III Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Dziuba-Busch, Ingrid  Bereich 31 - Umwelt
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

Herr Moßmann führt aus, dass zum TOP Sandabbau Häcklingen zuletzt in der Sitzung am 02.06.2015 über den aktuellen Sachstand berichtet wurde. Nach Hinweisen des Vereins „Blauer Himmel über Ilmenau e.V.“ auf ein vielfältiges Artenspektrum mit besonderem Schutzstatus auf dem Gelände der Sandwerke Häcklingen hatte der Landkreis Lüneburg als zuständige Untere Naturschutzbehörde vom Vorhabenträger eine umfassende Standortkartierung (neues Artenschutzgutachten mit rechtlicher Bewertung) eingefordert. Dieses Gutachten liegt seit Ende Januar der Stadtverwaltung und dem Landkreis vor. Eine erste Bewertung dieses Gutachtens werden Herr Bartscht und Herr Holsten von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Lüneburg in der Sitzung abgeben.

 

Es folgt der Vortrag von Dr. Haacks, Ing.-Büro Leguan, über die artenschutzfachliche Kartierung. Aus der Kartierung ergibt sich, dass sich sowohl auf dem nördlichen als auch auf dem südlichen Geländeteil geschützte Tierarten angesiedelt haben. Insgesamt seien 56 verschiedene Arten von Brutvögeln festgestellt worden, darunter Graureiher, Grünspecht, Wendehals, Neuntöter, Schwarzspecht, Baumfalke und Heidelerche. Bei den Amphibien wurden der Kammmolch und ein Hinweis auf die Kreuzkröte, bei den Reptilien die Zauneidechse sowie fünf Arten von Fledermäusen verzeichnet.

 

Anschließend gibt Herr Bartscht eine grobe Einschätzung zum Gutachten wieder:

Anhand der vorliegenden Kartierung müsse nun geprüft werden, ob ein Sandabbau überhaupt wieder aufgenommen werden kann und wenn ja, in welcher Form. Einschränkungen für den Sandabbau könnten sich auf örtliche Abschnitte beziehen oder auch jahreszeitlich begrenzt werden. Diese fachlichen Fragen sollen wiederum durch ein Fachgutachten (sog. Konfliktanalyse) geklärt werden, das vom Vorhabenträger, der Firma Sandwerke Häcklingen, zu beauftragen ist. Herr Holsten ergänzt, dass es für Kartierungen niedersächsische Standards gibt. Danach sind die Lebensbereiche der einzelnen Tierarten wie z. B. im Altbaumbestand (Lebensraum Schwarzspecht), in den Übergangsbereichen (Lebensraum des Neuntöters) und in der alten Sandgrube (Lebensraum von Amphibien) gesondert zu betrachten. Für jede geschützte Tierart muss untersucht werden, was für deren Erhalt erforderlich ist.

 

Herr Dr. Haacks erläutert, dass die Habitate möglicherweise aufgewertet werden müssten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Tiere erforderlichenfalls „umzusiedeln“. Dabei werden die Tiere nicht gefangen, sondern z. B. durch Vergrämungsmaßnahmen an der bisherigen Fläche und mit Aufwertungsmaßnahmen an neuer Fläche zur Umsiedlung animiert. Die Ausgleichsmaßnahmen müssen gegebenenfalls vorgezogen werden. Erst im nächsten Schritt dürfen z. B. die alten Gewässer zugeschüttet werden.

 

Herr Moßmann fasst zusammen, dass als Nächstes die Konfliktanalyse erstellt werden muss. Das sei nicht Gegenstand der heutigen Sitzung. Die Prüfung der Konfliktanalyse orientiert sich an folgenden drei Tatbeständen:

 

-          dem Tötungsverbot,

-          dem Störungsverbot und

-          dem Verbot der Zerstörung des Lebensraums.

 

Sobald diese Konfliktanalyse vorliegt, muss die Untere Naturschutzbehörde diese prüfen und zu einem Ergebnis kommen. Fest steht aber jetzt schon, dass heute nicht mehr so abgebaut werden darf, wie es im Jahre 2000 der Fall war. Herr Schulz erklärt, dass die Sandwerke Häcklingen im Jahr 2000 eine wasserrechtliche Genehmigung für die Herstellung eines Gewässers erhalten haben. Ob für die Wiederaufnahme des Sandabbaus eine Änderung der Genehmigung, eine Untersagung oder ein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich wird, könne derzeit noch niemand sagen. Fest stehe aber, dass bis auf Weiteres kein Sand abgebaut werden dürfe. Es müsse geprüft werden, ob das Gewässer in dem beantragten Maß hergestellt werden darf. Nach Einschätzung von Herrn Schulz ist die Tendenz zu einer Änderungsgenehmigung festzustellen.

 

Um 16.45 Uhr erteilt Ratsherr Neubauer Frau Klemme, der Vorsitzenden des Vereins „Blauer Himmel über Ilmenau e.V.“, das Wort. Frau Klemme erklärt, dass die Bürgerinitiative inzwischen anerkannter Umweltverband sei. Ihr Vortrag konzentriert sich auf das Vorkommen von Insekten auf dem Gelände der Sandwerke Häcklingen.

 

Um 16.53 Uhr beendet Frau Klemme ihren Vortrag und die Sitzung wird fortgesetzt.

 

Herr Moßmann kündigt an, dass die Verwaltung über den jeweils aktuellen Sachstand im Ausschuss berichten wird.


Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt Kenntnis.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:9

Nein-Stimmen:0

  Enthaltungen:0