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Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz am 02.06.2015 hat die Verwaltung letztmals über den aktuellen Sachstand zum Thema Sandabbau Häcklingen vorgetragen. Schwerpunktthema dieser Sitzung waren naturschutzfachliche Fragen im Zusammenhang mit der von der Firma Sandwerke Häcklingen GmbH (nachfolgend Vorhabenträger) geplanten Wiederaufnahme des Sandabbaus.
Hintergrund war u.a. die fachliche Einschätzung des Landkreises Lüneburg als zuständige Untere Naturschutzbehörde, zu der er im Zuge des Verfahrens und nach Beteiligung durch die Hansestadt Lüneburg für das seinerzeitige Planfeststellungsverfahren zuständige Wasserbehörde gekommen war. Zusammengefasst war der Vorhabenträger der Ansicht, dass der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2000 eine abschließende Regelung auch in Bezug auf artenschutzrechtliche Fragen getroffen hat und möglicherweise zwischenzeitlich entstandene artschutzrechtliche Konflikte daher unbeachtlich sind und der Wiederaufnahme des Sandabbaus daher nicht entgegenstehen. Dieser Ansicht ist der Landkreis Lüneburg – auch nachdem die Bürgerinitiative „Blauer Himmel über Ilmenau e.V.“ Hinweise auf ein vielfältiges Artenspektrum mit besonderem Schutzstatus gegeben hat – entgegengetreten und hat eine umfassende Standortkartierung (neues Artenschutzgutachten mit rechtlicher Bewertung) eingefordert. Auch vertritt der Landkreis Lüneburg die Ansicht, dass der Planfeststellungsbeschluss artenschutzrechtliche Maßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz hinsichtlich neu eingewanderter Tierarten nicht ausschließt.
Im Ergebnis hatte der Vorhabenträger die seitens des Landkreises Lüneburg geforderte Begutachtung akzeptiert, die artenschutzfachliche Kartierung vorgenommen und nunmehr dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg das abgeschlossene Gutachten „Auskiesung in der Gemeinde Häcklingen - Biologische Bestandserfassung artenschutzrechtlich relevanter Arten“ mit Datum vom 28.01.2016 vorgelegt. Eine Erläuterung des Gutachtens soll gegenüber dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg, Bereich Umwelt durch das vom Vorhabenträger beauftragte Gutachterbüro bis zum Sitzungstermin des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz erfolgen.
In der kommenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz wird der Landkreis Lüneburg als Untere Naturschutzbehörde gebeten, eine erste Einschätzung zu dem Gutachten vorzunehmen. Damit soll allerdings nicht der detaillierten, fachbehördlichen Bewertung durch den Landkreis vorgegriffen werden.
Wie bereits erwähnt, hat sich auch die Bürgerinitiative „Blauer Himmel über Ilmenau e.V.“ mit der Thematik vertieft auseinandergesetzt und auch dem vom Vorhabenträger beauftragten Gutachterbüro im Zuge der Erstellung des Gutachtens Hinweise auf diverse Arten gegeben. Die Bürgerinitiative ist bereits mehrfach an die Verwaltung herangetreten und hat darum gebeten, ihre Position und Einschätzung in öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz vortragen zu dürfen. Nachdem nunmehr das eingeforderte Gutachten vom Vorhabenträger vorgelegt wurde, bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Gründe, dem Wunsch der Bürgerinitiative nicht nachzukommen und ihr daher nach dem Bericht durch einen Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde auch die Gelegenheit für einen Wortbeitrag zu geben. Dies bedürfte allerdings einer entsprechenden Beschlussfassung der Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses (vgl. § 62 Abs. 2 NKomVG i.V.m. § 72 Abs. 3 Satz 5 NKomVG).
Im Vorgriff auf die Sitzung soll noch ein kurzer Überblick über die Ergebnisse des Gutachtens gegeben werden:
Die untersuchte Fläche umfasst insgesamt 69 ha, somit sowohl das reine Abbaugebiet als auch das ehemalige Werksgelände. In der Bestandserfassung sind die Artengruppen der Amphibien, der Reptilien, der Brutvögel und der Fledermäuse untersucht worden. Als besonders bemerkenswerte Lebewesen wurden festgestellt:
- bei den Amphibien der Kammmolch und ein Hinweis auf die Kreuzkröte - bei den Reptilien die Zauneidechse - bei den Brutvögeln der Wendehals, die Heide- sowie die Feldlerche, der Neuntöter, der Schwarzspecht, der Baumfalke und der Graureiher - bei den Fledermäusen allgemein fünf Arten
Als Folge der Bestandsaufnahme sei nach Aussage des Gutachters eine artenschutzrechtliche Konfliktanalyse durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:60,-€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000/31020 Produkt / Kostenträger:122001 Haushaltsjahr: 2016
e) mögliche Einnahmen:
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