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Auszug - Erarbeitung des Gewässerunterhaltungsrahmenplans  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.02.2016    
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/6552/16 Erarbeitung des Gewässerunterhaltungsrahmenplans
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Dziuba-Busch, Ingrid
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

Frau Nieschulze, Ingenieurinr Wasserwirtschaft und Bodenmanagement im Bereich Umwelt, trägt zum Gewässerunterhaltungsrahmenplan für die Hansestadt Lüneburg vor.

 

Der Gewässerunterhaltungsrahmenplan orientiert sich an der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL), nach der ein guter Gewässerzustand und ein gutes ökologisches Potenzial für Europäische Gewässer herzustellen und zu gewährleisten sind. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) liegt die Unterhaltungspflicht für Gewässer beim Eigentümer. Den Umfang der Unterhaltungspflicht, nämlich die Pflege, die Entwicklung des Gewässers und der ordnungsgemäße Abfluss, beschreibt der Gesetzgeber in § 61 Niedersächsisches Wassergesetz.

 

Durch Geschäftsbesorgungsvertrag vom 29.01.2004 wurde zwischen der Hansestadt Lüneburg und der AGL die Unterhaltung der städtischen Gewässer auf die AGL übertragen. Insgesamt 71 stehende Gewässer und 77 Wasserläufe, die sich im städtischen Eigentum befinden, werden seitdem von der AGL unterhalten.

 

Als Schwerpunkt werden der Mönchsteich und der Schierbrunnenteich in Kaltenmoor dargestellt. Zur Verbesserung des ökologischen Zustands wurde der Auslauf vom Mönchsteich umgelegt und überhängende Äste freigeschnitten, um den Laubeintrag zu verringern. Im nächsten Winter soll der Mönchsteich abgelassen werden, um auf diese Weise den Nährstoffgehalt zu verringern. Am Schierbrunnenteich wurde die Ufersicherung erneuert. Ein mehrsprachiges Hinweisschild, dass Wasservögel nicht gefüttert werden sollen, wird in einem Schulprojekt der IGS Kaltenmoor neu entwickelt und von der Stadt unterstützt. Die Schulklasse hat sich auch intensiv an der Müllsammlung am Schierbrunnenteich beteiligt.

 

Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

 

Im Anschluss an den Vortrag werden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

 

Frau Schubert begrüßt die Planung zur Gewässerunterhaltung, kritisiert aber, dass vor dem Hintergrund, dass die Ilmenau FFH-Gebiet ist, nicht hinreichend auf die Gewässerökologie eingegangen worden ist. Herr Schulz kann diese Kritik nicht nachvollziehen. Gerade am Beispiel des Mönchsteiches, bei welchem Umweltverbände und Naturschutzbehörde in die Planung eingebunden wurden, wird deutlich, dass die Ökologie einen hohen Stellenwert hat. Er nennt einige Beispiele aus der Praxis: Am Raderbach, wo der Verlauf des Gewässers sich in ein Privatgrundstück eingearbeitet und dort einen großen Teil der Grundstücksfläche in Anspruch genommen hat, verlangte der Grundstückseigentümer, den Bachverlauf wieder zu korrigieren. Beim Spielplatz am Wandrahmpark musste das Ilmenauufer neu befestigt werden zum Schutz der dort spielenden Kinder. Herr Schulz bekräftigt, dass bei allen Maßnahmen auch die Gewässerökologie beachtet wird.

 

Ratsfrau Schellmann sieht den Unterhaltungsrahmenplan hingegen eher als eine Prioritätenliste. Der Naturschutz habe ihrer Meinung nach zu wenig Beachtung gefunden, als dass daraus Handlungsempfehlungen abgeleitet werden könnten. Als Beispiel nennt sie den Hasenburger Teich, der allmählich verschlammt. Sie wirft die Frage auf, ob es Unterlagen von früher gebe, an denen man sich orientieren könne, z.B. wie früher der Flusslauf verlief.

 

Zur Frage von Ratsfrau Schellmann entgegnet Herr Schulz, dass ein Teich nicht zwangsläufig entschlammt werden muss. Ein natürliches Gewässer reguliert, bewegt und reinigt sich selbst oder es verlandet. Inwieweit Unterhaltungsbedarf besteht, muss geprüft werden. Herr Schulz macht deutlich, dass ein Gewässerunterhaltungsrahmenplan ständig angepasst und fortgeschrieben werden muss.

 

 

Ratsherr Petroll erinnert daran, dass die Fischtreppen an der Brausebrücke erneuert werden sollten und fragt nach, was aus diesem Projekt geworden ist.

 

Herr Schulz erklärt, dass Fischtreppen nicht Bestandteil des Gewässerunterhaltungsrahmenplans sind. Dieses Thema wurde im Ausschuss vor einigen Jahren erörtert. Es habe bereits Planungen über die Fischtreppe an der Brausebrücke gegeben. Dies sei aber am Konflikt mit dem Denkmalschutz gescheitert. Inzwischen sei aber auch die Rechtslage geändert worden: Verantwortlich für den Bau von Fischtreppen sind jetzt die Mühlenbetreiber. Daher werden die Fischtreppen im Gewässerunterhaltungsrahmenplan nicht enthalten sein. Betrachtet werden sollen die 77 Wasserläufe und 71 stehenden Gewässer, die im Eigentum der Stadt stehen. Da nicht alle Gewässer gleichzeitig untersucht werden können, hat sich die Verwaltung zunächst auf die Gewässer in Kaltenmoor konzentriert.

Ratsherr Neubauer ergänzt, dass es in der Sitzung vom 18.03.2014 einen Beschluss gegeben habe mit dem Tenor „Die Fischdurchgängigkeit der Ilmenau ist herzustellen.“ Der politische Wille sei gegeben. Da Niedersachsen den Bau von Fischtreppen finanziell nicht mehr fördert, ist das Thema von den verantwortlichen Mühlenbetreibern nicht mehr verfolgt worden. Hinzu kommen die Konflikte mit dem Denkmalschutz. Da offenbar noch weiterer Klärungsbedarf zum Thema Fischtreppen besteht, schlägt Herr Neubauer vor, den Rechtsrahmen bei der nächsten Ausschusssitzung vorzustellen.

 

Beigeordnete Schmidt bezweifelt, dass alle vorgestellten Maßnahmen unter Berücksichtigung von Kostenaspekten erforderlich waren. Herr Schulz stellt an zwei Beispielen dar, warum relativ aufwendige Maßnahmen durchgeführt werden mussten. Ratsherr Neubauer gt hinzu, dass der Landschaftsrahmenplan auch als Grundlage für die Haushaltsplanung dient.


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Gewässerunterhaltungsrahmenplan aufzustellen und  zu gegebener Zeit über dessen Fortschritt zu berichten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:9

Nein-Stimmen:

  Enthaltungen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Unterhaltungsrahmenplan für Lüneburg (6080 KB)