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Vorlage - VO/6552/16  

 
 
Betreff: Erarbeitung des Gewässerunterhaltungsrahmenplans
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Dziuba-Busch, Ingrid
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Entscheidung
24.02.2016 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Lüneburg ist verpflichtet, 51 km Wasserläufe, 42 stehende Gewässer, 1300 m Ufermauern, Hafenanlagen und Anlagen am Gewässer, wie das Lösegrabenwehr, zu unterhalten.

 

1. Organisation der Gewässerunterhaltung in der Stadtverwaltung

Die Gewässerunterhaltung wurde bis zum Jahr 2002 vom Bereich Umwelt organisiert. Ein Bautechniker setzte nach allgemeiner Erfahrung über die Lüneburger Gewässer eine Kolonne des Bauhofes ein, um Gewässer zu reinigen, Ufer zu mähen oder kleinere handwerkliche Tätigkeiten vorzunehmen. Bei größeren Maßnahmen wurden Aufträge an Fremdfirmen vergeben. Im Jahr 2003 wurde per Geschäftsbesorgungsvertrag die Gewässerunterhaltung der Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH (AGL) übertragen. Seitdem erfolgt die Gewässerunterhaltung in Abstimmung zwischen dem Bereich Umwelt der Hansestadt Lüneburg und der AGL. Dabei wurde im Wesentlichen auf die Erfahrungen aus der Vergangenheit zurückgegriffen und die bisherige Unterhaltungspraxis übernommen. Ein fester Unterhaltungsplan wurde in der Vergangenheit nicht aufgestellt.

 

Im Bereich Umwelt ist seit 01.01.2015 eine Ingenieurin für Wasserwirtschaft und Bodenmanagement, Frau Marika Nieschulze, eingestellt, bei der AGL seit dem Jahr 2015 ein Ingenieur, der dort als Teilaufgabe die Gewässerunterhaltung koordinieren soll.

 

In regelmäßigen Besprechungen und gemeinsamen Gewässerschauen werden die durchzuführenden Arbeiten abgestimmt. Der städtische Haushalt und der Wirtschaftsplan der AGL, die untereinander grundsätzlich abgestimmt sind, bilden einen Teil der Rahmenbedingungen.

 

 

 

2. Rechtliches

Die Gewässerunterhaltungspflicht der Hansestadt Lüneburg als Eigentümerin der genannten Gewässer ergibt sich aus § 40 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 72 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG). Den Umfang der Gewässerunterhaltung bestimmt § 39 WHG, sie umfasst damit die Gewässerpflege und die Gewässerentwicklung.

 

3. Umsetzung der Unterhaltungspflicht

Allgemein erscheint die Gewässerunterhaltung ausschließlich eine bautechnische und landschaftspflegerische Tätigkeit. Es gibt jedoch darüber hinaus vielfältige, Einfluss nehmende Faktoren. Als ein kleines Beispiel mögen hier die Bockelsbergteiche dienen, über die bereits mehrfach Gegenstand der Beratungen des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz waren. Der Umfang der Gewässerunterhaltung geht über das reine Handwerk hinaus. Das Mähen eines Ufers, das Beseitigen eines Baumes oder das Reparieren des Ablaufbauwerkes eines Teiches stehen am Ende einer sorgfältigen Planung und Erarbeitung von Handlungserfordernissen unter Berücksichtigung aller Beteiligten und Rahmenbedingungen. Nicht abschließend seien hier genannt der Naturschutz, die Gewässerökologie, der Hochwasserschutz, die Naherholung, die Siedlungsstruktur und Stadtentwicklung, der Denkmalschutz und Bürgerinteressen.

 

4. Gewässerunterhaltungsrahmenplan

Grundlage für Entscheidungen, was an einem Gewässer i.S. von § 39 WHG zu tun ist, soll künftig ein Gewässerunterhaltungsrahmenplan sein, der den Gewässerzustand beschreibt, Mängel benennt und Handlungsempfehlungen aufzeigt. Er ermöglicht die fachlich begründete Entwicklung eines Gewässers i.S. des WHG und kann Grundlage für eine mittelfristige Finanzplanung sein. Inhaltlich sollte er auch einen Abschnitt zum Verhalten im Hochwasserfall beinhalten.

Die Aufstellung und Fortschreibung eins Gewässerunterhaltungsrahmenplanes versteht sich vor diesem Hintergrund als Daueraufgabe. Die Biologie entwickelt sich, Pflanzen wachsen, das Wetter führt zu nicht vorhersehbaren Trockenheiten, Hochwasser und Sturmschäden, durch Veränderungen in der Siedlungsstruktur verändert sich das Abflussverhalten im Einzugsgebiet. Die Gewässer verändern sich kontinuierlich und verlangen eine wiederkehrende Analyse.

 

Frau Nieschulze wird im Detail vortragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 60,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:31000/31020             

              Produkt / Kostenträger: 552001

              Haushaltsjahr:              2016

 

e)  mögliche Einnahmen: