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Beratungsinhalt:
Auf Anmerkung von der Beigeordneten Schellmann erklärt Herr Sporleder weswegen sich die positiven Ergebnisse im Rahmen der Schmutzwasserbeseitigung in den vergangenen Jahren stetig verringert haben. Dies ist insbesondere auf die Veränderung im Nutzen des Frischwassers und damit auf die Verringerung der eingeleiteten Schmutzwassermenge sowie auf die Kanalsanierung zurückzuführen. Hinsichtlich der Verringerung der eingeleiteten Schmutzwassermenge sind ebenfalls getrennte Außenanschlüsse mit eigener Wasseruhr zu berücksichtigen, die für die Festsetzung der eingeleiteten Schmutzwassermenge nach dem Frischwassermaßstab relevant sind. Er betont, dass die Abwasserbeseitigungsgebührensätze über Jahre konstant waren und sich nach wie vor unterhalb der Gebührensätze zum Zeitpunkt der Einführung der getrennten Abwassergebühr im Jahr 2005 befinden.
Ratsherr Neubauer und Herr Sporleder heben diesbezüglich hervor, dass die Abwasserbeseitigungsgebühren der Hansestadt Lüneburg im Vergleich zu denen anderer Städte ähnlicher Größe in Niedersachsen günstig sind.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Manzke zu Anreizen in der Gebühr für das Sparen von Frischwasser erläutert Herr Sporleder, dass die Gebührenerhebung bei der getrennten Abwassergebühr eine tatsächliche Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung voraussetzt. Als Maßstab für die Inanspruchnahme wurde bei der Schmutzwasserbeseitigung der Frischwassermaßstab gewählt.
Erste Stadträtin Lukoschek ergänzt, dass in Lüneburg, obwohl keine besonderen Anreize für das Sparen von Wasser geschaffen worden sind, der Frischwasserverbrauch stetig sinkt. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die Betriebsabrechnung 2014 der Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung der Schmutzwasserbeseitigung für 2016 inklusive der Gebührenanpassung der Schmutzwassergebühr um + 0,20 €/m³ wird zugestimmt.
Der Gebührenbedarfsberechnung der Niederschlagswasserbeseitigung wird zugestimmt. Die Niederschlagswassergebühren bleiben unverändert.
Der in Anlage 5 dargestellten Satzungsänderung zur 20. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung der Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 17.12.2014 wird zugestimmt.
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