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Beratungsinhalt:
Beigeordnete Schellmann hebt die Bedeutung der Erhöhung des öffentlichen Flächenanteils von 20,0 % auf 25,0 % für die prognostizierten positiven Betriebsergebnisse hervor.
Herr Sporleder erläutert hierzu, dass die Anpassung des öffentlichen Flächenanteils zum 01.01.2015 beschlossen wurde, um den Friedhöfen in der Hansestadt Lüneburg als Teil der städtischen Kultur mit ihren öffentlichen Grün- und Erholungsflächen gerecht zu werden.
Auf die Frage von der Beigeordneten Schellmann, ob der öffentliche Flächenanteil zukünftig steigen wird, da die Nachfrage nach klassischen Bestattungsformen zurückgehe, verweist der Ausschussvorsitzende Beigeordneter Blanck auf TOP 10 Einrichtung von Baumgräbern im Grünflächen- und Forstausschuss am 12.11.2015. Unter dem TOP 10 ging es um das Ziel, neue Angebote zu schaffen, mit denen das Gesamtangebot der Lüneburger Friedhöfe eine veränderte Bestattungskultur berücksichtigt. Diesbezüglich wurde im Grünflächen- und Forstausschuss beschlossen, die Verwaltung mit der Suche und dem Festlegen entsprechender Standorte und Gestaltungsmöglichkeiten zu beauftragen.
Herr Sporleder ergänzt, dass die Dauer der Nutzungsrechte und der Ruhezeiten zu berücksichtigen sei und daher eine zeitnahe anderweitige Nutzung der Friedhofsflächen nicht möglich ist. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die Betriebsabrechnung 2014 für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung 2016 wird zugestimmt. Die Friedhofs- und Bestattungsgebühren bleiben unverändert.
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