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Auszug - Beschluss über die Haushaltssatzung und Festsetzung des Investitionsprogrammes der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2016  

 
 
Sitzung des Ortsrates Ochtmissen
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 09.11.2015    
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sportpark Ochtmissen, Zum Wikinger
Ort: Sportpark Ochtmissen, Zum Wikinger, Vögelser Str. 20, 21339 Lüneburg
VO/6400/15 Haushaltssatzung und Festsetzung des Investitionsprogrammes der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2016
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Gomell, Timo
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtkämmerin Lukoschek erläutert im Wechsel mit Fachbereichsleiter ller (Fachbereich Finanzen) und Bereichsleiter Kipke (Bereich Kämmerei und Stadtkasse) die wichtigsten Eckdaten des Haushaltsplanentwurfes 2016 der Hansestadt Lüneburg anhand einer Präsentation. Zusätzlich wird auf die die Ortschaft Ochtmissen betreffenden Maßnahmen her eingegangen. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Ortsratsmitglied Jeworowski fragt, was unter dem „außerordentlichen Ergebnis“ zu verstehen ist und welche Positionen sich dahinter verbergen. Stadtkämmerin Lukoschek teilt mit, dass im außerordentlichen Ergebnis periodenfremde Erträge verankert seien, die nicht im Haushaltsjahr sondern erst im Folgejahr (meistens im Frühjahr) kassenwirksam werden. Gleichwohl seien diese dem geplanten Haushaltsjahr zuzurechnen. In der Regel handele es sich bei den außerordentlichen Beträgen um Erfahrungswerte bzw. Sockelbeträge. Ein Beispiel sei die jährliche Abrechnung der Jugend- und Sozialhilfe mit dem Landkreis Lüneburg. Die genaue Abrechnung für ein Haushaltsjahr nne hier erst am Ende des Jahres erfolgen. Die tatsächliche Kostenerstattung vom Landkreis an die Hansestadt Lüneburg erfolge aber grundsätzlich erst im Folgejahr.

 

Stadtkämmerin Lukoschek teilt weiterhin mit, dass die Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2015 kurzfristig einen Nachtragshaushalt von rd. 10 Mio. EUR aufstellen musste. Ursächlich dafür war die Schaffung von Flüchtlingsunterkünften.

 

Ortsbürgermeister Schultz unterbricht die Sitzung für Fragen der Bürgerinnen und Bürger.


Ergebnis:

 

Der Ortsrat Ochtmissen wurde nach § 93 Absatz 2 Satz 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) angehört.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

  Enthaltungen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 6 (840 KB)