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Beratungsinhalt:
Stadtkämmerin Lukoschek erläutert im Wechsel mit Fachbereichsleiter Müller (Fachbereich Finanzen) und Bereichsleiter Kipke (Bereich Kämmerei und Stadtkasse) die wichtigsten Eckdaten des Haushaltsplanentwurfes 2016 der Hansestadt Lüneburg anhand einer Präsentation. Zusätzlich wird auf die die Ortschaft Ochtmissen betreffenden Maßnahmen näher eingegangen. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Ortsratsmitglied Jeworowski fragt, was unter dem „außerordentlichen Ergebnis“ zu verstehen ist und welche Positionen sich dahinter verbergen. Stadtkämmerin Lukoschek teilt mit, dass im außerordentlichen Ergebnis periodenfremde Erträge verankert seien, die nicht im Haushaltsjahr sondern erst im Folgejahr (meistens im Frühjahr) kassenwirksam werden. Gleichwohl seien diese dem geplanten Haushaltsjahr zuzurechnen. In der Regel handele es sich bei den außerordentlichen Beträgen um Erfahrungswerte bzw. Sockelbeträge. Ein Beispiel sei die jährliche Abrechnung der Jugend- und Sozialhilfe mit dem Landkreis Lüneburg. Die genaue Abrechnung für ein Haushaltsjahr könne hier erst am Ende des Jahres erfolgen. Die tatsächliche Kostenerstattung vom Landkreis an die Hansestadt Lüneburg erfolge aber grundsätzlich erst im Folgejahr.
Stadtkämmerin Lukoschek teilt weiterhin mit, dass die Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2015 kurzfristig einen Nachtragshaushalt von rd. 10 Mio. EUR aufstellen musste. Ursächlich dafür war die Schaffung von Flüchtlingsunterkünften.
Ortsbürgermeister Schultz unterbricht die Sitzung für Fragen der Bürgerinnen und Bürger. Ergebnis:
Der Ortsrat Ochtmissen wurde nach § 93 Absatz 2 Satz 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) angehört. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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