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Beratungsinhalt:
Herr Hoyer, GfA Lüneburg gkAöR, führt aus, dass sich ein kalkulatorischer Verlust in Höhe von 94 T€ ergeben hat und dieser auf das Rechnungsjahr 2015 vorgetragen werden soll. Die Prognose für 2016 ist positiv, so dass eine Erhöhung der Gebühren nicht notwendig ist.
Die Nachfrage von Beigeordnete Schellmann, ob eine Anpassung bei negativer Entwicklung vorgenommen werden muss, bestätigt Herr Hoyer. In 2012 sind die Gebühren gesenkt worden, um die Überschüsse aus den Gebührenvorträgen abzuschmelzen. Gem. Niedersächsischem kommunalen Abgabengesetz (NKAG) ist ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren zulässig, um Überschüsse und Unterdeckungen in dieser Zeit zu betrachten.
Frau Erste Stadträtin Lukoschek erklärt, dass die aktuell positive Prognose auch übertroffen werden könnte und ggf. Gebührensenkungen die Folge wären.
Beigeordneter Pauly fragt nach den Aufwendungen, die durch eine Gebührenanpassung entstehen. Herr Hoyer beziffert die Summe auf rd. 50 T€.
Beigeordnete Schellmann stellt heraus, dass der Bio-Müll durch die Restmülltonne quersubventioniert wird und hier eine Anpassung erfolgen sollte. Herr Hoyer erklärt, dass für den Hoheitsbetrieb eine Gesamtrechnung aufgestellt wird, da es sich um eine kostenrechnende Einrichtung handelt. Herr Sporleder fügt hinzu, dass gerade diese Gesamtbetrachtung durch das NKAG zulässig ist. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Dem im Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR am 28.10.2015 gefassten Beschluss zur Betriebsabrechnung 2014 und Gebührenbedarfsberechnung 2016 im Entsorgungsbereich der Hansestadt Lüneburg wird zugestimmt.
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