Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Oberbürgermeister
MÄDGE stellt klar,
es gehe hier nicht um die Erhöhung der Entschädigung der Ratsmitglieder,
sondern lediglich um die Aufstockung der Aufwandsentschädigung für den
Stadtbrandmeister und seinen Stellvertreter auf Grund der außerordentlichen
Belastung und zunehmenden Aufgabenfülle, die diese bewältigen müssten. Man
werde nach einem Weg suchen, diese Entschädigungen künftig deutlicher von denen
der Ratsmitglieder zu trennen, damit nicht der Verdacht entstehe, diese würden
ständig ihre Aufwandsentschädigungen erhöhen. Beschluss: Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügte Satzung zur 4. Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsmitglieder, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen vom 15.12.1994. (01, 32) |
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