Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Im Hinblick auf die außerordentliche Belastung und zunehmende Aufgabenfülle des Stadtbrandmeisters und seines Stellvertreters ist eine Erhöhung der derzeitigen Aufwandsentschädigung für den Stadtbrandmeister von derzeit 256 € auf 400 € und für den stellvertretenden Stadtbrandmeister von 133 € auf 150 € notwendig. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 10 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: 4. Änderungssatzung
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur 4. Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsmitglieder, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen vom 15.12.1994. |
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