Bürgerinformationssystem

Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Schlussbericht vom 25.02.15 zur überörtlichen Prüfung des Landesrechnungshofs zur Durchsetzung der übergegangenen Unterhaltsansprüche nach § 7 Abs.3 UVG (Unterhaltsvorschussgesetz)  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 07.10.2015    
Zeit: 15:30 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Stadtteilhaus KREDO
Ort: Neuhauserstraße 3, 21339 Lüneburg
VO/6348/15 Schlussbericht vom 25.02.15 zur überörtlichen Prüfung des Landesrechnungshofs zur Durchsetzung der übergegangenen Unterhaltsansprüche nach § 7 Abs.3 UVG (Unterhaltsvorschussgesetz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lütjohann, Angela
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Bearbeiter/-in: Lütjohann, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Lütjohann erläutert die Vorlage und weist darauf hin, dass die genannten Negativpunkte bereits vorher erkannt und bereits abgestellt wurden. 

Vor allem die damalige Personalknappheit führte zu den Bemerkungen. Finanziell sind aber keine Beanstandungen entstanden.

 

Auf Nachfrage von Frau Baumgarten erläutert sie, dass der Zeitraum 2011 bis 2013 überprüft wurde.

 

Im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) tauchten diese Beanstandungen nicht auf, da das RPA andere Themen und Bereiche geprüft hat. Diese Prüfung wurde vom Landesprüfungsamt durchgeführt, mit anderem Schwerpunkt und hat mit dem RPA der Hansestadt und Landkreis Lüneburg nichts zu tun. Das RPA prüft nicht regelmäßig, sondern nach dem Zufallsprinzip verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung.

 

Frau Schallar erläutert das geprüfte Arbeitsgebiet und zeigt auf, dass durch personellen Ausfall, die Fallzahlen in dem geprüften Zeitraum bei 520 Fällen pro Sachbearbeiter lagen, hingegen beim Landkreis Lüneburg lediglich 350 Fälle pro Mitarbeiter behandelt wurden.

Das ist mittlerweile angepasst, so dass der geprüfte Zeitraum einfach ungünstig für die Stadt war.

 

Der vermeintliche Vorwurf des Prüfberichts, dass die selbst zu tragenden Geldleistungen unterschritten sind und die Rückholquote unter Landesdurchschnitt liegt, ist nicht als solcher zu werten. Es handelt sich dabei lediglich um die Feststellung, dass die Großzahl der unterhaltsverpflichteten ter kein Geld hat, um die UVG-Leistungen zurückzuzahlen. Hier wird also nicht die Bearbeitung der Fälle gerügt, sondern lediglich festgestellt, dass die Leistungserstattung durch die Unterhaltsverpflichteten nicht erbracht werden kann.

 

Frau Steinrücke ergänzt, dass bereits vor dem Prüfbericht in dem Arbeitsgebiet im Rahmen der Qualitätsentwicklung neue Strukturen geschaffen wurden, um die Arbeitsabläufe sinnvoller und produktiver zu gestalten.


Beschluss:

Der Schlussbericht des Nds. Landesrechnungshofes vom 25.02.15 wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bekanntgabe und Auslegung gemäß § 5 Abs. 1 und 2 NKPK zu veranlassen.