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Vorlage - VO/6348/15  

 
 
Betreff: Schlussbericht vom 25.02.15 zur überörtlichen Prüfung des Landesrechnungshofs zur Durchsetzung der übergegangenen Unterhaltsansprüche nach § 7 Abs.3 UVG (Unterhaltsvorschussgesetz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lütjohann, Angela
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Bearbeiter/-in: Lütjohann, Angela
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
07.10.2015 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.11.2015 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Im Zeitraum 04. - 07.08.2014 erfolgte durch den Nds. Landesrechnungshof im Bereich 523 – Team Unterhaltsvorschuss eine überörtliche Kommunalprüfung zur Durchsetzung der übergegangenen Unterhaltsansprüche nach § 7 Abs. 3 UVG (Unterhaltsvorschussgesetz).

 

Im Vergleich wurden 7 Kommunen geprüft. Davon betroffen waren die Stadt Burgdorf, der Landkreis Lüneburg, der Landkreis Helmstedt, der Landkreis Osterode im Harz, die Landeshauptstadt Hannover, der Landkreis Wittmund und die Hansestadt Lüneburg.

 

Vom Landesrechnungshof wurden folgende Bereiche verglichen, bzw. geprüft:

              • Rückholquote

              • Ausfallleistungen

              • Sachbearbeitung hinsichtlich konsequentem zügigem Vollzug, Titulierung,

                Vollstreckung, Nachweis der gesteigerten Erwerbsobliegenheit

              • Personalausstattung – Vergleich der Fallzahlen

              • Steuerung, Controlling.

 

Die Prüfung ergab, dass die Hansestadt Lüneburg zwar durch zügiges Handeln bei der Versendung der Inverzugsetzung und der Rechtswahrungsanzeige die Voraussetzungen für die Unterhaltsansprüche gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil ab Beginn der Unterhaltsleistung durchzusetzen geschaffen hat, die Rückholquote nach § 7 UVG jedoch unterhalb des Landesdurchschnitts liegt und die nach § 7 UVG eingezogenen Beträge die von der Stadt selbst zu tragenden Geldleistungen unterschritten hat.

 

Das begründet sich u.a. durch die fehlende Konsequenz bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen (Nachweise) und der inkonsequenten und verspäteten Erwirkung der Unterhaltstitel und Vollstreckung nach erfolgter Titulierung.

 

Weiterhin waren einige Forderungen durch späte Bearbeitung der Vorgänge verwirkt, Ordnungswidrigkeitenverfahren gegenüber den Unterhaltspflichtigen nicht konsequent in die Wege geleitet oder Verfahren zum Rückgriff gem. § 7 UVG nicht eingehalten.

 

Des Weiteren wurde festgestellt, dass u.a. eine hohe Fallbelastung die Arbeitsabläufe erschwert.

 

Unter Aufgreifen der Hinweise aus der ü.ö. Kommunalprüfung erfolgte eine Optimierung der bis dato erstellten Arbeitsabläufe und eine verbesserte personelle Besetzung im Sachgebiet UVG.Inzwischen ist eine Arbeitsanweisung erstellt, mit der künftige einheitliche Standards und Vorgehensweisen zu den Themen

 

-              Antrags- und Bewilligungsverfahren,

-              Titelschaffung und Rückgriff,

-              Aktenanlage,

-              Aufrechnungen und Rückstandsberechnungen,

-              Beurteilung der Leistungsfähigkeit,

-              der Fachanwendung LÄMMkom und

-              der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren

 

festgehalten wurden und die Vorgänge seither bearbeitet werden. Zusätzlich finden einheitliche standardisierte Vordrucke Anwendung. In Bezug auf die personelle Ausstattung der Unterhaltsvorschussstelle war zu dem Prüfzeitpunkt die Funktion der Teamleitung besetzt und eine neue Stelle mit 30 Stunden wöchentlich überplanmäßig befristet eingesetzt.

 

Seitens des Landesrechnungshofes wurde den Kommunen empfohlen, Prozessziele und dazugehörige Maßnahmen zu beschreiben und Kennzahlen zu bestimmen, die darauf ausgerichtet sind, die festgestellten Schwachstellen in den Arbeitsprozessen zu erkennen und zu beheben. Durch die nun vorliegenden Arbeitsanweisung und der künftigen regelmäßigen Überprüfungen hinsichtlich der Anwendung, wird dieser Anregung Rechnung getragen, um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu erreichen.

 

Zusammenfassend ist der Schlussbericht zu dem Ergebnis gekommen, dass bei einem Vergleich zwischen Landkreisen und Städten, die Strukturen und vor allem auch die sozio-strukturellen Faktoren sehr unterschiedlich sind. Zu den sozio-strukturellen Faktoren einer Kommune gehören u.a. die Arbeitslosenquote und die SGB II-Quote. Als einzige geprüfte Kommune lagen beim Landkreis Lüneburg sowohl die durchschnittliche Arbeitslosenquote, als auch die SGB II Quote jeweils unterhalb des Landesdurchschnitts. Diese unterschiedlichen sozio-strukturellen Unterschiede sind Einflussfaktoren der Kommunen, sie nicht steuerbar sind, und lassen einen Vergleich zwischen Landkreis und Stadt nur bedingt zu.

 

Der Schlussbericht des Landesrechnungshofes vom 25.02.2015 ist gemäß § 5 Abs. 1, 2 Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz (NKPG) dem Hauptorgan der kommunalen Körperschaft bekannt zu geben und nach Bekanntgabe an sieben Werktagen öffentlich auszulegen und die Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.

 

Demnach wird um Kenntnisnahme des Schlussberichtes des Nds. Landesrechnungshofes vom 25.02.2015 gebeten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              40,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:              60,- €

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Schlussbericht des Nds. Landesrechnungshofes vom 25.02.15 wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bekanntgabe und Auslegung gemäß § 5 Abs. 1 und 2 NKPK zu veranlassen.