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Beschlussvorschlag: Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 111 „Am Raderbach“ vom 29.08.1995 wird aufgehoben. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 112 „Am Raderbach-West“ vom 29.02.1996 wird aufgehoben. Gemäß § 2 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 111 „Am Raderbach“ neu eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan. Ziel der Planung ist es, auf den Flächen nordöstlich der Bleckeder Bahn-Trasse vor allem Wohnbauflächen zu entwickeln. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst bei einer Enthaltung (Ratsherr Bauer – Ohlberg) einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden Beschluss.
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