Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 111 „Am Raderbach“ wird begrenzt im Westen von der Erbstorfer-Landstraße, im Süden von der Bebauung „Am Ebensberg“, im Osten von einer öffentlichen Waldfläche mit Teich, im Norden vom Grünberger Weg.
Ziel der Planung ist es, auf den Flächen nordöstlich der Bleckeder Bahn-Trasse vor allem Wohnbauflächen für Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser sowie Wohnungsbau zu entwickeln. Entlang des Raderbachs ist am nordöstlichen Plangebietsrand die Entwicklung eines Grünzugs, der auch dem naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleich dienen soll, geplant. Zu den übrigen Plangebiets-Rändern sollen grüne Wege-Verbindungen und öffentliche Grünflächen die Baugebietsflächen abgrenzen.
Um die Anbindung der neuen Baugebietsflächen an das übergeordnete Straßennetz näher prüfen zu können, werden z.Zt. die hierfür möglichen Flächen in den Geltungsbereich einbezogen. Dies betrifft auch die Ackerfläche zwischen Erbstorfer Landstraße und Bleckeder Bahn, die wegen der dort vorhandenen ehemaligen Deponiefläche nicht für die Baugebietsentwicklung vorgesehen ist. Nach Klärung der Gebiets-Erschließung wird während des Bebauungsplan-Verfahrens daher voraussichtlich eine Reduzierung des Bebauungsplan- Geltungsbereichs erfolgen können.
Für den Bebauungsplan ist die Aufstellung einer Örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung vorgesehen.
Die bisherigen Aufstellungsbeschlüsse zu den Bebauungsplänen Nr. 111 „Am Raderbach“ und Nr. 112 „Am Raderbach-West“ werden mit diesem Aufstellungsbeschluß aufgehoben.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 111 „Am Raderbach“ vom 29.08.1995 wird aufgehoben. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 112 „Am Raderbach-West“ vom 29.02.1996 wird aufgehoben. Gemäß § 2 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 111 „Am Raderbach“ neu eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan. Ziel der Planung ist es, auf den Flächen nordöstlich der Bleckeder Bahn-Trasse vor allem Wohnbauflächen zu entwickeln. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |