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Auszug - Neufassung der Beherbergungssteuer  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.07.2015    
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/6231/15 Neufassung der Beherbergungssteuer
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Müller, Rainer
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr KUHN erklärt, dass im Oktober 2013 die Beherbergungssteuer in der Hansestadt Lüneburg, welche sich am Muster der Hansestadt Lübeck orientiere, eingeführt worden sei. Im Januar 2015 sei die Satzung nach Klage eines Hoteliers für rechtswidrig erklärt worden.

Dadurch habe die Hansestadt Lüneburg an die Hoteliers einen Betrag i.H.v. insgesamt 200.000 € zurückzahlen müssen.

Mit dem heute vorliegenden Vorschlag sollen nun auch Private mit der Steuer belegt werden, was insgesamt zu Einnahmen von über 300.000 €hren solle.

Er gibt zu bedenken, dass bereits über 50 Städte die Beherbergungssteuer wieder abgeschafft haben. Aus seiner Sicht handle es sich um eine Strafsteuer für Beherbergungsbetriebe.

Damit die Stadtverwaltung den Verwaltungsaufwand der Beherbergungsbetriebe nachvollziehen könne, sollten diese die erstatteten Beträge rücküberweisen und die Gäste an die Stadtverwaltung verweisen.

 

Ratsfrau SCHELLMANN spricht sich gegen die Beherbergungssteuer aus.

Bis Juli habe jeder Bürger nur für Steuern und Abgaben gearbeitet. Hier dürfe es keine weiteren Belastungen geben.

Der Tourismus sei ein Wirtschaftsfaktor für die Hansestadt Lüneburg, der durch Steuern nicht behindert werden sollte. Zudem würden gerade jüngere Touristen eine Buchung über das Internet vornehmen und Preise vergleichen, so dass diese eine Unterkunft im Umkreis, wo es günstiger sei, reservieren werden.

Die Beherbergungssteuer sei ein Bürokratiemonster. Die Hoteliers seien Steuerschuldner, obwohl die Zahlung der übernachtende Gast leisten muss, nachdem festgestellt worden sei, ob es sich um eine berufliche oder private Übernachtung handle. Auch haben die Hoteliers eine Anzeige- und Aufbewahrungspflicht und komme es zu Falschangaben, drohe ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

 

Ratsherr SRUGIS begründet, warum die Beherbergungssteuer eingeführt worden sei. Zum einen nutzen auch die Touristen die Infrastruktur der Hansestadt Lüneburg und somit ist es gerechtfertigt, diese auch an den Kosten zu beteiligen. Zum anderen habe sich die Hansestadt Lüneburg im Entschuldungsvertrag zu der Einführung verpflichtet. Durch die Steuer ergeben sich Einnahmen und somit eine Konsolidierung von zirka 300.000 €. Dem Entschuldungsvertrag habe auch die CDU-Fraktion zugestimmt.

Die Klage der Hoteliers, die auf die Unrechtmäßigkeit der Steuer zielte, sei durch das Oberverwaltungsgericht verneint worden. Das Oberverwaltungsgericht habe der Hansestadt Lüneburg jedoch aufgetragen, die Satzung in einigen Punkten zu überarbeiten. Es handle sich ausgerechnet um jene Punkte, in denen sich mit den Hoteliers zur Verwaltungsvereinfachung geeinigt worden sei. Diese Vereinfachung sei nun aufgrund der Klage nicht mehrglich, so dass der Verwaltungsaufwand vermutlich steige, aber es gebe kein Bürokratiemonster.

Er stellt klar, dass es keine einseitige, willkürliche Belastung einer Branche sei, da es sich um eine sogenannte indirekte Aufwandssteuer handle. D.h. der Hotelier zahle zwar die Steuer, belastet werde jedoch der Übernachtungsgast.

Er weist darauf hin, dass die Satzung bis zum 30.09.2018 befristet sei und ggf. früher aufgehoben werdennne, falls vorher die Fremdenverkehrsabgabe eingeführt werde.

Ratsherr Srugis appelliert an die Hoteliers, zurückerstattete Beträge, die nicht an die Gäste zurückgezahlte werden können, an die Lüneburg Marketing GmbH, die den Tourismus der Hansestadt Lüneburg fördere, zu spenden.

 

Beigeordneter PAULY erinnert daran, dass die Fraktion Die Linke sich gegen den Entschuldungsvertrag ausgesprochen habe und trotzdem für die Beherbergungssteuer stimmen werde.

Über das Urteil habe er sich gewundert, da der Hansestadt Lüneburg nur ein kleiner Ermessenspielraum zur Ausgestaltung einer Steuersatzung eingeräumt worden sei.

Die Infrastruktur der Hansestadt Lüneburg werde auch durch städtische Mittel erhalten und auch aus diesem Grunde sei die Hansestadt ein Tourismusmagnet, so dass die Touristen über die Beherbergungssteuer sich auch an dem Erhalt beteiligen. Die Beherbergungssteuer könne wieder abgeschafft werden, wenn eine Tourismusabgabe eingeführt werde oder die Hoteliers einen freiwilligen Fonds gründen.

Durch die Beherbergungssteuer erhalte die Stadtverwaltung auch einen Informationsgewinn, da es sogenannte gewerbliche Ferienwohnungen gebe, so dass eine Gewerbesteuer gezahlt werden müsste.

Er weist die CDU-Fraktion darauf hin, dass die dem Entschuldungsvertrag mit allen Konsequenzen zugestimmt habe und sich somit auch für die Beherbergungssteuer aussprechen müsste.

 

Beigeordneter BLANCK merkt an, dass die CDU-Fraktion der Satzung zur Einführung der Beherbergungssteuer im Stadtgebiet zugestimmt habe und der Sinneswandel auch vor dem Hintergrund, dass die Beherbergungssteuer im Gegensatz zur Maut und Herdprämie verfassungskonform sei, nicht nachvollziehbar sei.

Die Übernachtungszahlen seien von 2010 mit 193.000 bis 2014 auf 310.000 gestiegen. Der Erhalt der kulturellen Angebote und mehr sei auch für die Touristen, so dass auch diese über die Beherbergungssteuer daran zu beteiligen seien, was nicht nur rechtens sondern auch notwendig sei.

 

Ratsherr POLS wendet ein, dass er nicht der Satzung zur Einführung der Beherbergungssteuer im Stadtgebiet zugestimmt habe, da er in der Ratssitzung, in der der Beschluss gefasst wurde, nicht anwesend gewesen sei.

Er wisse nicht, ob die Beherbergungssteuer explizit eine Bedingung des Entschuldungsvertrags gewesen sei.

Klar sei, dass die Beherbergungssteuer Kosten für die Unternehmen verursache.

Die Beherbergungssteuer werde seiner Meinung nach irgendwann zu einer zweiten Gewerbesteuer, da auch Hotels zuliefernde und ausstattende Unternehmen wie Bäcker oder Tischler dadurch zu Steuerschuldnern werden.

 

Beigeordneter WEBERSINN begründet, warum die die CDU-Fraktion sich nach dem Gerichtsurteil gegen die Beherbergungssteuer ausspreche.

In dem Urteil werde auch die Steuergerechtigkeit erwähnt, d.h. dass alle privaten Zimmeranbieter der Steuerschuld unterworfen seien und dies somit auch durch die Verwaltung geprüft werden müsse.

Bei seiner Recherche habe er in einem Portal, auf dem Private nach Ihren Vorstellungen über Dauer u.ä. Zimmer anbieten, an einem Tag 345 Einträge für die Hansestadt neburg gefunden. Es gebe weitere Portale mit diesem Angebote. Diese müssten dann täglich geprüft und mit den bekannten Steuerschuldnern abgeglichen werden bzw. erfasst und angeschrieben werden, um die Steuergerechtigkeit zu gewährleisten. Dadurch werde ein hoher Verwaltungsaufwand hervorgerufen, der in keiner Relation zu den Einnahmen durch die Steuer stehe. Erfolge diese Prüfung nicht, werde die Dehoga seiner Meinung nach den Klageweg beschreiten.

 

Erste Stadträtin LUKOSCHEKlt fest, dass die Beherbergungssteuer Teil des Entschuldungsvertrags sei, zu finden in Anlage 2 Punkt 5.

Die Übernachtungszahlen belegen, dass die Hansestadt neburg ein Tourismusstandort sei. Dies sei auch den Hoteliers bewusst und das sie davon profitieren.

Die Befristung der Satzung sei absichtlich erfolgt, da ggf. eine Tourismusabgabe eingeführt werden solle.

Laut dem Gericht kollidiere die Beherbergungssteuer nicht mit anderen Steuern und nne somit erhoben werden.

Selbstverständlich werde in der Anfangsphase in der Verwaltung ein bestimmter Aufwand durch die Beherbergungssteuer entstehen, aber es sei die zweite Satzung, so dass Erfahrungen, auf die aufgebaut werden können, vorliegen. Zudem werde es eine Informationsveranstaltung für die Hoteliers geben und nach spätestens 6 Monaten werde sich Routine einstellen.

Danach komme die Zeit für die geforderten Prüfungen. Diese müssen durchgeführt werden, obwohl sie selbst großes Vertrauen in die neburger Hoteliers habe. Eine Überprüfung könne stichprobenartig oder durch ein rollierendes System erfolgen. Sie befürworte die Bewerbung der Zimmervermietung im Internet, da diese die Überprüfung vereinfache. Eine Überprüfung der Steuerschuld für die Hunde- oder Zweitwohnungssteuer sei im Vergleich komplizierter.

Der Steuersatz i.H.v. 4% bleibe hinter dem üblichen Beherbergungssteuersatz in Deutschland zurück.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen der Gruppe FDP/Piraten und 9 Gegenstimmen der CDU-Fraktion die beiliegende, überarbeitete Satzung zur Einführung der Beherbergungssteuer im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg zum 01.10.2015

 

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