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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Dem überplanmäßigen Aufwand bzw. Auszahlung für die Anmietung und Bewirtschaftung der Gemeinschaftsunterkunft Vrestorfer Weg in Höhe von insgesamt 111.445 EUR wird gemäß § 114 NKomVG zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch die Kostenerstattung im Rahmen der geltenden Regelungen des Finanzvertrages durch den Landkreis und ggf. durch Mieteinnahmen der Bewohner, soweit diese z.B. als anerkannte Flüchtlinge Leistungen zur Deckung von Unterkunftskosten erhalten.
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