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Auszug - Barrierefreiheit (Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 04.05.2015)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 7.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 25.06.2015    
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/6173/15 Barrierefreiheit (Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 04.05.2015)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin GUNDERMANN beantwortet die Anfrage wie folgt:

Dem Thema Barrierefreiheit in Gebäuden trage die Niedersächsische Bauordnung sehr umfassend Rechnung.

Gem. § 48 Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) müssen in Gebäuden mit mehr als 4 Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein.

Nach Absatz 2 gelte dies dem Grunde nachr alle öffentlichen Gebäude und weitere private Einrichtungen.

Absatz 3 schränke diese Verpflichtung r Baudenkmale ein. Hier sei der Barrierefreiheit so weit wie möglich Rechnung zur tragen u.a. unter Berücksichtigung des Interesses an der Erhaltung des Baudenkmales.

Des Weiteren gelten die Absätze 1 und 2 nicht, wenn die Herstellung der Barrierefreiheit nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand z.B. wegen einer ungünstigen vorhandenen Bebauung ermöglicht werden könne.

Darüber hinaus gilt der Grundsatz des Bestandsschutzes auch in Bezug auf Barrierefreiheit.

Leider sei es nicht möglich, die Anfrage umfassend und umfänglich zu beantworten, da dies eine Erhebung im gesamten Stadtgebiet voraussetze. Dies ist schlichtweg nicht möglich.

Zudem gebe es im Stadtgebiet ca. 1.500 Baudenkmäler, die im Rahmen der vorgenannten Kriterien nur eingeschränkt umgerüstet werden können. Hier sei, wenn überhaupt, oft nur eine Verbesserung der Gegebenheiten möglich.

Im Falle des Museums seien die Belange eines barrierefreien Zuganges umfänglich erfüllt worden. Das Haus verfüge über Aufzüge, Hub - Lift, Rampen und behindertengerechte WC-Anlagen. Ferner verfüge das Erdgeschoß über eine Leitmarkierung, die sehbehinderten Menschen den Zugang zum Kassenbereich erleichtert.

Im Rahmen von noch zu erbringenden Abschlussarbeiten erhalte das Museum entsprechende Beschriftungen durch Blindenschrift. Dadurch sei die Erschließung des gesamten Ausstellungsbereiches barrierefrei hergestellt.

Zur Benutzung des Hub-Lifts werde ein entsprechender Schlüssel benötigt, den alle Schwerbehinderten besitzen. Damit jedermann den Hub-Lift nutzen könne z.B. für Kinderwagen, sei ein Schlüsselkasten angebracht worden.

Es gebe keine Rampe, da vom Eingang bis zum Boden ein Höhenunterschied von 1,83 Meter zu überwinden sei. Rampen seien zulässig mit einer Steigung von maximal 6% und Zwischenpodesten, somit hätte die dort benötigte Rampe eine Länge von zirka 40 Meter. Diese Möglichkeit sei mit den Mitgliedern des Behindertenbeirates besprochen und sich für die umgesetzte Variante Hub-Lift ausgesprochen worden.

 

Zu 1) Die Hansestadt Lüneburg stelle Verwaltungsgebäude, Schulen, Kitas, kulturelle Einrichtungen, Krankenhäuser usw. zur Verfügung. Im Rahmen des Baurechts werden Bestandsgebäude so weit möglich nach und nach bei größeren Baumaßnahmen angepasst. Der Barrierefreiheit werde Rechnung getragen.r Straßen, Wege und Plätze gelte das Gleiche.

Die Verwaltungsgebäude und Kultureinrichtungen befinden sich überwiegend im mittelalterlichen Stadtkern. Bei diesen Geuden handle es sich fast ausnahmslos um Baudenkmäler und es sei schwierig bzw. manchmal auch teilweise unmöglich diese barrierefrei herzustellen. Trotzdem sei die Hansestadt neburg bemüht, die Voraussetzungen zu verbessern.

Eine Reihe dieser Einrichtungen seien ganz oder teilweise barrierefrei zu nutzen wie die Ratsbücherei, das Stadtarchiv und weitere.

Bei anderen Gebäuden könne bereits durch organisatorische Maßnahmen die Situation optimiert werden. Z.B werde bei der Umsetzung von Raumkonzepten im Rahmen der Möglichkeiten darauf geachtet, Funktionsbereiche mit Publikumsverkehr so unterzubringen, dass die Erreichbarkeit erleichtert werde. Unterstützt werde dies teilweise durch Baumaßnahmen wie Rampen und elektrische ffner.

 

Zu 2) Es gebe keine umfassende Bestandserhebung über alle Gebäude. Die Verwaltung sei in allen Bereichen bemüht jeweils im Einzelfall zeitnah eine Verbesserung oder gar Lösung herbeizuführen, wenn ein Problem auftrete.

 

Zu 3)r die Schulen und Kitas solle im Rahmen des Bildungsfonds in den Jahren 2016 - 2020 u.a. auch dieser Problematik Rechnung getragen werden.

Der Bildungsfonds beinhalte dieulen „Gebäudesanierung“, „Brandschutz“, energetische Sanierung“ und „Inklusion“. Allein für Inklusionsmaßnahmen sollen in diesem Zeitraum mehr als 5,3 Mio. € bereitgestellt werden. Der Gesamtinvestitionsbedarf dürfte noch höher liegen. Dies gehe aus einer Erhebung hervor, die die Gebäudewirtschaft im Rahmen der Inklusionsklage gegen das Land Niedersachsen durchgeführt habe.

Allein für die Oberschule am Kreideberg wäre mit einem Finanzvolumen in einer Größenordnung von mehr als 1,3 Mio. zu rechnen.

Wie ausgeführt handle es sich um eine Mammutaufgabe, die große Anstrengungen erfordere und deren Umsetzung einen langen Zeitraum einnehmen werde. Die finanziell aufzubringenden Mittel seien erheblich. Trotzdem müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

 

Zu 4) In allen Teilbereichen der Verwaltung werde u.a. auch an dieser Thematik gearbeitet. Beispielhaft sei das Baudezernat genannt. Hier befassen sich Stadtplanung, Bauaufsicht. Grünflächen, Hoch- und Tiefbau an der Aufstellung von Plänen, die sich mit der Verbesserung der Barrierefreiheit befassen.

 

Ratsfrau SCHMIDT fragt nach, ob der Verwaltung die Webseite bekannt sei, in der alle Gebäude einer Gemeinde, dier Rollstuhlfahrer geeignet seien, aufgeführt seien.

r die Hansestadt neburg seien z.B. die Musikschule und das Theater als geeignet r Rollstuhlfahrer eingestuft worden. Die Kulturbäckerei und das Museum seien zwar aufgelistet, aber es gebe keinen Hinweis zur Barrierefreiheit. Sie regt an, dass die Verwaltung darauf achte, dass die barrierefreien Gebäude in der Hansestadt neburg auf der Webseite aufgeführt und auch entsprechend gekennzeichnet seien.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(VI)