Bürgerinformationssystem

Auszug - Wichtige mündliche Anfragen - Querung Erbstorfer Landstraße / Fuchsweg - Haushaltssperre - Tarifforderungen bzgl. Erzieher und Sozialarbeiter - Beherbergungssteuer  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 18
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 25.06.2015    
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Querung Erbstorfer Landstraße / Fuchsweg

 

Ratsherr DR. SCHARF äert, dass die Querungshilfe Erbstorfer Landstraße / Fuchsweg beschlossen worden sei.

Er möchte wissen, ob diese noch vor dem Winter fertiggestellt werde, was seiner Meinung nach für einen sicheren Schulweg für die Kinder vom Ebensberg wichtig sei.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass bisher die rechtliche Grundlage fehle, da die entsprechenden Landes- und Bundesbehörden mit der Nutzung des weiterführenden Weges einverstanden sein müssen.

Stadtrat Moßmann befinde sich hier noch in den Diskussionen. Nach Vorliegen einer entsprechenden Vereinbarung werde mit dem Bau der Querungshilfe begonnen.

 

 

Haushaltssperre Tarifforderungen bzgl. Erzieher und Sozialarbeiter

 

rgermeister MEIHSIES fragt, wie lange die vom Oberbürgermeister verhängte Haushaltssperre andauern werde und ob eine Möglichkeit der Lockerung für einzelne Projekte bestehe.

 

Oberbürgermeister MÄDGE informiert über die Schlichtung. Das Schlichtungsergebnis nach 4 Tagen Verhandlung laute eine Erhöhung zwischen 2% bis 4%. Verdi möchte dazu seine Gewerkschaftsmitglieder befragen.

Die Verhandlungen sollen Mitte August fortgesetzt werden und in den Ferien sollen keine Streiks erfolgen.

Durch das Ergebnis ergebe sich für 2015 eine Personalkostenerhöhung bei den Erziehern und Sozialarbeitern von zirka 300.000 € und ab 2016 von zirka 800.000 €. Diese Kosten müssen eingespart werden, so dass eine Haushaltssperre für den Ergebnishaushalt und nicht für Investitionen verhängt worden sei.

In der kommenden Ratssitzung werde ein Beschlussvorschlag zur Kompensation der Kosten unterbreitet werden.

 

 

Beherbergungssteuer

 

Ratsherr POLSchte wissen, ob die schriftliche Begründung des Urteils zu Beherbergungssteuer zwischenzeitlich vorliege und wie weiter verfahren werde bzw. wie die im Haushalt durch die Beherbergungssteuer eingestellten Mittel kompensiert werden.

 

Erste Stadträtin LUKOSCHEK informiert, dass die Steuerpflicht bei den Hoteliers gewesen sei, so dass diese einen Rechtsanspruch auf Rückerstattung nach dem Wegfall der Rechtsgrundlage haben.

Da dies in Betracht gezogen werden musste, sei der Betrag zurückgelegt worden und im März 2015 an die Hoteliers zurückgezahlt worden.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt neburg nimmt Kenntnis.

 

(II)