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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Dem überplanmäßigen Aufwand bzw. Auszahlung für die Anmietung und Bewirtschaftung sowie für die Umbau- und Renovierungsarbeiten inkl. den Einbau von Küchen und Sanitärinstallationen für das Gebäude Vor dem Neuen Tore 5 inkl. Nebengebäude in Höhe von insgesamt 130.200 EUR wird gemäß § 114 NKomVG zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch die Kostenerstattung im Rahmen der geltenden Regelungen des Finanzvertrages durch den Landkreis und ggf. durch Mieteinnahmen der Bewohner, soweit diese als anerkannte Flüchtlinge Leistungen zur Deckung von Unterkunftskosten erhalten.
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