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Vorlage - VO/6134/15  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen/ Auszahlungen für die Anmietung und Bewirtschaftung des Gebäudes Vor dem Neuen Tore 5 zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lucht, Maja
Federführend:Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service Beteiligt:06 - Bauverwaltungsmanagement
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja  Bereich 51 - Soziale finanzielle Hilfe
   02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.04.2015 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Zur Unterbringung von Asylsuchenden ist es erforderlich, weitere Wohnunterkünfte bereit zu stellen. Hierzu werden zurzeit Verhandlungen mit dem ev. Kirchenkreis Lüneburg geführt, in dessen Eigentum sich das Grundstück ‚Vor dem Neuen Tore 5‘ befindet. In dem Büro- und Wohnhaus befand sich bis vor kurzem das „MaDonna“, eine Beratungs-und Betreuungsstelle des Diakonieverbandes Nordostniedersachsen für Jugendliche, Alleinerziehende und Familien. Die Einrichtung ist inzwischen in das neu errichtete Familienzentrum plus umgezogen, so dass das Gebäude leer steht. Auf dem Grundstück befinden sich ein Büro- und Wohnhaus sowie ein Nebengebäude.

 

Im Obergeschoss und Dachgeschoss des Haupthauses gibt es jeweils 4 Wohn-/Schlafräume sowie auf jeder Etage eine Küche und ein Bad. Im Erdgeschoss befinden sich 2 Wohn-/Schlafräume sowie ein Aufenthaltsraum und ein Büro. Im jetzigen Büro besteht die Möglichkeit, eine zusätzliche Küche einzubauen.

Im Kellergeschoss (Souterrain) sind insgesamt 3 mögliche Wohnräume sowie ein Waschraum vorhanden. Es besteht die Möglichkeit eines der Zimmer als zusätzlichen Waschraum auszubauen, da die sanitären Anschlüsse bereitliegen. Im Keller gibt es außerdem eine Waschküche mit 3 Waschmaschinenanschlüssen sowie einen Lagerraum.

Das Hinterhaus (69 m²) ist eine separate Wohneinheit mit 2 Wohn-/Schlafräumen sowie mit Küche und Bad.

 

Insgesamt bieten die Gebäude eine Wohn- und Nutzfläche von ca. 488 m². Die Belegung ist mit bis zu 36 Personen möglich. 

 

Die Kosten für erforderliche Umbau- und Renovierungsarbeiten belaufen sich nach erster Schätzung auf ca. 70.000 EUR. Insbesondere die Kosten für Brandschutzmaßnahmen im Treppenhaus sind dabei nur grob geschätzt und können je nach bauordnungsrechtlicher Anforderung höher ausfallen.

 

Das Gebäude wird aktuell im Auftrag der Stadt auf eine mögliche Belastung durch Schadstoffe untersucht. Im Falle einer Belastung sind Arbeiten zur Schadstoffbeseitigung vorzunehmen. Umfang und Kosten der Schadstoffsanierung können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eingeschätzt werden und hängen vom Ergebnis der Analyse ab.

 

Da die Bereitstellung von Wohnraum für Asylsuchende kurzfristig erforderlich ist, wird – in Abhängigkeit der Ergebnisse aus den Schadstoffuntersuchungen - in den Mietverhandlungen ein Mietbeginn ab dem 01.06.2015 angestrebt. Anschließend erfolgen die erforderlichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen.

 

Für die Anmietung und Bewirtschaftung sowie für die Durchführung der notwendigen Umbau- und Sanierungsarbeiten wird eine überplanmäßige Auszahlungsberechtigung benötigt.

 

Ausgehend von einer maximalen Miete je Quadratmeter von 8,- EUR beträgt die mtl. Kaltmiete 3.900 EUR.

Hinzu kommen Kosten für die laufende Bewirtschaftung von monatlich ca. 4.700 EUR für u.a. mietvertragliche Nebenkosten, Energiekosten, Müllgebühren, Wartungs- und Instandsetzungskosten, ggf. Reinigungskosten sowie Kosten für Revierkontrollen eines Wachdienstes. 

Die Ermittlung der Bewirtschaftungskosten basiert auf Schätzungen, da noch keine ausreichenden Erfahrungswerte vorliegen und die Verhandlungen mit dem Eigentümer noch nicht abgeschlossen sind.

 

In Abhängigkeit der Mietverhandlungen ergibt sich ein voraussichtlicher monatlicher Finanzbedarf von bis zu 3.900 EUR Kaltmiete und 4.700 EUR Bewirtschaftungskosten, mithin mtl. 8.600 EUR. Hinzu kommen die Kosten für die Umbau- und Renovierungsarbeiten von 70.000 EUR. Für die Zeit von Juni bis Dezember 2015 ermittelt sich somit ein voraussichtlicher Finanzbedarf von 130.200 EUR.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:     25  EUR

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen: 130.200 EUR

c)  an Folgekosten: mtl. Miete + Bewirtschaftung für die Folgejahre             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja, bei Beschlussfassung der überplanmäßigen Ausgabe

              Teilhaushalt / Kostenstelle:                Kostenstelle noch nicht vergeben

              Produkt / Kostenträger:        31550102 GU für Anspruchsberechtigte AsylBLG

              Haushaltsjahr:                               2015

 

e)  mögliche Einnahmen: Kostenerstattung durch den Landkreis sowie ggf. Untermieteinnahmen bei Vermietung an anerkannte Flüchtlinge


Anlage/n:

keine

 


Beschlussvorschlag:

Dem überplanmäßigen Aufwand bzw. Auszahlung für die Anmietung und Bewirtschaftung sowie für die Umbau- und Renovierungsarbeiten inkl. den Einbau von Küchen und Sanitärinstallationen für das Gebäude Vor dem Neuen Tore 5 inkl. Nebengebäude in Höhe von insgesamt 130.200 EUR wird gemäß § 114 NKomVG zugestimmt.

 

Die Deckung erfolgt durch die Kostenerstattung im Rahmen der geltenden Regelungen des Finanzvertrages durch den Landkreis und ggf. durch Mieteinnahmen der Bewohner, soweit diese als anerkannte Flüchtlinge Leistungen zur Deckung von Unterkunftskosten erhalten.