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Ratsherr DR. SCHARF merkt an, dass nach Bundesimmissionsschutzgesetz und auch nach niedersächsischer Rechtsprechung das Brauchtumsfeuer nur sehr vage geregelt sei. Dadurch erhalte die Kommune zur Regelung einen breiten Spielraum. Die hier getroffene Regelung im innerstädtischen Bereich mit 2 qm und 1 Meter Höhe sei sehr rigoros und können nicht mehr als Brauchtumsfeuer sondern eher als Kohlehaufen bezeichnet werden. Er hätte sich eine großzügigere Lösung z.B. 8 qm und 1,5 Meter Höhe vorstellen können, da die Osterfeuer seit Jahrzehnten einen festen Stellenwert besitzen und zur Intensivierung der Gemeinschaft beitragen.
Oberbürgermeister MÄDGE stellt klar, dass es um den innerstädtischen Bereich wie. Z.B. Rotes Feld gehe. Erst in der letzten Woche seien wieder die Auswirkungen von einem Funkenflug zu sehen gewesen. Hier sei eine Abwägung zur Gefahrenabwehr getroffen worden. An 5 bis 6 Standorten in der Hansestadt Lüneburg z.B. in Ochtmissen, Ebensberg und Kaltenmoor gebe es große Osterfeuer zu bestaunen.
Bürgermeister MEIHSIES hält fest, dass die im Jahr 2014 genehmigten 24 Osterfeuer weiterhin Bestand haben werden.
Beigeordneter PAULY erklärt, dass eine sehr umfangreiche und detaillierte Satzung vorliege. Für die Zukunft wünsche er sich, dass Satzungen wieder kürzer gefasst werden. Die Verwaltung habe die Detailreiche ihm dahingehend begründet, dass die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig sich über die Voraussetzungen informieren und somit auch umsetzen können. Gebe es die detaillierten Angaben nicht, bestehe die Möglichkeit, dass kurzfristig vor dem Osterfeuer Fragen aufkommen und dann aufgrund der Vorgaben dieses unter Umständen nicht stattfinden könne.
Beigeordneter DÖRBAUM entgegnet, dass die Fraktion Die Linke immer Transparenz fordere, die hier durch die Detailreiche umgesetzt wurde. Trotzdem werde dies nun auch kritisiert. Er bedankt sich für die Klarstellungen in der Satzung. Auch sei es weiterhin möglich, dass die bisherigen Osterfeuer auch zukünftig stattfinden können. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei einer Enthaltung aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:
Die beigefügte 3. Änderungsverordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Lüneburg über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOV) wird mit Wirkung von 01.04.2015 erlassen. Die Anlage ist Bestandteil der Sitzungsvorlage.
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