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Beratungsinhalt:
Stadtkämmerin Lukoschek ergänzt, dass noch zur Diskussion stünde, ob der § 2 Abs. 2 Satz 2 aufgrund der veralterten Formulierung durch Beschluss des Rates der Hansestadt Lüneburg noch entfallen kann, sofern dies unschädlich für die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft ist. Dies wird derzeit noch geprüft. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg GmbH werden angewiesen, der Umwandlung in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und entsprechenden Satzungsänderungen zuzustimmen.
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