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Auszug - Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung - Betriebsabrechnung 2013 - Gebührenbedarfsberechnung 2015 - Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 28
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: (offen)
Datum: Fr, 12.12.2014    
Zeit: 14:01 - 15:18 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5949/14 Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
- Betriebsabrechnung 2013
- Gebührenbedarfsberechnung 2015
- Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 31 - Umwelt
Bearbeiter/-in: Prigge, Sebastian  Bereich 21 - Steuern
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr Srugis erkundigt sich, weshalb die Entgeltforderungen der Stadt an die umliegenden Gemeinden trotz Gebührenerhöhung konstant bleiben.

 

Herr Sporleder antwortet, dass dies auf bestehende Verträge mit den Randgemeinden zurückzuführen ist. Demnach sind die Randgemeinden an den Kosten für das Klärwerk und anteilig für die Kanalisation zu beteiligen. Demgegenüber fallen bei der Hansestadt Lüneburg weitere Kosten an, die jedoch für die Abrechnung mit den Randgemeinden keine Berücksichtigung finden dürfen. In den Verträgen mit den Randgemeinden ist geregelt, dass die Entgelte jährlich neu berechnet werden. Dabei werden die aktuellen Kosten gemäß BAB berücksichtigt. Eine Entgeltanpassung bei den Randgemeinden erfolgt somit nur bei Kostensteigerungen bzw. Kostenreduzierungen im Bereich des Klärwerks oder der Kanalisation. Die Bürger der Randgemeinden seien nicht bessergestellt als die der Hansestadt Lüneburg.

 

Beigeordneter Pauly lobt die tabellarisch dargestellte Beispielrechnung zur Verdeutlichung des Sachverhalts. Solche Darstellungen befürworte er auch für die andere gebührenerhebenden Einrichtungen. Außerdem erkundigt er sich, ob die Größe der vorgehaltenen Infrastruktur im Stadtgebiet angemessen ist.

 

Der Ausschussvorsitzende, Beigeordneter Blanck, und Ratsherr Srugis erläutern, dass die aktuelle Infrastruktur nötig ist, um dem Schmutzwasseranfall, insbesondere aufgrund der steigenden Bevölkerungszahl, gerecht zu werden.

 

Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass nach der Schließung des Lüneburger Schlachthofs und aufgrund von Produktionsverkleinerungen bei den Firmen Pickenpack und Lünebest weniger Wasser verbraucht und somit weniger Schmutzwasser in das Kanalnetz eingeleitet wird. Allerdings könne man das Kanalnetz nicht einfach verkleinern. Die vorhandenen Kapazitäten sind allein schon für die Aufnahme von Niederschlagswasser erforderlich. Insgesamt sei das Netz ganz normal ausgeprägt.

 

Ratsherr Srugis fügt hinzu, dass eine gute Infrastruktur für die Altstadt als Hochwasservorsorge von Bedeutung ist.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:

 

Die Betriebsabrechnung 2013 der Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung für 2015 inklusive der Gebührenanpassung der Schmutzwassergebühr um +0,15 €/m³ und der Niederschlagswassergebühr um +0,05 €/m² versiegelte Fläche wird zugestimmt.

 

Der in der Anlage 5 dargestellten Satzungsänderung zur 19. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung der Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 18. Änderungssatzung vom 30.07.2014 wird zugestimmt.