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Beratungsinhalt:
Beigeordneter Pauly zeigt sich verwundert darüber, dass neben der Erhöhung der Steuersätze von Geldspielgeräten auch die Steuersätze für die Geräte, die keine Geldspielgeräte sind und der Veranstaltungssteuer erhöht werden sollen. Ihm seien die Auswirkungen der Steuererhöhungen auf die Betreiber bzw. Veranstalter nicht bekannt und er könne deshalb die Erhöhung nicht ohne weiteres beurteilen.
Der Ausschussvorsitzende, Beigeordneter Blanck, verweist dazu auf die Beratung zur letzten Anhebung der Vergnügungssteuer. Seinerzeit hatte man dem Geschäftsführer der Mazutt GmbH auf Nachfrage die Möglichkeit gegeben, die Auswirkungen der Steueranhebung für sein Unternehmen in der Ausschusssitzung aufzuzeigen. Solch eine Nachfrage ist aktuell nicht erfolgt.
Stadtkämmerin Lukoschek fügt hinzu, dass eine Erhöhung der anderen beiden Steuersätze erforderlich war, insbesondere weil diese Steuersätze seit 12 Jahren bzw. die Veranstaltungssteuer seit fast 30 Jahren nicht angepasst wurden. Darüber hinaus ist die Erhöhung um 20% auch im Vergleich zu anderen Städten als mäßig einzustufen und führt deshalb nicht zu einer unangemessenen Belastung der Betriebe.
Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass es natürlich keine Befürworter einer Steuererhöhung geben werde. Jedoch gibt er zu bedenken, dass Veranstaltungen sämtlicher Art auch einen erheblichen Aufwand bedeuten, der finanziert werden müsse. Aus diesem Grund sei es gerechtfertigt und auch angemessen nach 30 Jahren die Veranstaltungssteuer zu erhöhen. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die in Anlage 2 beigefügte Änderung der Vergnügungssteuersatzung vom 12.12.1985 in der Fassung der 10. Änderung vom 17.12.2014.
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