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Auszug - Baumschutzsatzung - Evaluierungsbericht / Verlängerung der Satzung  

 
 
Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 03.12.2014    
Zeit: 15:00 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5998/14 Baumschutzsatzung - Evaluierungsbericht / Verlängerung der Satzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Duda, Melissa
2. Zurheide, Peter
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Beteiligt:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten
Bearbeiter/-in: Duda, Melissa   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann geht einleitend auf die Gründe ein, warum beginnend ab 01.01.2014 eine vorläufige Baumschutzsatzung in Kraft getreten sei.

Anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes geht sie näher darauf ein, dass zwischenzeitlich abgearbeitete Anträge und ergänzende Vorschläge der Naturschutzverbände in die vorgenommene Evaluierung eingeflossen seien.

Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die derzeit befristete Satzung umgewandelt werden soll in eine unbefristete. Hierbei sollen die Erkenntnis und Erfahrungen, die in dem Evaluierungsbericht abgearbeitet wurden, eingepflegt werden. Des Weiteren wird die überarbeitete Satzung redaktionell Klarstellungen und weitere Verbesserungen in der Formulierung beinhalten. Die überarbeitete Satzung war als Anlage der übersandten Beschlussvorlage beigefügt.

 

Bereichsleiter Zurheide geht ergänzend anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) und des überarbeiteten Satzungsentwurfes auf die vorgesehen Änderungen und Ergänzungen näher ein und erläutert diese.

 

Ratsfrau Hillmer erklärt, dass es für sie nicht nachvollziehbar sei, dass bei einem Stammumfang bis zu 120 cm zukünftig 2 Bäume als Ersatzpflanzung vorgesehen seien. Auch äußert sie ihr Unverständnis darüber, dass man sich gegen Zahlung eines Ablösungsbetrages quasi von einer Nachpflanzung freikaufen kann.

 

Herr Dammann – BUND empfindet es als gut, dass sich die Baumschutzsatzung etabliert hat und nunmehr unbefristet gelten soll. Angemerkt wird, dass die vom BUND vorgetragenen Vorschläge zwar grundsätzlich abgewogen wurden aber nur tlw. in die Baumschutzsatzung eingeflossen seien. Insgesamt gesehen stimmt der BUND dem Verfahren und der vorgesehenen Baumschutzsatzung zu. Auch die Anzahl der vorzunehmenden Ersatzpflanzungen hält er aus ökologischer Sicht für richtig, weil damit zumindest teilweise ein kurzfristiger Ausgleich geschaffen wird. Er sieht es auch nicht als eine Art freikaufen an, wenn aus bestimmten Gründen eine Ersatzpflanzung an Ort und Stelle im Ausnahmefall nicht vorgenommen werden kann.

Er merkt an, dass der BUND noch einmal das Gespräch mit der Verwaltung suchen wird bezüglich der Frage, ob die Begrifflichkeit „schützenswerte Bäume nicht auch auf Pappeln und Birken und ähnliches Gehölz ausgeweitet werden kann und inwiefern möglicherweise Heckenanlagen unter Schutz gestellt werden sollten.

 

Ratsherr Bögershausen begrüßt es für seine Fraktion ausdrücklich, dass nunmehr dauerhaft eine Baumschutzsatzung in Kraft treten soll. Er hält es für ökologischen Unsinn anzunehmen, dass 2 Ersatzbäume einen gefällten Baum mit einem Stammumfang bis 120 cm kurzfristig ausgleichen können. Auch kann man nicht von freikaufen sprechen, wenn als Ersatz zu pflanzende Bäume auf dem eigenen Grundstück nicht über ausreichend Platz verfügen würden. Auch dies wäre ökologischer Unsinn, so etwas einzufordern. Für derartige Fälle bietet sich eben im Ausnahmefall die Ablösung in Geld an.

 

Ratsherr Meißner hat den Ausführungen entnommen, dass allein 2014  80 Anträge zu prüfen und abzuarbeiten waren. Erforderlichenfalls wurden vor einer Entscheidung ergänzend Ortsbesichtigungen durchgeführt. Weitere Ortsbesichtigungen sind erforderlich, um zu prüfen, ob der Verpflichtung, Ersatzpflanzungen vorzunehmen, nachgekommen wurde.

Er geht davon aus, dass 2 Bäume pflanzen als Ersatz eher als Geste als auf tatsächlichen kurzfristigen Ausgleich zu sehen ist.

 

Bereichsleiter Zurheide verdeutlicht, dass man mit dieser zusätzlichen Aufgabenstellung an die Grenzen der personellen Ressourcen stößt.

 

Ratsfrau Hillmer hält die Forderung, Ersatzpflanzungen im angegebenen Umfang bzw. die finanzielle Ablöse im Einzelfall für eine Gängelung. Man hat zwischenzeitlich das Gefühl, als wenn man unter ständiger Beobachtung steht.

 

Ratsfrau Thielbörger vertritt die Ansicht, dass die Einführung einer Baumschutzsatzung der richtige Schritt war. Die Baumschutzsatzung ist sinnvoll und gerechtfertigt. Insofern ist es die richtige Entscheidung, die bestehende Satzung mit redaktionellen und inhaltlichen Anpassungen dauerhaft zu installieren.

 

Ratsfrau Ebeling schätzt den einzubringenden Verwaltungsaufwand hoch ein. Sie möchte deshalb wissen, wie viel Mitarbeiter mit der Abarbeitung der 80 Anträge des Jahres 2014 beschäftigt waren und ob die Durchführung der eingeforderten Nachpflanzungen auch kontrolliert wurde.

Für die CDU-Fraktion sprechend führt sie aus, dass ihre Fraktion sich gegen eine Verlängerung/Neufassung der Baumschutzsatzung ausspricht, genauso wie man sich damals schon gegen die Einführung ausgesprochen habe. Den Bürgern sollte zugestanden werden, dass sie selbst gewissenhaft genug sind, um mit der jeweiligen Situation umzugehen. Es bedarf insofern keiner Gängelung durch eine Baumschutzsatzung.

 

Stadtbaurätin Gundermann geht auf die Frage der Kosten, die mit der Umsetzung der Baumschutzsatzung verbunden sind, ein. Erinnert wird daran, dass seinerzeit der Beschluss, eine Baumschutzsatzung zu erlassen, sehr kurzfristig erfolgte. In der Anlaufphase musste hinsichtlich Organisation und Durchführung viel Aufwand betrieben werden. Da viele Stellen hierbei mitgewirkt haben, gestaltet sich eine Kostenermittlung hierzu schwierig. Diese wäre aber auch nur bedingt aussagefähig, da die Anlaufphase und das erste Jahr nach Inkrafttreten überproportionalen Aufwand erforderlich machte. Wenn die Baumschutzsatzung vom Bürger angenommen wurde, ist davon auszugehen, dass der einzubringende personelle Aufwand sich so reduzieren lässt, dass kein zusätzliches Personal für Bearbeitung und Abarbeitung, einschließlich der Kontrolle der Ersatzpflanzungen, erforderlich sein wird.

Nach derzeitigen Erkenntnissen wird die Be- und Abarbeitung von Anträgen mit dem bestehenden Personalbestand durchzuführen sein.

Verdeutlicht wird noch einmal, dass die von Investoren praktizierte Handhabe die Stadt quasi gezwungen habe, verbindliche Regelungen diesbezüglich einzuführen und festzulegen.

Hingewiesen wird darauf, dass es auch Wünsche und Begehrlichkeiten der Umweltverbände gibt, die über das Maß der jetzigen Regelungen hinaus gehen. Wenn auch Gehölz- und Heckenbestände oder die Verringerung der Stammumfänge in die Satzung einfließen sollen, wird man über den dann zu erbringenden zusätzlichen personellen Aufwand reden müssen.

Nachdem die bisherige Baumschutzsatzung seit einem Jahr in Kraft war, ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der neu gestellten Anträge nicht sprunghaft nach oben entwickeln wird.

Eingehend auf den Beitrag von Ratsfrau Hillmer wird angemerkt, dass eine Unterscheidung zwischen Privat bzw. Investor in der Satzung nicht darstellbar ist und insofern keine Abschichtung vorgenommen werden kann. Zweifelsohne wird davon ausgegangen, dass Privatpersonen sehr wohl in der Lage sind, mit schützenswertem Baumbestand umzugehen. Aufgrund der negativen Erfahrungen der letzten Jahre hat es sich jedoch gezeigt, dass bei Investoren oftmals dieses Verständnis nicht gegeben sei, so dass man nicht mehr umhin kam, entsprechende Regelungen zum Schutz des Baumbestandes mit einer Baumschutzsatzung zu treffen.

 

Beigeordneter Blanck macht deutlich, dass das Feedback der letzten Zeit gezeigt habe, dass der Bürger durch die Baumschutzsatzung sich nicht gegängelt fühle. Vielmehr ist die Baumschutzsatzung als Versuch der Verwaltung zu sehen, erforderliche Einwirkungen auf Investoren auch durchsetzen zu können. Mit der Baumschutzsatzung obsiegt der Naturschutz über die Profitgier.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Baumschutzsatzung vorrangig dazu erlassen wurde, den Baumbestand zu  schützen und nicht darauf abzielt, Bürger in ihrem Tun zu gängeln.

 

Dr. Kraft – NABU – schildert anhand eines Einzelfalls auftretende Probleme, wie mit der Beseitigung einzelner großer Äste umzugehen ist.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass man in derart gelagerten Fällen eine Einzelfalllösung finden wird.

 

Bereichsleiter Zurheide ergänzt, dass auch das geltende Nachbarrecht zu beachten sein wird.

 

Beigeordneter Blanck geht davon aus, dass die Verwaltung bemüht sein wird, für jeden Einzelfall eine entsprechende Lösung zu finden.

 

Ratsherr Meißner vermag es nicht zu verstehen, dass seitens der CDU-Fraktion eine Baumschutzsatzung generell mit der Begründung, dass die Bürger damit gegängelt werden, abgelehnt wird. Er geht davon aus, dass es eben nicht jedem einzelnen zu überlassen ist, wie mit schützenswertem Baumbestand umzugehen ist.

 

Ratsfrau Hillmer möchte ergänzend wissen, wie die gestellten Anträge personell abgearbeitet werden.

 

Herr Rosin – AGL – erläutert das Verfahren, wie ein gestellter Antrag verwaltungsmäßig abgearbeitet wird. Auf Nachfrage führt er aus, dass die Antragstellung für den Antragsteller kostenfrei sei. Zielsetzung hierbei ist, dass möglichst vermieden werden soll, dass der eine oder andere Antragsteller aufgrund einer Gebührenerhebung möglicherweise keinen Antrag stellt und Bäume ohne vorherige Prüfung fällt. Angestrebt wird ein Miteinander mit dem Antragsteller einzugehen und eine Lösung zu finden, die auch den Interessen des Antragstellers entgegenkommt.

 

Ratsfrau Ebeling merkt nochmals an, dass sie es nicht gut heißen kann, dass hier ein gewisser Zwang ausgeübt werde.

 

Ratsherr Bögershausen verdeutlicht, dass die Politik gezwungen war, aufgrund es Fehlverhaltens einzelner Investoren, hier im Interesse der Gemeinschaft ein Regelwerk zu finden, dass man sich gegen egoistische Interessen zur Wehr setzen kann.

Die nach wie vor vorgesehenen Evaluierungen künftiger Jahre werden sicherstellen, dass ein laufender Abgleich zwischen den berechtigten Interessen von Antragstellern und der Notwendigkeit der Durchsetzung von Regularien der Baumschutzssatzung durchgeführt wird.

 

Herr Dammann – BUND – versteht die Satzung so, dass diese eine Handreichung für den Bürger darstellt, die diesem die Orientierung über das was machbar und zulässig ist, gegeben ist. Die Baumschutzsatzung mit ihren Regelungen stellt auch für ihn vielmehr ein Angebot dar, dass der Bürger im  geplanten Maßnahmen sich kostenfrei fachlichen Rat einholen kann.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Baumschutzsatzung vom 28.11.2013 ist unter Einbeziehung der vorgeschlagenen Ergänzungen unbefristet zu verlängern.

 

 

 

Beschluss:

Der Grünflächen- und Forstausschuss fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 2 Gegenstimmen (Ratsfrau Hillmer, Ratsfrau Ebeling).

 

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 8_Baumschutzsatzung (636 KB)