Bürgerinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 100 "An der Wittenberger Bahn"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.12.2014    
Zeit: 15:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5990/14 Bebauungsplan Nr. 100 "An der Wittenberger Bahn";
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tödter, Jens-Rüdiger
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann gibt einleitend, ergänzt durch den in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhalt, einen Überblick über die bisherigen Verfahrensabläufe und den derzeitigen Verfahrensstand.

Verdeutlicht wird hierbei, dass alle eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen abgewogen wurden. Eingepflegte Änderungen beziehen sich nur auf den redaktionellen Teil, nicht jedoch auf die Planzeichnungen und Planfestsetzungen.

In der heutigen Sitzung ist vorgesehen, zu den Brücken, Lärm, Klima und Lärmschutz noch einmal kurz ergänzend vorzutragen. Vortragen wird hierzu Bereichsleiter Eberhard. Für ergänzende Fragen wurden die Gutachter hinzugeladen.

Begrüßt werden  - für die Belange Schall               - Herr Bachmeier

              - für die Belange Klima                            - Herr Kuttik

              - für die Belange Ausgleichflächen                            - Herr Mix.

 

Bereichsleiter Eberhard zeigt anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) den Geltungsbereich des B-Plans auf. Wie bereits ausgeführt, wurde gegenüber der bisherigen Planung keine Veränderungen an den Planzeichnungen, einschl. der textlichen Festsetzungen, vorgenommen.

Eingegangen werden soll heute noch einmal auf dieThemenbereiche

-          Straßenverkehrslärm

-          Bahnlärm

-          Planungsbedingte klimatische Veränderungen

-          Grundwasser

-          Artenschutz-Ausgleich

 

Bahnlärm / Schallreflexionen

Anhand von Berechnungsbeispielen wird aufgezeigt, wie sich die Reflexion des Schalls aus der DB-Hauptstrecke ausbreitet. Eingegangen wird hierbei auf die eingereichten Anregungen, neue Lärmschutzwände zu setzen. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass vorgeschlagene Flächen hierzu sich entweder im Eigentum der Bahn befinden oder aber Lärmschutzwände in der Höhe in einer solchen Dimension errichtet werden müssen, die aus städtebaulicher Sicht nicht zu vertreten wären.

Insgesamt wurden 5 vorgeschlagene Alternativen auf ihre Machbarkeit und Effektivität geprüft. Auf die Ergebnisse dieser Prüfung wird im Einzelnen detailliert eingegangen.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Effekte, die durch eine dieser Vorschläge erreicht werden könnten, viel zu gering im Verhältnis zu den Kosten sein würden.

Zu dem Vorschlag, auf die Bebauung gänzlich zu verzichten, ist anzumerken, dass der Grundsatz in der Stadt besteht, dass eine Innenentwicklung einer Außenentwicklung der Vorrang einzuräumen ist.

Angemerkt wird, dass die Fläche auch ohne B-Plan nach § 34 bzw. § 35 BBauG trotzdem entwicklungsfähig wäre. Letztendlich führt jede bauliche Maßnahme  auf dieser Fläche zu Schallreflexionen.

Schlußendlich ist als Ergebnis festzuhalten, dass reflektierte Schallanteile im Bereich Blümchensaal ankommen werden, diese aber weder wahrnehmbar noch messbar sein werden. Sie sind zwar berechenbar, sind aber derart niedrig im Anstieg zum bereits jetzt bestehenden Schall, dass der zu betreibende Aufwand sich durch die minimal zu erreichenden Verbesserungen nicht rechtfertigen lässt.

 

Straßenverkehrslärm

Ausgeführt wird, dass es zwischen der Brücke und der Kreuzung Deutsch Evern Weg zu einer Erhöhung der Fahrzeugbewegung pro Tag von derzeit 16.850 auf ca. 17.850 kommen wird. Dies führt dazu, dass an den nächstgelegenen Gebäuden der Schallpegel tagsüber um 0,23 und nachts um 0,18 dB steigen wird. Dies ist insofern gravierend, als dass bereits jetzt nachts teilweise die gesundheitsgefährdenden Schallbelastungen die Grenzwerte übersteigen. Es muss deshalb auf jeden Fall etwas getan werden, dass man den Schallpegel niedriger bekommt.

Als Lösung hat sich herauskristallisiert, dass mit der Aufbringung eines lärmabsorbierenden Belages vom Kreuzungsbereich Deutsch Evern Weg bis ca. 100 m in den Brückenbereich hinein eine Pegelminderung von 1 dB erzielt werden könnte. Diese Minderung von 1 dB tagsüber liegt höher als die durch mehr Verkehre zu erwartende Zunahme des Lärmpegels. Eine deutliche Pegelminderung wird auch nachts zu verzeichnen sein. Der Straßenlärm, überlagert durch den bestehenden Bahnlärm der Hauptgleise, wird durch die Aufbringung lärmabsorbierenden Belages zu einer deutlich wahrnehmbaren Minderung des Lärmpegels führen.

 

Kleinklima

Bezüglich der Kleinklimas wurden im Wesentlichen 3 Werte überprüft. Betrachtet und untersucht wurden die Faktoren

-          Großräumige Luftströmungen

-          Kaltluftvolumenabfluss

-          Artenschutz

 

Großflächige Luftströmungen

Aufgezeigt wird anhand von Schaubildern, dass die Luftströmung zwar durch die Bebauung reduziert werde, es jedoch dabei zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung des Luftaustausches kommt. Beeinträchtigungen werden nur im unmittelbaren Umfeld der neuen Bebauung eintreten.

 

Kaltluftvolumenstrom

Der Kaltluftabfluss wurde untersucht. Im Ergebnis treten stellenweise zu verzeichnende Auswirkungen zwar im Umfeld der Bebauung auf. Diese sind als gering bis mäßig einzustufen.

In der Summe der Gesamtklimauntersuchung wurde festgestellt, dass die klimatischen Auswirkungen im erwarteten Bereich liegen werden.

Die Auswirkungen sind insgesamt als gering bis mäßig einzustufen, so dass man auf eine Bebauung auch aus klimatischen Erwägungen nicht verzichten sollte.

 

Artenschutz

Eingegangen wird auf die zwei schützenswerten Tierarten, die in etwa den selben Lebensraum beanspruchen. Das Vorkommen wurde vorwiegend im Bereich der noch vorhandenen Gleisanlagen festgestellt. Der Lebensraum wurde in letzter Zeit bereits tlw. zerstört oder durchschnitten. Rückzugsflächen in unmittelbarer Nähe stehen für diese beiden geschützten Tierarten nicht zur Verfügung.

Festgestellt werden konnte bei der Untersuchung, dass derzeit die Population dieser beiden Tierarten auf der angrenzenden Fläche noch vorhanden ist. Es ist deshalb dringend erforderlich, dass für diese schützenswerten Tierarten Ersatzlebensräume geschaffen werden.

Hilfreich hierbei ist, dass eine diese Tierarten, die Zauneidechse, offensichtlich den Gleiskörper als Wanderroute nutzt. Als neuer Lebensraum bietet sich eine südlich des Forstes Tiergarten in unmittelbarer Nähe zur Gleistrasse gelegene Fläche an.

Die Flächen werden anhand eines Lageplan aufgezeigt. Die Geeignetheit der Fläche als Ersatzlebensraum wurde untersucht. Eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für diese Fläche liegt vor.

 

 

Ratsherr Dr. Scharf merkt zur Aufbringung einer lärmabsorbierenden Asphaltschicht an, dass sogenannter Flüsterasphalt auch im Bereich Moorfeld auf die Trasse der Ostumgehung aufgebracht wurde. Hier muss darauf geachtet werden, dass dieser Flüsterasphalt, wie jeder Asphalt auch, einem Abrieb unterliegt mit der Folge, dass die lärmabsorbierende Eigenschaft von Flüsterasphalt mit zunehmendem Abrieb sich verringern wird. Deshalb ist es erforderlich, dass ein Konzept besteht, wie damit umgegangen wird, wenn der Flüsterasphalt durch Abrieb zunehmend an Wirkung verliert.

Dass der Zauneidechse ein adäquater neuer Lebensraum im südlichen Tiergartenbereich angeboten wird, begrüßt er grundsätzlich. Für ihn stellt sich dabei aber die Frage, inwiefern es sich nur um einen theoretischen Wert handelt oder ob davon auszugehen sein wird, das die Zauneidechsenpopulation ihren neuen Lebensraum auch findet und annimmt.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt ergänzend aus, dass bezüglich der Aufbringung einer lärmabsorbierenden Asphaltschicht als auch für die Herrichtung des Ersatzlebensraums für die Zauneidechse noch Verhandlungen mit der Bauherrengemeinschaft geführt werden. Über den Abschluss eines Erschließungsvertrages ist vorgesehen, mit der Bauherrengemeinschaft eine Übereinkunft dahingehend zu erzielen, dass die Kosten für die angesprochenen Maßnahmen im vollen Umgang von der Bauherrengemeinschaft getragen werden. Wie in langjähriger Übung praktiziert, erfolgt der Satzungsbeschluss für den B-Plan erst, wenn der Erschließungsvertrag abgeschlossen wurde.

 

Fachbereichsleiterin Hesebeck verdeutlicht, dass der Flüsterasphalt der Ostumgehung nicht vergleichbar ist mit der hier angesprochenen lärmabsorbierenden Asphaltschicht.

Auf der Ostumgehung wurde ein offenporiger Asphalt aufgebracht, der in Kombination mit einem Entwässerungssystem funktioniert. Um die lärmabsorbierende Wirkung überhaupt zum Tragen zu bringen, muss der Asphalt mit mindestens 70 km/h überfahren werden. Ansonsten tritt keine lärmmindernde Wirkung ein.

Für den Teilbereich Friedrich-Ebert-Brücke handelt es sich um einen in der Konsistenz ganz anders gearbeiteten Asphalt. Dieser Asphalt basiert auf einer Granulatmischung, die eine dämpfende Wirkung erzeugt. Erzeugter Schall steigt nicht mehr hoch, sondern verbleibt im unteren Bereich.

Auch hier ist Verschleiß und Abnutzung sicherlich ein Thema. Im Rahmen der normalen Bauunterhaltung wird zu prüfen sein, inwieweit auf Jahre bemessen sich die Lärmminderung durch Verschleiß des Belages reduzieren wird.

 

Bürgermeister Meihsies stellt fest, dass auf Dauer gesehen, auf die Stadt für diesen Straßenabschnitt höhere Unterhaltungskosten anfallen werden. Für ihn stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob diese höheren Unterhaltungskosten nicht über Vertrag der Bauherrengemeinschaft für einen in Jahrzehnten zu bemessenden Zeitraum aufgebürdet werden können.

 

Fachbereichsleiterin Hesebeck erläutert, dass die Erfahrungswerte bei uns als auch in anderen Städten bezüglich dieses Materials noch nicht so sind, dann man auf einen langfristigen Zeitraum bezogen, Erkenntnisse erlangt habe. Letztendlich ist davon auszugehen, dass dieser besondere Asphalt auf die Jahre gesehen, keinen erhöhten Unterhaltungsaufwand hervorrufen wird.

 

Beigeordneter Dörbaum geht davon aus, dass die anstehenden Mehrkosten jetzt nur durch den vorgesehenen Einbau des Materials entstehen.

Er geht aber davon aus, dass eine gewisse Vergleichbarkeit mit dem in der Ostumgehung verbauten Flüsterasphalt gegeben ist.

 

Fachbereichsleiterin Hesebeck erläutert, dass die Vergleichbarkeit auch im Ansatz nicht gegeben sei. Normaler Asphalt hat eine geschätzte Lebensdauer von 30 Jahren. Der offenporige Flüsterasphalt mit seinen Schichten, die tlw. sehr grobkörnig sind, erzielt in der Regel eine Haltbarkeit von 10 – 15 Jahren.

Hingegen weist der lärmabsorbierende, mit Granulaten versetzte Asphalt eine ganz andere Struktur und Wirkungsweise auf.

 

Beigeordneter Dörbaum verweist noch einmal darauf, dass es hier darum gehe, einen Mangel abzustellen, damit mit geeigneten Mitteln eine Reduzierung des Lärmpegels erreicht werden kann.

 

Ratsherr Manzke geht davon aus, dass unter den Ausschussmitgliedern Einigkeit darüber besteht, dass eine Beschlussfassung zum B-Plan gefasst werden soll.

Die Frage, die sich stellt ist die, ob der Bauherrengemeinschaft neben den Kosten für eine einmalige Herrichtung des Belages auch die erhöhten Unterhaltungskosten für die Zukunft aufgebürdet werden sollten.

Er geht davon aus, dass im Vergleich der Materialkosten für normalen Asphalt 60 €/t gegenüber 80 €/t für den besonderen Asphalt anfallen.

Inwieweit solche Mehrkosten dauerhaft an einen Investor weitergegeben werden sollten, ist für ihn als auch für seine Fraktion sprechend noch nicht abschließend festgelegt, so dass ein abschließendes Meinungsbild noch nicht besteht.

 

Beigeordneter Dörbaum spricht sich dafür aus, dass der Anmerkung von Ratsherrn Manzke, zu prüfen, ob die Kosten für die Aufbringung des Asphalts einmalig oder auch dauerhaft bei zukünftigen Unterhaltungen einem Investor aufgebürdet werden sollte, noch einmal nachgegangen werden sollte.

 

Herr Mix - Landschaftsplanungsbüro Mix geht ein auf die angesprochene Schaffung von neuen Lebensräumen für die Zauneidechse. Ausgeführt wird, dass Ortsbesichtigungen auch unter Beteiligung von Vertretern der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt wurden. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass es zwar wünschenswert gewesen wäre, Ersatzflächen in unmittelbarer Nähe zu finden, jedoch standen keine geeigneten Flächen, die im Eigentum der Stadt stehen, hierfür zur Verfügung. Die ins Auge gefasste Fläche wird für geeignet eingestuft. Auch ist davon auszugehen, dass die Zauneidechsenpopulation diese Fläche als neuen Lebensraum annehmen wird. Die Gründe, warum davon auszugehen ist, werden näher erläutert.

 

Ratsherr Löb möchte wissen, wie sichergestellt werden kann, dass die Fläche sich dauerhaft so darstellt, dass die Zauneidechse diese Fläche als Lebensraum annimmt. Konkret möchte er wissen, welche Maßnahmen für den dauerhaften Erhalt vorgesehen sind.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass mehrere Faktoren zu dieser Absicherung beitragen. Die Herrichtung wird, wie ausgeführt, über den abschließenden Erschließungsvertrag abgesichert. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt. Die Kontrolle ist mit dem Leiter der Stadtforsten abgestimmt. Dieser hat ein Auge auf die Fläche. Der Bereichsleiter Stadtgrün hat die Fläche durch das Monitoring für die Ausgleichs- und Ersatzflächen ständig im Blickfeld. Die Maßnahme bedurfte auch der Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, die zwischenzeitlich die Genehmigung erteilt hat. Damit wird auch bekundet, dass die vorgesehene Maßnahme als geeignet angesehen wird, der Zauneidechsenpopulation einen neuen geeigneten Lebensraum anzubieten.

 

Ratsherr Löb fragt, wer die laufenden Kosten zu tragen hat.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass in Erschließungsverträgen grundsätzliche Regelungen festgelegt werden, wonach von dem Investor neben der Herrichtung auch für einen in Jahren bemessenen Zeitraum die Anwachspflege zu übernehmen ist. Die Kosten hierzu sind jeweils vom Investor zu tragen. Die Anwuchspflege umfasst in der Regel einen Zeitraum von 3 – 5 Jahren. Im Anschluss geht die Pflege und Unterhaltung auf die Stadt über.

In jedem B-Plan trägt letztendlich die Stadt die später anfallenden Folgekosten.

Deshalb ist ihr Petitum auch, dass eine Nachverdichtung innerhalb bebauter Stadtteile immer der Vorrang gegenüber in die Fläche gehen am Stadtrand einzuräumen ist.

 

Bürgermeister Kolle lobt, dass hier mit sehr viel Mühe eine Ausgleichsfläche geschaffen werden soll. Ergänzend interessiert ihn, von was für einer Population zahlenmäßig auszugehen ist.

 

Herr Mix -  Landschaftsplanungsbüro Mix – führt aus, dass auf einer Teilfläche von 1 ha  4 Zauneidechsen erfasst und kartiert wurden.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass auf Teilflächen vorgenommene Eingriffe bereits von der Bahn und nicht von den Investoren vorgenommen wurden, die dieses jetzt auszugleichen haben.

 

Ratsfrau Puschmann möchte wissen, ob schon eine zeitliche Abfolge abzusehen ist, wann die einzelnen Maßnahmen zur Ausführung gelangen.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert die vorgesehene zeitliche Abfolge, die in enger Abstimmung mit dem Landschaftsplaner umgesetzt werden soll.

Grundvoraussetzung ist jedoch, dass zunächst der Erschließungsvertrag abgeschlossen und der B-Plan beschlossen wird.

 

Ratsherr Dr. Scharf würde es begrüßen, wenn zusätzlich vereinbart werden könnte, dass nach Ablauf von einigen Jahren einmal darüber berichtet wird, ob die getroffenen Maßnahmen zum erwünschten Erfolg geführt haben.

 

Stadtbaurätin Gundermann nimmt die Anregung auf. Der Leiter der städtischen Forsten kann nach Ablauf einiger Jahre im Zuge der Präsentation des jährlichen Forstwirtschaftsberichtes im Grünflächen- und Forstausschuss über diesbezüglich erlangte Erkenntnis berichten.

 

Herr Mix -  Landschaftsplanungsbüro Mix – ergänzt, dass sein Büro beauftragt wurde, jedes Jahr ein Monitoring durchzuführen, zu dem auch ein Bericht verfasst wird. Der Zeitraum für das Monitoring ist zunächst bis 2018 veranschlagt.

 

Bürgermeister Meihsies macht deutlich, dass man ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung und Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen lege, weil man hier auch gegenüber den Umweltverbänden im Wort stehe. Deshalb ist es wichtig, dass das angesprochene Monitoring auch durchgeführt werden.

Er macht deutlich, dass auf den Flächen der Wittenberger Bahn bereits im Vorfeld viele Flächen zerstört wurden. Vor Anrollen des ersten Baggers hätte man auf das Vorhandensein der Zauneidechsenpopulation reagieren müssen.

Die Überprüfung der Umsetzung der Maßnahmen muss auch durch die Fachausschüsse erfolgen.

 

Beigeordneter Dörbaum merkt hier an, dass der Abbau der Gleiskörper nicht wegen der Ausweisung des Baugebietes erfolgte, sondern vielmehr ist der Rückbau darauf zurückzuführen, dass die Bahn die Streckenführung aufgegeben hat.

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt klar, dass die im Vorfeld des B-Plan-Verfahrens aufgetretenen Schäden durch die Bahn und nicht durch die Investoren hervorgerufen wurden.

Hier hat man es seit Beginn des Verfahrens mit einer extremen Sondersituation zu tun gehabt.

Erinnert wird in diesem Zusammenhang an das Normenkontrollverfahren, die Kampfmittelbeseitigung und den erforderlichen Bodenaustausch wegen Altlasten, um nur einige der aufgeworfenen Probleme aufzuzeigen.

Verdeutlicht wird, dass es Ziel aller Beteiligten war und ist, an dieser Stelle zu einer innerstädtischen Nachverdichtung zu gelangen und eine Bebauung des Areals zu ermöglichen.

Es ist deshalb müßig über die Aussagen der Verbände, dass man das Eine an der Stelle hätte anders machen können, neuerlich zu diskutieren.

Insofern wird die vorgetragene Ansprache bezüglich Einhaltung Überwachung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen von Bürgermeister Meihsies für überzogen gehalten.

 

Bürgermeister Meihsies stellt klar, dass es ihm fern lag, Schuldzuweisungen gegenüber der Verwaltung auszusprechen. Er würde es ergänzend zu den getätigten Aussagen zum Klima begrüßen, dass zur Gesamtsituation des Stadtklimas vorgetragen wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt klar, dass wird hier und heute über einen bestimmten B-Plan reden und nicht über das Stadtklima in einer Gesamtbetrachtung.

Die Beurteilung des Stadtklimas in einer Gesamtbetrachtung vorzunehmen ist auch nicht Gegenstand des beauftragten Gutachtens.

 

Herr Kuttig – Geo-net Umweltconsulting geht näher ein auf die Systematik der Vorgehensweise für die Erstellung de vorgelegten Gutachtens. Die Untersuchung beruhen sowohl auf eine Analyse- als auch auf eine Prognosesituation.

Im Ergebnis der vorgenommenen Prognosen ist festzustellen, dass eine Temperaturveränderung sich weitestgehend auf den Geltungsbereich des B-Plans begrenzt. Die Kaltluftzufuhr ist nur tlw. reduziert, weil diese um die Baukörper herumgeleitet wird.

Die Modellrechnungen wurden auf der Grundlage des heutigen Standes der Technik durchgeführt.

 

Ratsfrau Puschmann geht davon aus, dass bei Erstellung der Modellrechnung berücksichtigt wurde, wie zukünftig Baukörper auf der zu bebauenden Fläche angeordnet und ausgerichtet werden. Für sie stellt sich die Frage, ob man in Modellrechnungen im Ergebnis die Baukörper nicht so stellen könne, dass immer ein optimaler Luftaustausch gewährleistet werden kann.

 

Herr Kuttig – Geo-net Umweltconsulting erklärt, dass eine Herangehensweise grundsätzlich so denkbar wäre. Aus klimaökologischen Gesichtspunkten ist dies im konkreten Fall jedoch nicht erforderlich, da die Beeinträchtigungen im Luftaustausch ohnehin nur gering ausfallen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die im weiteren Verfahren eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.

Der Bebauungsplan Nr. 100 „An der Wittenberger Bahn“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

ALLRIS® Test-Dokument HTML Konvertierung

ALLRIS Dokumente

 

Dieses Dokument wurde von einem anderen Benutzer gerade erstellt und noch nicht auf dem Server gespeichert.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 5_BPlan 100_An der Wittenberger Bahn (1598 KB)